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Widerspruch gegen eine Benotung?!?

 
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G.
Gast





BeitragVerfasst am: 14.12.04, 00:23    Titel: Widerspruch gegen eine Benotung?!? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schildere kurz den Fall:

Ich besuche ein Abendgymnasium (und habe heute meine letzte Abiturprüfung absolviert). In diesem Semester war im Fach Deutsch zu einem in einem gewissen Rahmen selbst gewählten Thema eine Präsentation durchzuführen, die mit einem Gewicht von 50% in die Semesterendnote eingeht.
Nun halte ich die mäßige Benotung dieser Arbeit für ungerechtfertigt, die Begründung teilweise für zweifelhaft.
Nur ein Beispiel: Ein Mitschüler hatte zufällig das gleiche Thema gewählt (war über die Sommerferien zu entscheiden und zu bearbeiten). Die Forderung des Lehrers nach Abstimmung mit diesem schien erst zu bedeuten, dass wir uns die vom Lehrer vorgegebenen, inhaltlichen Aspekte ebenso teilen sollten, wie die für eine Präsentation vorgesehenen 90 Minuten Unterrichtszeit. Kurz zuvor verlangte der Lehrer dann von uns beiden, mit je einer Präsentation alle Aspekte, nur eben mit inhaltlichen Abweichungen, abzudecken. So geschah es. Die Begründung der Benotung enthielt dann als Kritik: "keine Abstimmung mit XY" (schlichtweg falsch), "häufiges Abtauchen wenn es spannend wurde, mit Verweis auf die Zeit" (ich sagte tatsächlich mehrmals etwas wie "im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen möchte ich an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen", was sich aber daraus ergab, dass eigentlich für 90 Minuten Vorgesehenes in 45 abgehandelt werden musste...)
So lassen sich in der Begründung der Benotung noch einige weitere Punkte finden, die ich eigentlich für inakzeptabel halte.
Ich würde deswegen keinen so großen Aufwasch machen, aber eine bessere Benotung, auch nur um einem Notenpunkt (meiner Meinung nach wären 3-4 angemessen), würde die feststehende Semesternote nach oben korrigieren, die geänderte Semesternote würde die ebenfalls schon feststehende Abitur-Endnote um 0,1 verbessern, womit diese dann wiederum 0,1 unter dem letzten NC meines Traumstudienfachs läge...
Selbstverständlich hatte ich nach der Notengebung im Oktober schon den Lehrer selbst ohne Erfolg darauf angesprochen. Da er auch mein Klassenlehrer/Tutor ist, er auch Fachleiter Deutsch ist, und er ebenso Fachbereichsleiter für den sprachlich-literarischen Bereich ist, habe ich damals schon mit dem Oberstufenleiter gesprochen, der mich auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinwies.

Hier einige Fragen:

Gibt es eine Frist für diesen Widerspruch, die ich einhalten müsste?
An wen genau ist dieser Widerspruch zu richten?
Wie steht es mit der Aussicht auf Erfolg?
Wie detailliert sollte ein solcher Widerspruch sein?
Was ist formal zu beachten?

Ich bin für jede Antwort dankbar!

Grüße

G.
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.12.04, 04:39    Titel: Antworten mit Zitat

Frist: Wenn es einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gab (hier wohl nicht), ein Monat, ansonsten ein Jahr nach Bekanntgabe.

Adressat: Einfach an die aus der Urkunde/dem Schreiben ersichtliche Behörde bzw. die erlassende Behörde (die Schule).

Erfolgsaussicht: Hoch, wenn alles zutrifft, was Sie schreiben. Wenn 90 MInuten vorgegeben sind, müssen Ihnen auch 90 Minuten bewilligt werden.

Konsequenz eines Erfolges: ist nicht etwa die Verbesserung der Note, sondern die Wiederholung der Präsentation.

Ausführlichkeit: Grundsätzlich muss der Widersprch gar nicht begründet werden, aber eine ausführliche Begründung liefert natürlich mehr Anhaltspunkte und verbessert die Chancen.

Form: Schriftlich (oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten - nicht empfehlenswert), ansonsten aber unkompliziert. Ob man das Rechtsmittel richtig bezeichnet, spielt keine Rolle.

Birnbaum
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.12.04, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Erfolgsaussicht: Hoch, wenn alles zutrifft, was Sie schreiben. Wenn 90 MInuten vorgegeben sind, müssen Ihnen auch 90 Minuten bewilligt werden.


Da haben Sie glaube ich den Fragesteller falsch verstanden bzw. hat dieser sich mißverständlich ausgedrückt.

Zitat: "Kurz zuvor verlangte der Lehrer dann von uns beiden, mit je einer Präsentation alle Aspekte, nur eben mit inhaltlichen Abweichungen, abzudecken. So geschah es."

