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Verzwickte Fragen: Gesellschaftsrecht/Bilanz / Betrug v. GF

 
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BiggMaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 11:10    Titel: Verzwickte Fragen: Gesellschaftsrecht/Bilanz / Betrug v. GF Antworten mit Zitat

Frage Bin um jede Anregung, Meinung, Erfahrungen, Informationen z.B: Urteil dankbar.

Mal angenommen:

Im Mai 2001 wurde eine GmbH gegründet, diese hatte verschiedene Geschäftsbereiche. Am 03.01.2002 geht der Geschäftsführer der GmbH zum Notor meldet eine GmbH & Co. KG an und erklärt, dass diese den Geschäftsbetrieb an 16. November 2001 begonnen hat.

Der Gesellschaftszweck der KG (im Handelsregister) deckt sich mit dem der GmbH. Er ist sehr weit und allgemein abgefasst. Der tatsächliche Gesellschaftszweck bzw. Geschäftsbetrieb lässt sich daraus nicht erkennen. Er passt eher zur tatsächlichen Tätigkeit der GmbH, als zu der Tätigkeit der späteren KG. (die KG hat ganz was anderes als die GmbH gemacht)

Persönlich haftende Gesellschafterin: ist die GmbH (ohne Einlage).
Alleiniger Kommanditist: der Geschäftsführer mit einer Einlage von 75.000 Euro. Zu erbringen ist die Einlage in 3 Tranchen (20.000 € bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags, 20.000 € im März 2002, 35.000 € im August 2002)

Der Geschäftsführer – Allein-Kommanditist bringt diese 20.000 Euro Haftungkapital im Jahr 2001 nicht als Bareinzahlung ein, sondern der Steuerberater verrechnet das fehlende Kommanditkapital mit ausstehende Forderungen an die GmbH (z.B. Gehaltsforderungen) (in der Bilanz 2001 steht, diese Einlage wäre „einbezahlt“ worden).

Die Bilanzen zum 31.12.2001 wurden im März 2002 erstellt und haben folgendes Ergebnis:
GmbH Euro 1.100 Überschuss
GmbH & Co. KG Euro 70.300 Jahresfehlbetrag

(im Klartext: die KG war pleite, die GmbH hatte gar kein Haftungskapital und der einzige Kommanditist hat seine Forderungen an die GmbH einbezahlt. Die ganze Sache wurde auch noch rückwirkend „veranstaltet“.)

Die Ursache des Minus der GmbH & Co. KG ist, dass sämtliche Konten (Aktiva und Passiva) der GmbH ab Mai 2001 !!! (=Beginn der GmbH) auf die KG umgebucht wurden.
Deshalb hatte die GmbH zum 31.12.2001 Forderung gegenüber der KG von 64.000 Euro !!!!
(In der Bilanz gibt es keinen Hinweis, dass alle Buchhaltungskonten ab Mai 2001 auf die KG umgebucht wurden. Der gesamte Vorgang war vom Steurberater verschleiert!!) Umgebucht wurde im Februar/März 2002, bevor die Bilanzerstellt wurde. Damals gab es bereits weiter 3 Kommanditisten.

Die GmbH hatte verschiedene Geschäftszweige, die um die Jahreswende 2001/2002 versickerten.
Im Februar 2002 wurde die GmbH als Beteiligungs GmbH umfirmiert (ohne Änderung von Satzung etc.)
Die KG hatte einen Geschäftszweig der als Idee im Herbst 2001 begann und aktiv ab Januar 2002 realisiert wurde.

Im Gesellschaftsvertrag der KG vom 16.11.2001 regelt die Vergütung der Komplementärin zwischen GmbH und KG:
§ 7 Abs. 3 Vergütung der Komplementärin: Soweit die Komplementärin ausschließlich für die Gesellschaft tätig ist, werden ihr von dieser sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Geschäftsführung erstattet, sobald sie entstehen. Die Komplementärin erhält ferner eine jährliche, jeweils zum Ende eines jeden Geschäftsjahres zu bezahlende Vorabvergütung in Höhe von 6% ihres eingezahlten Stammkapitals, das zu Beginn des Geschäftsjahres in ihrer Bilanz ausgewiesen ist.

