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Mallows FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 137 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 06.03.07, 18:21 Titel: Verfahrensfehler |
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Hallo,
an wen kann A sich wenden, wenn in seiner Zivilrechtssache schwerwiegende Verfahrensfehler seitens des Amtsichters B gemacht worden sind und das Landgericht im Berufungsverfahren eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ausgeschlossen hat?
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 06.03.07, 20:16 Titel: |
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Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Mallows FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 137 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 06.03.07, 20:43 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort,
allerdings gibt es einen Haken an der Sache:
Für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2006 setzt die Nichtzulassungsbeschwerde voraus, dass die Revisionssumme (genauer: der Wert der Beschwerde) 20.000 Euro übersteigt.
Gilt dieser Wert heute auch noch?
Was wenn man unter der genannten Summe liegt?
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 07.03.07, 01:25 Titel: |
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Zitat: | Was wenn man unter der genannten Summe liegt? |
Schlecht. Nach Rechtswegerschöpfung Verfassungsbeschwerde - wäre aber sinnvoll, wenn Verfassungsrecht verletzt wäre.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 07.03.07, 11:39 Titel: Re: Verfahrensfehler |
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Mallows hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
an wen kann A sich wenden, wenn in seiner Zivilrechtssache schwerwiegende Verfahrensfehler seitens des Amtsichters B gemacht worden sind und das Landgericht im Berufungsverfahren eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ausgeschlossen hat?
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Was hat denn das Landgericht in seinem Berufungsurteil zu den schwerwiegenden Verfahrensfehlern des Amtsrichters gesagt? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Mallows FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 137 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 07.03.07, 20:04 Titel: |
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Hallo,
Zitat: | Was hat denn das Landgericht in seinem Berufungsurteil zu den schwerwiegenden Verfahrensfehlern des Amtsrichters gesagt? |
Nun, das Landgericht hat im Berufungsverfahren das Endurteil des Amtsgerichts bestätigt. Hier waren Verfahrensfehler gar nicht Gegenstand der Verhandlung. Das Landgericht selber hat durch eine schriftliche Äußerung erst den Beweis geliefert, dass das Amtsgericht schwerwiegende Fehler gemacht hat und Herrn A an seinen Prozessbevollmächtigten zurückverwiesen. Dieser hat allerdings schon vorher bestätigt was nun das Landgericht nicht mehr wissen will und hat die Akte einfach geschlossen.
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 08.03.07, 08:07 Titel: |
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Mallows hat folgendes geschrieben:: | Nun, das Landgericht hat im Berufungsverfahren das Endurteil des Amtsgerichts bestätigt. Hier waren Verfahrensfehler gar nicht Gegenstand der Verhandlung. Das Landgericht selber hat durch eine schriftliche Äußerung erst den Beweis geliefert, dass das Amtsgericht schwerwiegende Fehler gemacht hat und Herrn A an seinen Prozessbevollmächtigten zurückverwiesen. Dieser hat allerdings schon vorher bestätigt was nun das Landgericht nicht mehr wissen will und hat die Akte einfach geschlossen.
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Also, Hoecker, äh Metzing, was sagen wir zu den Erfolgsaussichten weiterer Rechtsmittel?  _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Mallows FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 137 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 08.03.07, 11:13 Titel: BGH Anwalt |
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Hallo,
kennt jemand einen BGH Anwalt, oder wo findet man eine Adressliste/Link mit jenen?
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur. |
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Mallows FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 137 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 08.03.07, 11:33 Titel: BGH Anwalt |
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Hallo,
suche Anwalt der beim BGH zugelassen ist, oder einen Link zu einem Anwalt.
In den einschlägigen Linklisten der Anwaltsseiten gibts zwar alles, aber keinen der speziell fürs BGH zugelassen ist.
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur. |
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Gast
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Verfasst am: 08.03.07, 11:43 Titel: |
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Klickst du hier beim BGH auf Suche und gibst dort ein "zugelassene Anwälte", dann erscheint u.a. "rechtsanwälte beim BGH", und wenn Du dann anklickst und runterscrollst kommt die Spitze der deutschen Anwälte mit Zulassung (sind nur 31, von Frau Dr. Ackermann bis zu Herrn Dr. v. Winterfeld) mit Kanzeleianschrift, Telefon und emaillink zum Vorschein... (in Strafsachen sind übrigens alle über 130.000 deutschen RAe zugelassen!) |
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Mallows FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 137 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 08.03.07, 12:05 Titel: |
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Danke für den Link,
muss man schon bei einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH solch einen Anwalt nehmen ?
mfG
Mallows _________________ Ultra posse nemo obligatur. |
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Gast
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Verfasst am: 08.03.07, 13:57 Titel: |
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Mallows hat folgendes geschrieben:: | muss man schon bei einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH solch einen Anwalt nehmen ? | Ja, § 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO... aber im Normalfall wendet sich der Hilfesuchende nicht unmiottelbar an die BGH-Anwälte, sondern das machen die Anwälte, die bislang das Mandat betreut haben... |
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