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Musik im Film erlaubt?

 
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AgentHP
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 14:28    Titel: Musik im Film erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe eine Internetseite! Auf dieser Internetseite wollte ich eigentlich meinen Film reinstellen...in dem film kommen auch Lieder vor!
Mein Freund meint ich dürfte das nicht tun, da ich zuerst bei der Plattenfirma des Künstlers eine Lizens holen muss..stimmt das?
Ach ja..das lied wird nicht ganz im film gezeigt..nur so 30-40 sec.!!!!

.....2. frage: Wenn ich ein Lied gerade mal zum Spaß covern will, darf ich dieses Lied dann ins internet stellen?
mfg AgentHP
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berlindresden
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 14:47    Titel: Re: Musik im Film erlaubt? Antworten mit Zitat

hallo,

kann dir nur zu ersterem paar tipps geben.

ja wenn du den film über internet weitergeben willst und musikausschnitte über 20 sec. enthalten sind musst du gema gebühren zahlen.

zum thema:
http://www.digitalvideoschnitt.de/forum/phpforum2_kommerzielle%20Musikst%FCcke%20in%20privaten%20Videos__2550_1084479456.html

hier direkt die gema seite:
http://www.gema.de/kunden/direktion_rundfunk/

schreib denen einfach mal ne mail (adresse im ertsen absatz) und sag denen was du vor hast. die können dir definitiv antworten.

wenn du eine antwort hast, poste die bitte hier.

danke

gruss
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 21:16    Titel: Re: Musik im Film erlaubt? Antworten mit Zitat

berlindresden hat folgendes geschrieben::

ja wenn du den film über internet weitergeben willst und musikausschnitte über 20 sec. enthalten sind musst du gema gebühren zahlen.

Den Teil des URHGs will ich sehen, wo sthet, dass ein Ausschnitt von 20 s oder weiniger erlaubt ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 18:07    Titel: Re: Musik im Film erlaubt? Antworten mit Zitat

AgentHP hat folgendes geschrieben::

.....2. frage: Wenn ich ein Lied gerade mal zum Spaß covern will, darf ich dieses Lied dann ins internet stellen?
mfg AgentHP

...weis das zufällig jemand?

PS: mail ist an GEMA verschickt, warte auf antwort...
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AgentHP
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 14:32    Titel: Re: Musik im Film erlaubt? Antworten mit Zitat

Jo! hallo hab ne mail bekomme....
Informationen zu Musiknutzung bei Video-on-Demand (VoD) in Form von
Kleinfilmen (bis zu 15 Minuten Gesamtspieldauer) – Download oder Streaming


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie diesbezüglich die nachfolgenden Ausführungen.

Da die alleinige Rechteeinholung bei der GEMA nicht zwingend die Einstellung eines Videos auf eine Webseite erlaubt, beachten Sie bitte folgendes:


1. Verwendung eines vorbestehenden Produktes (Video):

Zunächst sind die Rechte des Video-Produzenten für die VoD-Nutzung einzuholen. Dies gilt im Übrigen möglicherweise auch weitergehend für die vom Videoproduzenten genutzten „Produktionsrechte“, z.B. falls dieser eine Tonträgeraufnahme eines Musikwerkes verwendet hatte: Auch hier müssen Sie die Rechte für die VoD-Nutzung besitzen.


2. Leistungsschutzrechte (auch „Recht an der Aufnahme“ genannt):

Wenn Sie vorbestehende Aufnahmen von Musikwerken verwenden, z.B. Aufnahmen von einer Audio-CD, sind die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und der Produzenten zu beachten. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls dieses Recht vorab abzuklären.