Im Februar 2002 kamen neue Kommanditisten in die KG, zahlten Ihre Einlage (einer z.B: 75.000 Euro) und wussten davon nichts von der Umbuchung und dem ganzen Minus. Lt. Satzung sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung lt. HGB § 164 ausgeschlossen. Es gab einen Beirat, dessen Aufgabe es war, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu überwachen (was der getan hat ist unbekannt).
2003 ging alles in die Insolvenz.

Im Jahr 2004 habe wurden diese Betrügerein zufällig entdeckt,und der GF und Steuerberater (hat selbst kontiert und gebucht) wegen Untreue , Betrug + Beihilfe angezeigt. Der GF wurde im Jahr 2004 und Anfang 2005 vernommen (aber wegen anderer Straftaten), der Steuerberater nie. Jahre sind vergangen und der Vorgang steht nun vor der Verjährung (der Steuerberater wurde ja nicht mal vernommen).


Es wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verschleppung etc.gemacht, und nun hat die Staatsanwaltschaft geantwortetet (auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde):
Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass kein strafbares Verhalten des GF und des Steuerberaters ersichtlich sind!
Zum Sachverhalt trägt sie vor:
1) Die GmbH & Co. KG entstand aus der Umfirmierung der GmbH
2) Nach der Umfirmierung war die GmbH reine HaftungsGmbH ohne eigenen Geschäftsbetrieb tätig.
3) Der Gesellschaftszweck der KG (im Handelsregister) deckt sich mit dem der GmbH
4) Erst im Jahr 2002 traten weitere Kommanditisten bei.
5) Die GmbH & Co. KG hat faktisch den Geschäftsbetrieb der GmbH weitergeführt.
6) Der Einzige Kommanditist war der GF-Kommanditist und der war mit der Kostenübernahme einverstanden – auch deshalb war es keine Untreuehandlung.
7) Die Bilanzen zum 31.12.2001 sind nicht geschönt. Dass die GmbH & Co. KG ihre Geschäftstätigkeit nicht völlig unbelastet von Altverbindlichkeiten begann, wurde nicht verschleiert, sondern gerade in der Buchhaltung offen gelegt.

Eine Wirtschaftsfachkraft der Staatsanwaltschaft hat den Gesellschaftsvertrag der KG vom 16.11.2001 überprüft und festgestellt, dass gem § 7 Abs. 3 (Vergütung der Komplementärin) eine Aufwendungsersatzpflicht vereinbart ist. Eine vertragliche Regelung für die bei Gründung der KG bereits bestehenden Verluste der GmbH liegt nicht vor.

Die KG hat faktisch die Geschäftsbetrieb der GmbH weitergeführt. Bei Übernahme aller Aktiva erscheint die gleichzeitige Übernahme der Verbindlichkeiten nicht als pfllichtwidrig. Selbst wenn man jedoch in der Umbuchung der Verbindlichkeiten eine Pflichtverletzung erkennen will, ist aufgrund der Einwilligung des einzigen Kommanditisten der GmbH & Co. KG – zum Zeitpunkt der Gründung und auch noch zum Bilanzstichtag – eine Untreuehandlung ausgeschlossen.

Eine Beihilfe des Steuerberaters zum Betrug gem § 263 StGB des Beschuldigten GF zum Nachteil der angeworbenen Kommanditisten, kann hier schon nicht nachvollzogen werden, zu welcher konkreten Täuschungshandlung der Steuerberater wodurch Beihilfe geleistet haben soll. Geschönte Bilanzen wurden nicht vorgelegt. Das die GmbH & Co. KG ihre Geschäftstätigkeit nicht völlig unbelastet von Altverbindlichkeiten begann, wurde nicht verschleiert, sondern gerade in der Buchhaltung offengelegt.
Auch hier kann im Hinblick auf die Umbuchungen der Verbindlichkeiten auf die GmbH & Co. KG ein Betrug des Beschuldigten GF-Kommanditisten nicht festgestellt werden.
Warum der Steuerberater durch Durchführung der Buchungen in irgendeiner Form Hilfe zu Täuschungshandlungen geleistet haben soll, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

<<<< bis hier war alles die Auffassung der Staatsanwaltschaft
-------------------------------------------------------------------------

Kann jemand helfen mit einem Tipps, Anrechung, Urteil….

