Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zuviel bezahlter Kindesunterhalt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zuviel bezahlter Kindesunterhalt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 12:27    Titel: Zuviel bezahlter Kindesunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt.

Mein Ex-Mann bezahlt seit diesem Monat Kindesunterhalt, obwohl unsere Tochter nun
in Ausbildung ist und die Ausbildungsvergütung den Unterhaltsbetrag übersteigt.

Unter normalen Umständen hätte ich Ihm das Geld sofort wieder zurücküberwiesen, aber da mein Ex mir auch noch eine erhebliche Summe schuldet, könnte ich das
doch verrechnen?

Ist das gesetzlich erlaubt?

Vielen Dank schon Mal im voraus.

Gruß

Rita
Nach oben
DieEinzigeAnny
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 12:40    Titel: Re: Zuviel bezahlter Kindesunterhalt Antworten mit Zitat

nein, nicht ohne seine zustimmung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 12:51    Titel: Re: Zuviel bezahlter Kindesunterhalt Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Habe ich mir schon gedacht. Dann werde ich es Mal parken und warten bis ihm
das auffällt. Wielange muss ich da warten?

Gruß
Rita
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:14    Titel: Re: Zuviel bezahlter Kindesunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo,
normalterweise dafst du das Geld gar nicht parken oder annehmen. du mußt ihn unverzüglich unterrichten. Bei der Gelegenheit kannst du ihn ja auch auf seine restschulden ansprechen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 22:53    Titel: Re: Zuviel bezahlter Kindesunterhalt Antworten mit Zitat

Wenn Sie das Geld "parken" machen Sie sich strafbar.
Dies ist der Tatbestand einer Unterschlagung
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.