Diese Rechte nimmt in der Regel der Tonträgerhersteller wahr. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Landesgruppe der IFPI: www.ifpi.de


3. Unter der Voraussetzung, dass Sie über die Rechte gemäß vorstehender Ziffer 1 verfügen und die Rechte unter Ziffer 2 betroffen und von Ihnen abgeklärt wurden, gilt im Hinblick auf die Urheberrechte an Musikwerken folgendes:

Sie müssen berechtigt sein, die VoD-Nutzung im Hinblick auf das Filmherstellungsrecht durchzuführen. Das Filmherstellungsrecht umfasst das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken der Gattung "Film" und liegt bei dem bzw. den Berechtigten (Komponist bei unverlegten Musikwerken; Musikverleger bei verlegten Musikwerken). Bei der Herstellung eines Videos/Films mit Musikwerken ist es unerlässlich, das Einverständnis zur Nutzung von Musikwerken bei dem jeweiligen Verlag bzw. bei unverlegten Werken beim Komponisten einzuholen. Informationen zu Musikverlagen erhalten Sie bei unserer Dokumentationsstelle in Berlin (Herrn Krubert, Tel. 030 - 212 45 450 / Frau Köhncke, Tel. 030 - 212 45 460, Email: gema@gema.de) oder mit Hilfe unserer Online-Repertoiresuche unter www.gema.de.


4. Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA-Rechte im Online-Bereich)

Die Vergütung für Kleinfilme (bis zu 15 Minuten Gesamtspieldauer) – Download oder Streaming im Rahmen von Video on Demand beträgt:

o Bei Angabe des Anteils der Musikspieldauer 7% vom Netto-Endverbraucherpreis pro Abruf, mindestens jedoch EUR 0,0511 je Musikwerk des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten.
Ist die Spieldauer des verwendeten Musikwerkes länger als fünf Minuten, sind für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die vorstehenden Vergütungsbeträge in voller Höhe zusätzlich zu bezahlen.

Beispiel:

Musikspieldaueranteil: 60% (Spieldauer des Films: 10 Min.; Spieldauer der Musik: 06:00 Min.) ;
Anzahl der Werke: 2, jeweils 03:00 Minuten Spieldauer ;
Netto-EVP: EUR 1,89.

Berechnung der Regelvergütung: 60% x 7% x EUR 1,89 = EUR 0,0794 je Abruf
Mindestvergütung: 2 Werke x EUR 0,0511 = EUR 0,1022 je Abruf

Dies bedeutet, daß in diesem Fall die Mindestvergütung i.H.v. EUR 0,1022 je abgerufenem Kleinfilm angewandt wird.


o Ohne Angabe des Anteils der Musikspieldauer 4,35% vom Netto-Endverbraucherpreis, mindestens jedoch EUR 0,0511 je Musikwerk des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten.
Ist die Spieldauer des verwendeten Musikwerkes länger als fünf Minuten, sind für jeweils weitere bis zu fünf Minuten die vorstehenden Vergütungsbeträge in voller Höhe zusätzlich zu bezahlen.

Beispiel:

Anzahl der Werke: 3, jeweils 02:15 Minuten Spieldauer ;
Netto-EVP: EUR 1,99.

Berechnung der Regelvergütung: 4,35% x EUR 1,99 = EUR 0,0866 je Abruf
Mindestvergütung: 3 Werke x EUR 0,0511 = EUR 0,1533 je Abruf

Dies bedeutet, daß in diesem Fall die Mindestvergütung i.H.v. EUR 0,1533 je abgerufenem Kleinfilm angewandt wird.


Diese Vergütungsregelung gilt ohne Präjudiz für die Zukunft vorläufig bis zum 31.12.2004 sowie zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Bei Filmen ab einer Gesamtspieldauer von 15 Minuten gelten die Vergütungssätze für Video on Demand Dienste („virtuelle Videotheken“).

Bitte füllen Sie zur Anmeldung Ihrer Musiknutzung den beigefügten Meldebogen aus, wobei die GEMA pro eingestelltes Video einen gesonderten Meldebogen benötigt. Diese(n) können Sie uns auch gerne per Email zurücksenden.


Mit freundlichen Grüßen


GEMA
Direktion Industrie
Bereich Online
Rosenheimer Strasse 11
D-81667 München

Fon +49 89 48003 800
Fax +49 89 48003 357
mailto:info-ind@gema.de
http://www.gema.de

Anlage: Meldebogen

viel spaß demit
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