Es sind viele Fragen zu klären z.B.

- kann man eine GmbH in eine KG umfirmieren?
- wie ist das mit dem Unternehmenszweck? Gleicher Zweck heist doch nicht gleiche Firma???
- wie ist das mit der Übernahme der Aktiva+Passiva, die vor der Gründung der KG angefallen sind.
- Kann der GF als alleiniger Kommanditist bestimmen, dass die Kosten übernommen werden.
- Darf der Steuerberater alles - ohne Rechtsgrundlage – umbuchen?

Vielen Dank!!!
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BiggMaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 07:14    Titel: ??? kleinen Tipp der mir einwenig weiterhilft? Antworten mit Zitat

Ich weis die Sache ist sehr lang.

Kennt jemand ein Urteil, eine Datenbank, etc. wo ich weiterkomme???

vielen dank
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BiggMaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 09:32    Titel: noch ne info Antworten mit Zitat

Hallo,

Für jeden kleinen Tipp bin ich dankbar. z.B. wenn ihr mir sagen könnt, in welchem Gesetz finde, oder welche Datenbank, welches Buch…..
Es ist ein großes Mosaik, was ich seit Jahren zusammensetze.

---------------------------
Nehmen wir an, dass worüber ich Berichte sind Dokumente vorhanden sind:
die Datevbuchhaltungskonten, Bilanzen, Satzungen, HR Auszüge..
Alles liegt der Staatsanwaltschaft seit 2004 vor.


Nehmen wir mal an ich bin eine Kommanditistin, die in Folge 200.000 Euro verloren hat und noch 80.000 Euro Schulden hat.
Die mit vielen Dokumenten mit unwahren Inhalt zu immer weiteren Geldgaben verleitet wurde.
Dann hab ich zufällig 2004 begonnen die Betrügereien aufzudecken. Die anderen Opfer haben kein Interesse, denen hat es nach dem Geldverlust gereicht.
Die Staatsanwaltschaft sieht allgemein gesamt „nur eine schlechte Geschäftsführung“ in der KG.

Nehmen wir an:
Ich bin sehr verzweifelt, weil mir die Anwälte bisher nicht weiterhelfen konnten, weil die Staatsanwaltschaft anscheinend blockiert. Zeugen (z.B. auch die Geschädigten) nicht vernimmt, Beweise (Datev-Journale) nicht erhebt und meine eingereichten Beweis vielleicht nicht ansieht.
Es hat Jahre gedauert bis ich Akteneinsicht hatte (Herbst 2006) und nun auf die Dienstaufsichtbeschwerde des Anwalts habe ich eine Art „Stellungnahme“ (28.02.2007)
Ich habe sehr viele Unterlagen und zitiere daraus. Der Sachverhalt ist sehr komplex, deshalb mögen die Anwälte diesen Fall nicht. Aber für jeden Anwalt ist es unerklärlich, dass nichts passiert ist.
Der Fall betrifft verschiedene Gebiete: Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht…

--------------------------------------------
Der GF ist pleite.

Mein Ziel:
Könnte ich dem Steuerberater sein rechtswidriges Handeln nachweisen, dann könnte ich von ihm (über ein Adhäsionsverfahren) etwas Schadensersatz erhalten.
Der Steuerberater hat eine Haftpflichtversicherung für seine Fehler.
Dies scheitert nun, weil keine Haupttat des GF-Kommanditisten für die Staatsanwaltschaft erkennbar ist.

Für Fehler des Steuerberaters kommt die Haftpflichtversicherung auf.

