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Freistellungsauftrag

 
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Quibble
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 06:44    Titel: Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Hi liebe Experten,

hoffe bin im richtgen Forum, sonst bitte verschieben.

A hat ein neues Konto bei der Bank x eröffnet und muss/möchte für dier Bank x jetzt einen Freistellungsantrag stellen, weiß nur nicht welchen Betrag er noch bis zur max Grenze einsetzen kann.
A hat noch bei anderen Banken bzw. Bausparkassen Konten mit Freistellungen.
Wenn A das Konto bei einer Bank gekündigt hat erlischt dann automatisch die Freistellung?
A muss zugeben das er den Überblick verloren hat.
Hat A die Möglichkeit, zentral ein überblick zu bekommen z.b. beim Finanzamt.

Für Tipps wäre A dankbar

Gruß


Quibble
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Freistellungsauftrag könnte ja im laufenden Jahr in Anspruch genommen worden sein. Löschen geht daher bei Kontoschliessung nicht. Die Bank befristet den Freistellungsauftrag statt dessen auf den Tag der Kontoschliessung.

Das Bundesamt für Finanzen sammelt die Informationen der Banken über Freistellungsaufträge und Inanspruchnahmen und gibt diese Infos bei Bedarf an die Wohnsitzfinanzämter weiter. Aber eine Auskunftsstelle für vergessliche Bürger ist das nicht.
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