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recht.de :: Thema anzeigen - Höchststrafe Folgen? wegen Verg. d.Dieb.,Verg.d.Widers.g.Vol
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Höchststrafe Folgen? wegen Verg. d.Dieb.,Verg.d.Widers.g.Vol
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zdl
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 19:08    Titel: Höchststrafe Folgen? wegen Verg. d.Dieb.,Verg.d.Widers.g.Vol Antworten mit Zitat

Angenommen Person A bekommt vonder Stastsanwaltschaft vorgeworfen

Verg. d.Dieb.,Verg.d.Widers.g.Volstr.Verg.d.Bel.

hätte einen Baustellenlampe gestolen welche eigentlich gefunden wurde, die Polizeibeamten wollten sich nicht ausweisen des halb Person A auch nicht, daraufhin wollten sie PersonA festnehmen, wogegen Person A gewehrt wehrte, beileidigt hat PersonA sie nur der form das Person A vonsich gab das einer von ihnen nur ein Hilfspolizist sei. Wobei denen noch einiges mehr eingefallen ist Person A hat aber leider keine zeugen da das im Beamtenauto war.
Das sie sich nicht ausgewiesen haben begründen sie damit das sie Personen zuvor kontroliert haben und deutlich der Polizeifunk zu hören gewesesen sein soll wobei die beamten in ziviel und mit zivielen auto mit ganznormalen Kennzeichen unterwegswaren

Person A= 20 jahre alt Zivieldienstleistender und selbstständig

was kann Person A vor Gericht erwarten welche Möglichkeiten gäbe ei die strafe so gering wie möglich zuhalten

vielen dank im voraus für infos


Zuletzt bearbeitet von zdl am 27.02.07, 20:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.02.07, 23:34    Titel: Re: Höchststrafe Folgen? wegen Verg. d.Dieb.,Verg.d.Widers.g Antworten mit Zitat

zdl hat folgendes geschrieben::

hätte einen Baustellenlampe gestolen welche eigentlich gefunden wurde,


Wie jetzt? Wo findet man den eine Baustellenlampe? Auf einer Warnbarke an einer Baustelle?
Dass das blöd wirkt, wenn man damit rumrennt leuchtet ein, oder? Abgesehen davon, dass evtl. sogar noch die Baustellenlampe leuchtet wenn man rumrennt.... ich schweife ab Winken

zdl hat folgendes geschrieben::

die Polizeibeamten wollten sich nicht ausweisen des halb Person A auch nicht,


Sein gutes Recht, weil

zdl hat folgendes geschrieben::

die beamten in ziviel und mit zivielen auto mit ganznormalen Kennzeichen unterwegswaren


Da kann ja jeder Clown daherkommen und behaupten, er sei von der Polizei oder der freiwilligen Feuerwehr oder von den Pfadfindern...

zdl hat folgendes geschrieben::

Das sie sich nicht ausgewiesen haben begründen sie damit das sie Personen zuvor kontroliert haben und deutlich der Polizeifunk zu hören gewesesen sein soll


Ist eine sehr schwache bis keine Rechtfertigung dafür, sich nicht als Zivilpolizist auszuweisen. Einen Funkscanner gibts in jedem guten Elektrofachmarkt und mit den Dingern kann man auch den Polizeifunk mithören.


zdl hat folgendes geschrieben::

daraufhin wollten sie PersonA festnehmen,


Ich denke eher festhalten, was die logische Konsequenz wäre, wenn sie die Personalien feststellen wollen, der A aber nicht will.

Aber jetzt kommen wir langsam in den richtig problematischen Bereich, denn wenn das was oben steht stimmt und die Zivilpolizisten sich nicht ausgewiesen haben, sie den A festhalten

zdl hat folgendes geschrieben::

wogegen Person A gewehrt wehrte,


und sie diese Gegenwehr mittels körperlicher Gewalt gebrochen haben, könnte hier durchaus ein Fall von Körperverletzung im Amt vorliegen.
Denn wenn für den A nicht einwandfrei erkennbar ist, dass die zivilen Herren von der Polizei sind (weil diese sich nämlich nicht ausgewiesen haben) und er sich dann gegen das Festhalten wehrt, könnte das auch als Notwehr interpretiert werde.

zdl hat folgendes geschrieben::

beileidigt hat PersonA sie nur der form das Person A vonsich gab das einer von ihnen nur ein Hilfspolizist sei.


Sowas macht man ja auch nicht.


zdl hat folgendes geschrieben::

was kann Person A vor Gericht erwarten welche Möglichkeiten gäbe ei die strafe so gering wie möglich zuhalten


Wenn das alles so stimmt, wie hier aufgeführt, rate ich dazu schnellstens einen Anwalt aufzusuchen.
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 01:52    Titel: Re: Höchststrafe Folgen? wegen Verg. d.Dieb.,Verg.d.Widers.g Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::
Abgesehen davon, dass evtl. sogar noch die Baustellenlampe leuchtet wenn man rumrennt.... ich schweife ab Winken

Hat aber den unbestreitbaren Vorteil, dass man schneller durch die Polizei gefunden wird.....

Auf den Arm nehmen
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zdl
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

was kostet so ein anwalt wer muss ihn bezahlen wen der richter so oder so entscheidet
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

zdl hat folgendes geschrieben::
was kostet so ein anwalt wer muss ihn bezahlen wen der richter so oder so entscheidet


Der Richter entscheidet immer so oder so Winken

Das Prinzip ist einfach:

Werden sie verknackt zahlen Sie;
Werden Sie freigesprochen zahlt der Richter.