Zivilrechtlich gegen den Steuerberater vorzugehen scheitert:
1.) ich habe seit Herbst 2004 Kenntnisse von den Bilanzbetrügereinen und nun ist die Sache zivilrechtlich verjährt.
2.) Der Steuerberater hat durch die Umbuchung die KG geschädigt und erst in Folge mich als Kommanditist. Nach meiner (Anwaltsinformation) kann nur die KG klagen.
3.) Ich hatte Angst zu scheitern, nach all dem Lügengeflecht. Viele der Wissenden sind befreundet.

Ich habe nicht viel Geld und habe seit 2004 drei Rechtsanwälte nacheinander gehabt. Alle waren froh, als sie mich los hatten, weil der Fall sehr umfangreich ist, viel Anwaltszeit kostet und irgendwie nichts weitergeht. Da die Staatsanwaltschaft auf Schreiben nicht antwortet keine Zeugen vernimmt und alle Beweise und Dokumente ignoriert, mögen die Anwälte dann auch nicht mehr etc.…Dann werden sie für mich schwer erreichbar…. und sind erleichtert wenn ich weiterziehe…
Für mich ist das alles auch eine große Kostenfrage (wo ich jede Aktion sehr gut abwägen muss).
Der Hauptbeschuldigt ist pleite, dennoch hat er einen sehr bekannten Wirtschaftsanwalt der gute Kontakte hat.
Mein erster Beitrag (vom 6.5.07) enthält alles Argumente des Oberstaatsanwaltschaft, als Antwort auf die Dienstaufsichtbeschwerde meines ANWALTS. Wörtlich „Mangels einer strafbaren Haupttat des Beschuldigten erübrigen sich Erwägungen zu einer Beteiligung des Steuerberaters.“
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Sunabla
Gast





BeitragVerfasst am: 07.03.07, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Februar 2002 kamen neue Kommanditisten in die KG, zahlten Ihre Einlage (einer z.B: 75.000 Euro) und wussten davon nichts von der Umbuchung und dem ganzen Minus. Lt. Satzung sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung lt. HGB § 164 ausgeschlossen. Es gab einen Beirat, dessen Aufgabe es war, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu überwachen (was der getan hat ist unbekannt).
2003 ging alles in die Insolvenz.


Der Sachverhalt ist in der Tat sehr umfangreich. Mir ist allerdings ein Punkt noch nicht wirklich klar geworden:

- Zum Zeitpunkt der Kommanditeinlage lag die Bilanz zum 31.12.2001 noch nicht vor. Welche Unterlagen wurden dem möglichen Kommanditisten in dem Beispiel vor seiner Einlage zur Verfügung gestellt? Er wird doch sicherlich einen Blick in die Bücher und andere Unterlagen geworfen haben?

- Wusste der Kommanditist, dass es sich um eine Kommanditeinlage handelte und mit welchen Risiken so etwas verbunden sein kann?

Grüsse
Sunabla
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BiggMaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 13:52    Titel: Kommanditisten Februar 2002 Antworten mit Zitat

Ja, die Kommanitisten wusssten, von dem üblichen Kommanditkapital-Risiko. Die Geschäftsidee war auch etwas völlig neues und das hatte auch Risiko.

Nicht informiert wurden wir, dass Kosten die gar nichts mit der KG zu tun hatten (aus Geschäftsfelder der GmbH stammten) umgebucht wurden. Das ist unserer Meinung nach Betrug, weil es zwei verschiedene Firmen sind und keinen Vertrag über Kostenübrnahme etc. existiert. Keiner der Februar 2002 Kommanitisten hätte da zugestimmt. Der GF hat die KG auch heimlich + alleine gegründet, obwohl einer der Kommanditisten bereits damals auf die Grünung wartete (das war auch noch der Schwiegervater des GS, den hat er "nur" um 50.000 Euro erleichtert)

Die Kommanditisten haben vom GF schriftliche Ausarbeitungen erhalten Businessplan etc. Darin gibt es eine Zahlen. Aber, dass ein Verlust von 2001 vorhanden ist wurde nicht erwähnt.
Da gab es z.B. das Dokumentliquiditätsplan, da erscheint nirgendwo ein Hinweis, dass alle Aktive + Passiva der GmbH übernommen werden.

