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Garantie/Gewährleistung für Unternehmen

 
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ChristianHahn
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 11:43    Titel: Garantie/Gewährleistung für Unternehmen Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Ich hab ein paar Fragen zu oben genannten Thema:

Nehmen wir mal an, ein Selbständiger im IT-Bereich kauft für seinen Kunden ein Notebook bei einem Online-Händler. Der Online-Händler gewährt seinem Kunden (in diesem Falle wäre das unser Selbständiger) ein Jahr Gewährleistung und privaten Leuten 2 Jahre Gewährleistung.

Was macht der Selbständige nun wenn das Notebook nach einem Jahr und 2 Monaten kaputt geht? Kann dieser dann - sofern vorhanden - die Herstellergarantie direkt beim Hersteller in Anspruch nehmen oder wie läuft das dann ab?

Anderer Fall:
Der Selbständige kauft beim Online-Händler ein DVD-Brenner für einen Kunden, welcher dieses noch eingebaut haben möchte. Der Kunde ist aber längere Zeit aber nicht verfügbar, so das die Ausführung des Auftrags erst mehrere Wochen später erfolgen kann. Nach mehrern Wochen storniert der Kunde aber diesen Auftrag. Jetzt hat der Selbständige aber kein Rückgaberecht mehr, da diese schon verstrichen ist.
Was passiert jetzt mit dem DVD-Brenner, bzw. mit dessen Herstellergarantie, wenn dieser ein halbes Jahr beim Selbständigen rumliegt und diesen DVD-Brenner dann noch verkauft? Ab wann läuft die Herstellergarantie? Sobald der Online-Händler das Gerät an den Selbständigen verkauft oder erst wenn der Selbständige diesen weiterverkauft?

MfG
Christian
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 14:21    Titel: Re: Garantie/Gewährleistung für Unternehmen Antworten mit Zitat

ChristianHahn hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal an, ein Selbständiger im IT-Bereich kauft für seinen Kunden ein Notebook bei einem Online-Händler.

Die Frage ist hier: kauft er im eigenen Namen für fremde Rechnung, oder wie? So wie geschildert (und es ist ja lebensnah), kauft S doch weniger für seinen Kunden als vielmehr für seinen Auftrag. Winken
ChristianHahn hat folgendes geschrieben::
Der Online-Händler gewährt seinem Kunden (in diesem Falle wäre das unser Selbständiger) ein Jahr Gewährleistung und privaten Leuten 2 Jahre Gewährleistung. Was macht der Selbständige nun wenn das Notebook nach einem Jahr und 2 Monaten kaputt geht?

Wie oben gesagt. Hat er es im eigenen Namen gekauft und selbst bezahlt, dann ... Pech.
ChristianHahn hat folgendes geschrieben::
Kann dieser dann - sofern vorhanden - die Herstellergarantie direkt beim Hersteller in Anspruch nehmen oder wie läuft das dann ab?

Welche Garantie gibt denn der Hersteller? Falls es eine gibt, dann ran!
ChristianHahn hat folgendes geschrieben::
Was passiert jetzt mit dem DVD-Brenner, bzw. mit dessen Herstellergarantie, wenn dieser ein halbes Jahr beim Selbständigen rumliegt und diesen DVD-Brenner dann noch verkauft?

Nix.
ChristianHahn hat folgendes geschrieben::
Ab wann läuft die Herstellergarantie? Sobald der Online-Händler das Gerät an den Selbständigen verkauft oder erst wenn der Selbständige diesen weiterverkauft?

Grundsätzlich eher ab Inbetriebnahme und die erfolgt ja wohl beim Kunden und nicht beim Lieferanten.[/quote]
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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