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Person X hat Person A die "identität" gestohlen und sich unter deren Namen bei einem Auktionshaus angemeldet und unerlaubte Dinge verkauft.
Person A wird nun von Anwalt C zur Unterlassung der Tätigkeit und Zahlung von 1.600 Euro aufgefordert und der Streitwert wird auf 100.000 Euro deklariert. Person A läuft zu Anwalt D, der seinerseits für zwei Briefe und eine Beratung 1.100 Euro wegen des 100.000 Euro teuren Streitwertes von Person A fordert.
Frage: Ist der Streitwert 100.000 auch für diesen Anwalt bindend oder sind 1.600 Forderung der Streitwert?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.12.04, 16:04 Titel:
Es gibt ja zwei Möglichkeiten:
1. A geht gegen die Ansprüche des C an sich vor. Dann beträgt der Streitwert die volle Summe, die C geltend macht, also 100.000 EUR (zumindest vorläufig - der Streitwert kann ja auch überhöht sein).
2. A gibt eine Unterlassungserklärung ab und bestreitet lediglich den Anspruch des C auf Erstattung seiner Kosten. Dann beträgt der Streitwert 1600 EUR. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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A hat also überhaupt keinen Anlass die Unterlassungserklärung abzugeben, da lediglich eine andere Person unter gefakter Identität etwas verbrochen hat.
Damit dürfte jedem nicht total bescheuerten Anwalt klar sein, dass für die Klägerseite nichts zu holen ist.
Aber wie hat so ein Anwalt seinen Klienten zu beraten?
Gegen das Auktionshaus bä zu Felde ziehn und um Aufklärung bemüht sein oder dem gegnerischen Anwalt zu sagen: " Du, dat war die nicht" und 1.100,-€ vom Mandanten einsacken?
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