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viethuyjin1 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.07.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 30.07.07, 21:35 Titel: kündigung eines fitnessstudiovertrages aufgrund von umzug |
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person a hat 2005 einen fitnessstudiovertrag abgeschlossen. eine zusatzvereinbarung hält fest, dass dieser vertrag eine laufzeit von 3 jahren beträgt.
während dieses zeitraums können die beiden parteien nicht kündigen.
dadurch wird dem mitglied ein monatlicher erlass von 5 euro gewährt.
nehmen wir an die person a zieht um, ca. 30 kilometer entfernt vom fitnessstudio a.
aus diesem grund möchte die person a fristlos kündigen.
als rückmeldung bekommt sie die antwort, dass eine kündigung nicht wirksam ist, erst ab 2008.
hinzu kommt, dass das genannte fitnessstudio zur vorzeitigen vertragsbeendigung einen dreistelligen betrag verlangt.
darin enthalten ist der nachlass von 5 euro monatlich (für 27 Monate), der als rückzahlung ans fitnessstudio a verlangt wird - da das mitglied den vertrag vorzeitig beenden möchte.
kann es sein, dass diese kündigung nicht wirksam ist und das fitnessstudio zur vorzeitigen vertragsbeendigung einen solchen betrag verlangen kann? |
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tmeer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.01.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 31.07.07, 14:09 Titel: Kündigung eines fitnessstudiovertrages aufgrund von Umzug |
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Hatte ähnliches Problem.
Generell ist ein Vertragsabschluss in einem Fitnesscenter von über einem Jahr unzulässig. Darüber haben schon einmal die Bundesrichter für das Mitglied entschieden. So ein Center sollte man meiden.
Wenn man aus gesundheitlichen und beruflichen (mehr als 50 km) Gründen das Center nicht mehr besuchen kann, dann gibt es Sonderkündigungsrechte. Bevor man in so einem Center Mirglied wird, sollte man sich genau den Vertrag ansehen. Sollte es in Ihrem Vertrag keine Sonderkündigungsrechte geben, dann kann man nur auf dem Gerichtsweg klagen. Die Kosten wären deutlich höher. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Mehr läßt sich von hier aus nichts dazu sagen |
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Big Guro FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 31.07.07, 15:42 Titel: Re: kündigung eines fitnessstudiovertrages aufgrund von umzu |
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viethuyjin1 hat folgendes geschrieben:: | person a hat 2005 einen fitnessstudiovertrag abgeschlossen. eine zusatzvereinbarung hält fest, dass dieser vertrag eine laufzeit von 3 jahren beträgt.
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Nicht wirksam, demnach gilt die gesetzliche Regelung
§ 621
Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,
1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
Auch die 27 x 5 Euro nicht wirksam. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Dummerchen FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 05.08.07, 10:02 Titel: |
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Bist du dir sicher, dass dieser Paragraph auf einen Vertrag mit einem Fitnessstudio anzuwenden ist? Wo ist denn hier das Dienstverhaeltnis? |
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13 FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/3star.gif)
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 05.08.07, 10:11 Titel: |
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Was mich aufhorchen lässt, ist die Zusatzvereinbarung über die Laufzeit von 3 Jahren. Offenbar ist diese Variante ausdrücklich wunschgemäß und freiwillig vom Kunden vereinbart worden. Er kannte mithin das Risiko und hat sich an der Regel "Pacta sunt servanda" festhalten zu lassen. _________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! ![Mr. Green](images/smiles/icon_mrgreen.gif) |
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Big Guro FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 18.08.07, 11:48 Titel: |
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M.E. sind Laufzeiten von 2 Jahren in Fitness/Sportstudioverträgen regelmäßig zu lang, da hierdurch eine einseitige Interessenwahrung zugunsten des Fitness/Sportstudio-Betreibers vorgenommen wird. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Big Guro FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 18.08.07, 11:48 Titel: |
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M.E. sind Laufzeiten von 2 Jahren in Fitness/Sportstudioverträgen regelmäßig zu lang, da hierdurch eine einseitige Interessenwahrung zugunsten des Fitness/Sportstudio-Betreibers vorgenommen wird. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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amfa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2007 Beiträge: 35
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Verfasst am: 19.08.07, 22:33 Titel: |
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Big Guro hat folgendes geschrieben:: | M.E. sind Laufzeiten von 2 Jahren in Fitness/Sportstudioverträgen regelmäßig zu lang, da hierdurch eine einseitige Interessenwahrung zugunsten des Fitness/Sportstudio-Betreibers vorgenommen wird. |
Ich hab zugegebener Maßen nicht viel Ahnung von der Materie.
Heißt "einseitige Interessenwahrung" dass dem Studio hierdurch ein Vorteil zu teil wird?
Wenn ja könnte man hier doch Argumentieren, dass der Fitnessstudiobenutzer hier den Vorteil hat, weniger Beitrag zu zahlen.
Wie gesagt ich als Laie würde in so einem Fall sagen :"Pech für den Fitnessstudiobenutzer".
mfg
amfa |
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Big Guro FDR-Mitglied
![FDR-Mitglied FDR-Mitglied](images/ranks/2star.gif)
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 21.08.07, 15:06 Titel: |
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M.E. hat der "Erlass von 5,-" nur den Zweck das AGB Recht und die Rechtsprechung zur erlaubten Vertragslaufzeit auszuhebeln und eine "erlaubte" Individualabrede zu konstruieren.
Auch Individualabreden müssen nicht zwangsläufig immer wirksam sein. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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