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Verfasst am: 05.03.07, 14:31 Titel: Recht am eigenen Wort?
A, B und C sitzen in einer gut gefüllten Gaststätte und unterhalten sich
D sitzt 2 Tische hinter A, B, C und zeichnet per Handy ohne seine Umgebung zu informieren die Geräuschkulisse heimlich auf, unter anderem auch das Gespräch zwischen A, B, C
Nachträglich stellt sich das Gespräch als rechtlich relevant für A heraus und ihm wird von D die Gesprächsaufzeichnung zugespielt
- Ist die Tonaufnahme strafbar?
- Handelt es sich ggf. um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts?
- Handelt es sich ggf. um eine Verletzung nach § 201 StGB, obwohl das Wort ja öffentlich und zudem auch in erheblicher Lautstärke geführt wurde?
- Ist die Aufnahme strafrechtlich und zivilrechtlich verwertbar?
Verfasst am: 06.03.07, 21:25 Titel: Re: Recht am eigenen Wort?
Blueprint hat folgendes geschrieben::
A, B und C sitzen in einer gut gefüllten Gaststätte und unterhalten sich ...
Hört sich nicht nach nichtöffentlich gesprochenen Worten an.
Strafrechtlich dürfte dabei nichts rauskommen. Ob die Ausnahme gerichtsverwertbar wäre, müßte vermutlich der Richter entscheiden. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.03.07, 14:23 Titel:
Man könnte das Beweisverwertungsproblem ja auch dadurch lösen, daß D, der das Gespräch sicherlich auch mitgehört hat, einfach direkt als Zeuge über den Inhalt aussagt. Ich persönlich halte es auch nicht für unzulässig, wenn D quasi "ganz offiziell" sein Gedächtnis mithilfe der Aufnahme auffrischt (wie er das mit handschriftlichen Notizen auch dürfte).
Was nur nicht ginge, wäre, wenn D in Wahrheit gar nicht zugehört hat und lediglich versucht werden soll, eine eigentlich unzulässige Beweisführung über die Aufnahme dadurch zu umgehen, daß D über den Inhalt der Aufzeichnung aussagt anstatt über seine tatsächliche Wahrnehmung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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