Während die Kommanditisten im Februar 2002 beigetreten sind, ist vermutlich die Umbuchungsaktion vom Steuerberater durchgeführt worden. Man sieht in den Datevbuchhaltungskonten, dass alles rückwirkend gebucht wurde.

Die 1. große Frage, durfte der Gründungskommanditist (gleichzeitig GF) diese Umbuchungen - ohne Rechtsgrundlage - vornehmen.
Die 2. Große Frage, durfte der Steuerberater (selbst kontierend + buchend) das Ausführen.

Vielen Dank
BiggiMaria
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Sunabla
Gast





BeitragVerfasst am: 07.03.07, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die 1. große Frage, durfte der Gründungskommanditist (gleichzeitig GF) diese Umbuchungen - ohne Rechtsgrundlage - vornehmen.


Da er vermutlich zum Zeitpunkt dieser Vereinbarungen Geschäftsführer und auch einziger Kommanditist war, warum nicht? Ich kann den Standpunkt der Staatsanwaltschaft ziemlich gut nachvollziehen. Allenfalls das Finanzamt könnte möglicherweise aus steuerlichen Gesichtspunkten bedenken haben, aber das kann ich nicht beurteilen.

Zitat:
Die 2. Große Frage, durfte der Steuerberater (selbst kontierend + buchend) das Ausführen.


Ja, ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1.



Das eigentliche Problem dürfte sein, dass Kommanditisten in ein Unternehmen Geld investiert haben, ohne vollständige Informationen. Die Frage was der Geschäftsführer den neuen Kommanditisten gegenüber verheimlicht hat, dürfte schwer zu klärren oder beweisen sein. Möglicherweise hätte ein vorläufiger Jahresabschluß viele Unklarheiten beseitigt.

Nebenbei: Ein hoher Verlust in 2001 bedeutet nicht zwangsläufig eine Pleite (Insolvenz). Selbst eine buchmässige Überschuldung kann erstmal folgenlos bleiben (im Sinne einer Insolvenz/-verschleppung).

Wie gesagt, vielleicht könnte man beim Beginn der Investition und den Informationen, die gegeben wurden ansetzen. Was hat er gesagt? Was war wirklich?

Grüsse
Sunabla
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BiggMaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 15:27    Titel: ??? Vereinbarungen - gab es nicht Antworten mit Zitat

Hallo,

es gab keine Vereinbarungen, keine Verträge die eine rechtsgrundlage für die Umbuchungen darstellten.

Durch die Umbuchungenn wurde die KG geschädig.

Hätte der GF die KG am 03.01.2002 rückwirkend zum 01.05.2001 und nicht zum 16.11.2001 gegründet, dann wären die Umbuchungen "legal" gewesen.

Die Kommanditisten waren lt. HGB § 164 von dem Mitwirkungsrecht ausgeschlossen.

Es gab einen Beirat: hätte der in dieser Angelegenheit nicht gefragt werden müssen?

Grüße
biggiMaria
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Sunabla
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BeitragVerfasst am: 07.03.07, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Sachverhalt sind die Kommanditisten doch erst im Februar 2002 investiert gewesen. Alle Vereinbarungen (Ob schriftlich oder mündlich) bezüglich der Übernahme von Verlusten wurden doch vorher getroffen. Wen hätte der Geschäftführer um Zustimmung bitten sollen? Er war doch zu dem Zeitpunkt der einzige Kommanditist? Daher spricht die Staatsanwaltschaft auch nicht von Untreue. Er kann sich selbst nur schwerlich untreu werden.

Ich denke schon, dass es Vereinbarungen gab. Vielleicht wussten die Kommanditisten nicht davon oder es war nicht auf den ersten Blick erkennbar. Für so etwas dürfte ein einfaches formloses Blatt DIN A4 genügen.

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Aber manchmal ist es hilfreich auch andere Meinungen zu hören. Gerade wenn man glaubt, einem wurde übel mitgespielt und jemand mit etwas mehr Abstand (und ein klein wenig Erfahrung im Bereich GmbH & Co. KG) eine neue Sichtweise eröffnet. Solche Vereinbarungen, wie sie der Geschäftsführer gemacht hat, sind nicht unbedingt unüblich.

