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Panne bei Anzahlung

 
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Friedmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 13:41    Titel: Panne bei Anzahlung Antworten mit Zitat

Hallo, ich weiß nicht, ob das Problem hier rein passt...wenn nicht, dann bitte verschieben.

Familie A bucht telefonisch bei Hotel x eine Unterkunft für mehrere Tage. Hotel X gibt die Bankverbindung an, und bittet um sofortige Überweisung der Anzahlung für den Aufenthalt. Familie A überweist pünktlich und erhält bei der Bank die Überweisungsquittung.
Familie A findet aber auf dem Kontoauszug des "Ausgang" es Geldbetrages nicht und erkundigt sich bei der Bank. Die Bank entschuldigt sich, offenbar war dem Mitarbeiter ein Versäumnissfehler unterlaufen.
Familie A meldet die Panne bei Hotel X und erklärt den Betrag noch einmal zu überweisen.
Hotel X lent ab, da das Zimmer schon anderweitig vergeben ist, weil ja die Anzahlung nicht pünktlich angekommen ist.
Die Buchung ist also futsch....wer haftet ?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 14:48    Titel: Re: Panne bei Anzahlung Antworten mit Zitat

Friedmann hat folgendes geschrieben::

Die Buchung ist also futsch....wer haftet ?


Für welchen Schaden?
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nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube das passt besser ins Bankrecht *schieb*
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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Friedmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Für den Schaden : das bei der Reise keine Unterkunft zur Verfügung steht... Weinen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier ist ein Überweisungsvertrag zustandegekommen (aber nicht ausgeführt worden). Hier besteht eine doppelte Anspruchsgrundlage gegen das KI.

Zum einen ist die Bank verpflichtet den Eingang innerhalb von 3 Tagen sicherzustellen und haftet hierfür gemäß BGB § 676b verschuldensunabhängig. Dummerweise ist der Anspruch hier auf den Zinsschaden (bzw. die Rückerstattung des Betrag, wäre er verschwunden) begrenzt.

Darüber hinaus besteht ein Schadensersatz, da die Bank gegen die Hauptpflicht des Vertrages (die Zahlung des Geldes) verstoßen hat, sofern dies schuldhaft oder zumindest fahrlässig erfolgte. Das Geltendmachen eines nicht materiellen Schadens ist aber gemäß BGB § 253 nicht möglich.

Ein materieller Schaden könnte z.B. darin bestehen, dass man in das gleichgute Nachbarhotel ausweicht, dass aber um X € teurer ist.
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myLord
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

mir ist etwas ähnliches auch mal passiert. Ich habe bei einer Bank ein Schließfach. Und irgendein Mitarbeiter hat meine Unterschriftenkarte verschlampt. In dem Schließfach war zwar nichts drinn, trotzdem war das unschön. Nachdem ich mich bei der Beschwerdestelle der Hauptniederlassung in FFM beschwert habe, werde ich vom Filialleiter persönlich betreut. Und die Bank macht alles, was ich von ihr will. So macht das ganze auch wirklich Spaß Winken
Deshalb kann ich in deinem Fall nur eine Sache sagen:

Du = Familie A

Es ist halt dumm gelaufen. Wende dich deswegen nicht an den Filialleiter, sondern an die Hauptniederlassung der Bank. Schreib, dass du der Bank vertraut hast und die Bank dein Vertrauen missbraucht hat. Drohe jedoch nicht mit der Auflösung deines Kontos und stell auch keine Forderungen. Die wirst du sowieso nicht durchsetzen können. Dann wirst du irgendwann ein Entschuldigungsschreiben oder Anruf von der Leitung bekommen. Sag einfach, dass du mit der Leitung persönlich reden willst.

Geh dann zu dem Treffen hin und sag, dass du von der Dienstleistung enttäuscht bist. Du hast der Bank vertraut und die haben dich enttäuscht. Dein Urlaub versaut,etc. Frag sie anschließend, wie die den Schaden gut machen wollen. Sehr viel darfst du aber nicht erwarten.

Wieso wurde denn die Überweisung nicht Online oder am Automaten ausgeführt? Keine Kreditkarte vorhanden?
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Joerg_65
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und guten Abend,

ich möchte gern einmal aus Sicht eines " Praktikers " überhaupt zum Thema etwas schreiben Lachen In einer Bank arbeiten viele tausend Menschen .. und überall wo Menschen und keine Maschinen arbeiten passieren Fehler .. das ist doch auch so im Supermarkt wo der Disponent die falsche Ware ordert oder oder oder ...

Also mein Praxistipp ... immer in Ruhe reden mit dem Mitarbeiter in der Bank .. viele Dinge, die mal schief laufen, kann man(n) regeln und wo gehobelt wird da fällt auch mal ...

Ich kann nur sagen .. wenn denn mal ein Bock passiert .. dann muß das vernünftig geregelt werden und zwar zur Zufriedenheit vom Kunden und der Bank .. nobody is perfect Verlegen

Kleine Anmerkung am Rande aus der heutigen Praxis ... heute ist Weltfrauentag und ich kann nur sagen ich wäre heute besser nicht zur Arbeit gefahren Verlegen ABER !!!! morgen ist ein neuer Tag und wenn Man(n) das Kreuz hat dann biegt er das auch wieder grade Smilie

In diesem Sinne.. manchmal können Mann und Frau auch in einem netten Gespräch eine gemeinsame Lösung finden .

In diesem Sinne einen Gruß aus dem hohen Norden

Jörg

PS: Es gibt auch noch Banker im Lande, die keinen Strukturvertrieb nach Zielvorgaben machen sondern die " kundengerechte Lösungen zum Vorteil des Kunden anbieten " und keine Produkte verkaufen ...
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

@myLord

oh my god Geschockt

darin eine Ähnlichkeit zu finden fällt mir allerdings extrem schwer.
Es sei denn Sie erkennen die Ähnlichkeit darin, dass Sie ein
nicht genutztes Schließfach besitzen und der TE ein vermeintlich
bezahlt geglaubtes Hotelzimmer nicht nutzen kann.
Und was bitte soll die Frage nach „ Online“ Überweisung oder ob denn
keine Kreditkarte vorhanden wäre.
Womöglich ist der Kunde noch selber Schuld, dass er die Rechnung nicht per
Karte bezahlt hatte. Mit den Augen rollen
---------------------
---------------------

Des weiteren sollte man endlich mal aufhören den Irrglauben zu verbreiten,
dass Bank und Kunde sich auf gleicher Augenhöhe begegnen.
Die ist generell nur bei Zielkunden der Fall.
Eine Bank tut sich, genauso wie Behörden, mit dem Eingestehen gemachter
Fehler sehr schwer.
Wobei Banken dann noch sehr gerne argumentieren, dass es einem frei stünde
die Bankverbindung zu wechseln.
Es gibt genügend Beispiele, wie Banken ihre Stellung im Kundenverhältnis
rigoros einseitig ausnutzen.
Die wenigsten Kunden haben die Nerven oder die Möglichkeit sich dagegen
angemessen zu wehren.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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