Er dachte, er müsse sich mit dem anderen Vortragenden die 90 Minuten eines Vortrags teilen und hat deswegen nur einen 45-min-Vortrag vorbereitet, der zwangsläufig knapper gehalten war.

Da sehe ich im konkreten Fall aber - wenn die Darstellung hinreichend vollständig war - die Schuld beim Schüler, der "stimm Dich mit X ab" (d.h. "sieh zu, daß ihr nicht exakt dasselbe erzählt") IMO sehr weitreichend dahingehend interpretiert hatte, daß ein gemeinsamer Vortrag zu halten sei (was eher mit "arbeitet zusammen und tragt zusammen vor" verlangt werden würde).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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G.
Gast





BeitragVerfasst am: 14.12.04, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Erfolgsaussicht: Hoch, wenn alles zutrifft, was Sie schreiben. Wenn 90 MInuten vorgegeben sind, müssen Ihnen auch 90 Minuten bewilligt werden.


Da haben Sie glaube ich den Fragesteller falsch verstanden bzw. hat dieser sich mißverständlich ausgedrückt.

Zitat: "Kurz zuvor verlangte der Lehrer dann von uns beiden, mit je einer Präsentation alle Aspekte, nur eben mit inhaltlichen Abweichungen, abzudecken. So geschah es."

Er dachte, er müsse sich mit dem anderen Vortragenden die 90 Minuten eines Vortrags teilen und hat deswegen nur einen 45-min-Vortrag vorbereitet, der zwangsläufig knapper gehalten war.

Da sehe ich im konkreten Fall aber - wenn die Darstellung hinreichend vollständig war - die Schuld beim Schüler, der "stimm Dich mit X ab" (d.h. "sieh zu, daß ihr nicht exakt dasselbe erzählt") IMO sehr weitreichend dahingehend interpretiert hatte, daß ein gemeinsamer Vortrag zu halten sei (was eher mit "arbeitet zusammen und tragt zusammen vor" verlangt werden würde).


Ursprünglich sollten jedem Schüler für seine Präsentation 90 Minuten eingeräumt werden. Allerdings wurden wegen einiger Ausfälle die Termine knapp, so mussten sich einige Schüler Termine teilen. Den meisten war das recht, bedeutete schließlich weniger Arbeit. Was allerdings nicht gekürzt wurde, sind die inhaltlichen Aspekte, die abgehandelt werden sollten.
Da ich wie gesagt mit einem Mitschüler das gleiche Thema hatte, wurden wir vom Lehrer um Zusammenarbeit/Abstimmung gebeten, den genauen Wortlaut kann ich leider nicht wiedergeben, aber sowohl "Abstimmung", als auch "Zusammenarbeit" kam darin vor. Wir fassten das beide so auf, als ob eben nicht jeder von uns alle Aspekte abdecken sollte, z.B. einen machte es überhaupt gar keinen Sinn 2 mal die Biographie des Autors wiederzugeben, zum anderen wären 45 Minuten zur genügenden Behandlung aller Aspekte einfach zu wenig gewesen.
Kurz vor dem Termin sprachen wir den Lehrer noch mal darauf an, weil wir uns mit der "Abstimmung" und "Zusammenarbeit" eben nicht völlig sicher waren. Daraufhin erfuhren wir klar und deutlich, dass er 2 vollständige Präsentationen erwartete, in denen wir uns thematisch leicht aneinander vorbei manövrieren sollten.
Meine ursprüngliche Präsentation hatte ich für etwa 75 Minuten konzipiert, einen doppelt behandelten Aspekt habe ich gestrichen, den Rest eben leicht verkürzt behandelt. Dennoch brauchte ich 49 Minuten, und gerne hätte ich das Ganze ausführlicher gestaltet.
Dass diese Umstände, insbesondere die zeitliche Beschränkung, in der Bewertung schließlich zu meinen Lasten gehen, finde ich nicht in Ordnung.
Die Kritik "keine Abstimmung mit XY" ist schlichtweg falsch, wir haben uns innerhalb des Rahmens thematisch völlig anders orientiert.
Darüberhinaus ist schon das Thema wie es in der Beurteilung beschrieben war nicht korrekt dargestellt, gemessen an dem, wie ich es konzipiert hatte.
Ganz zu Schweigen natürlich davon, dass die Präsentation im Vergleich zu meinen Mitschülern wirklich schlecht bewertet wurde. Besser bewertete Mitschüler denken von meiner Präsentation, dass sie die beste der Klasse war. Na ja, bezüglich inhaltlicher Beurteilung zieht man gegen einer Lehrer wohl immer den kürzeren...


Also, ich werde das mit dem Widerspruch wohl mal versuchen.

Grüße

G.
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