Ich denke immer noch, dass das eigentlich Problem ungenügende Informationen vor dem Investment waren. Und da wäre zu klärren, ob man das jemandem anlasten kann und dann wem.

Grüsse
Sunabla
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BiggMaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 16:27    Titel: Es gibt keine Vereinbarung, keinen Vertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

ich danke Dir für Deine Meinungen und Anregungen. Oft ist man ja einseitig.

Ich zitiere die Staatsanwaltschaft:
"Rechtlliche Würdigung.
Die Veranlassung der Übernahme der Verbindlichkeiten der GmbH durch die KG stellt keine Untreuehandlung dar.
Dabei ist bereits zweifelhaft, ob die Veranlassung der Übernahme der aufgelaufenen Kosten durch die KG überhaupt eine Pflichtverletzung des Beschuldigten darstellen kann, denn unabhängig davon, ob vertraglich eine Übernahme der Aktiva und Passive durch die KG vereinbart war, hat die KG faktisch den Geschäftsbetrieb der GmbH weitergeführt. Bei Übernahme aller Aktiva erscheint die gleichzeitige Übernahme der Verbindlichkeiten nicht als pflichtwidrig.
Offensichtlich wurde die KG gegründet um durch die Beteiligung von Kommanditisten zusätzlich Kapital zur Verwirklichung der Unternehmenszwecke zu erlangen.
Einziger Kommanditist der KG war zunächst der Beschuldigte. Erst im Jahr 2002 traten weitere Kommanditisten bei.
--------------------------------------------------------

Was fällt Dir dazu ein?

Der Eine Kommanditist hat seine interene Beitrittsvereinbarung am 29.11.2001 unterschriebenn und ging davon aus, dass die KG noch gegründet wurde. Hat dann dem GF einen Satzungsvorschlag gegeben etc. IIm Februar wurde er von der gegründeten KG informiert.
Dieser Kommanditist wäre nie mit einer Kostenübernahme einverstanden gewesen.

Richt man hier keine Betrugsabsicht???


Vielen Dank
Grüße
BiggiMaria
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Sunabla
Gast





BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss leider nicht, wie man die Voraberklärung bewerten muss. Es kommt darauf an, was genau dort geregelt war.

Zu dem Zeitpunkt, an dem die Kommanditisten das Kapital in die Gesellschaft eingebracht haben, waren sie scheinbar sehr überzeugt von dem Unternehmen. Zu dem Zeitpunkt war vielleicht auch der Geschäftsführer davon überzeugt, dass er wieder Gewinne erwirtschaften wird. Die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG war, wie die Staatsanwaltschaft anmerkt, vielleicht ein Schritt, um an neues Kapital zu kommen. (Irgendwie muss ich gerade an den Neuen Markt denken.)

Ich kann nachvollziehen, dass es sehr ärgerlich ist, Geld zu verlieren. Es müsste geprüft werden, welche Verträge mit welchem Kommanditisten bestanden und seit wann. Dann könnte man Prüfen, ob sie gebrochen wurden und ob man daraus zivilrechtlich etwas herleiten kann. Ob es Betrug war oder einfach eine Aneinanderkettung von unglüchlichen Zufällen, kann nur jemand beantworten, der alle Verträge und Fakten kennt. Dazu ist dieser fiktive Fall zu umfangreich.

Was haben die Kommanditisten getan, nachdem Sie die Jahresabschlüsse 2001 + 2002 geprüft hatten? Es hat sich doch bestimmt abgezeichnet, dass in 2003 eine Insolvenz möglich sein könnte? Wie hat der Geschäftsführer reagiert.

Wie gesagt, zu umfangreich.

Grüsse
Sunabla
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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Es bedankt sich für die Beachtung
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(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Sunabla
Gast





BeitragVerfasst am: 08.03.07, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich sollte meine Antwort nur meine persönliche Meinung darstellen. Es tut mir Leid, wenn es wie eine Rechtsberatung aussah. Ich werde in Zukunft versuchen, noch mehr auf diesen feinen Unterschied zu achten.

Grüsse
Sunabla
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