Mano
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zdl
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

würde es eine rolle spielen wenn jemand rumgeschriehen hat das das die polizei sei

wie angenommen man müsste zu einer gerichtshilfe wegen noch nicht 21 wie würde man sich am besten verhalten?

und ist es nicht total übertrieben wegen solch einer lapalie fotos und fingerabdrücke zunehmen hat man somit schon bei seinem zukünftigen arbeitgeber oder studienplatz verkackt

ist es den nicht so anzeige gegen polizei = keine chance

es gibt da einen fall in dem der richter quasi sagte das ein beater zwar schuldig sei der angeklagte aber doch seine strafe zahlen soll da wenn er dem angeklagten recht gibt der beamte seinen job verliehren würde
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Den letzten Satz habe ich erst nach mehrmaligen lesen verstanden:

Ein Beamter ist also schuldig? Wegen was?
Der Angeklagte soll seine Strafe zahlen?
Wenn er dem Angeklagten Recht geben würde, wäre der Beamte seinen Job los? Weso?

Grüssle



Frage Frage Frage Frage Frage
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.02.07, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werde aus dem ganzen letzten Post von zdl nicht wirklich schlau...

Zitat:
würde es eine rolle spielen wenn jemand rumgeschriehen hat das das die polizei sei


Nein. Solange sich die Beamten nicht ausgwiesen haben macht das keinen Unterschied.

Zitat:
wie angenommen man müsste zu einer gerichtshilfe wegen noch nicht 21 wie würde man sich am besten verhalten?

Frage

Zitat:
und ist es nicht total übertrieben wegen solch einer lapalie fotos und fingerabdrücke zunehmen


Da die Polizisten hier ihrerseits von einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ausgehen, ist das nicht unüblich.

Zitat:
hat man somit schon bei seinem zukünftigen arbeitgeber oder studienplatz verkackt


Warum sollten gerade die gefertigten Bilder und genommene Fingerabdrücke da Einfluß drauf haben?

Zitat:
ist es den nicht so anzeige gegen polizei = keine chance


Klares NEIN

Zitat:
es gibt da einen fall in dem der richter quasi sagte das ein beater zwar schuldig sei der angeklagte aber doch seine strafe zahlen soll da wenn er dem angeklagten recht gibt der beamte seinen job verliehren würde


Also ein Unschuldiger wird verurteilt, damit der Polizist (warum auch immer) seinen Job nicht verliert? Frage Mit den Augen rollen

Wo haben sie denn das her?
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zdl
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

des war so autofah t cops gefolgtdan haben diese eine abkürtzung genommen
als verfolgter bei ihnen ankam hileten sie ihn an und behaupteten er sei zu schnell gefahren
daruf gab es dan jede menge stres und ein paar anzeigen

dan vor gericht wurde der richter quasi von der unschuld überzeugt

jedoch wollte er nicht die zukunft des beamten versauen wegen familie und so und beharte diese strafe zu zahlen da das das kleinere übel sei

was kostet so nen anwalt wer zahlt wenn man teilweise recht bekommt?
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zdl
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

mit gerichtshilfe meine ich diese nette dame die entscheidet ob man nach jugend- oder erwachsenenstrafrecht verurteilt wird [/quote]
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zdl
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Irgendwann kommt dann ein Schreiben der Jugendgerichtshilfe um sich ein Bild von dem Jugendlichen zu machen und einen Sozialbericht (JGH-Bericht) für das Jugendgericht zu erstellen. Dann muß abgewartet werden, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Auflagen einstellt, oder der Jugendliche den Gerichtssaal von innen sehen darf. Winken - Der Arbeitgeber wird nicht immer informiert, da dem Jugendlichen auch nicht ganz die Zukunft verbaut werden soll.



wie könnte so eine auflage aussehen hat sie folgen fürs führungszeugniss

wie stellt man sich am besten bei sowas an

voll auf blöd tun sachlich sein oder ?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
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BeitragVerfasst am: 28.02.07, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

zdl hat folgendes geschrieben::
des war so autofah t cops gefolgtdan haben diese eine abkürtzung genommen
als verfolgter bei ihnen ankam hileten sie ihn an und behaupteten er sei zu schnell gefahren
daruf gab es dan jede menge stres und ein paar anzeigen

dan vor gericht wurde der richter quasi von der unschuld überzeugt

jedoch wollte er nicht die zukunft des beamten versauen wegen familie und so und beharte diese strafe zu zahlen da das das kleinere übel sei

was kostet so nen anwalt wer zahlt wenn man teilweise recht bekommt?


Hallöle

Könnten Sie dies in einzelnen allgemein verständlichen Sätzen wiederholen? Kommata, Interpunktion. Ich bin zwar Hauptschüler, aber nicht doof.
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zdl
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

also für nen hauptschüler hörst dich recht klug an

bitte antwortet mir doch auf meine frage

so

die polizei hat behauptet das jemand zuschnel gefaren sei und dies begründet das sie eine abkürtzung genommen haben und es unmöglich sei so schnell bei ihnen einzutreffen ohne die geschwinigkeitsbegrenzung zu überschreiten.
Als der fahrer diese begündung hörte kamm es zu wortlichen ausseinandersetzung (beleidigung wegen der aussage wilkür und ähnlichen)
folge Anzeige

dan kam es vor gericht und dort meinte der richter das es eher anzunehmen sei diese strafe wegen der geschwindichkeitsüberttretung zu zahlen

als dembeamten ne disziplinarstrafe aufzubrummen wegen der er seinen job verlieren würde
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wallinheimo
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:43    Titel: ??? Antworten mit Zitat

Man was für ein deutsch!!!
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zdl
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Anmeldungsdatum: 27.02.2007
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

was stört dich meine kurzen sätze oder die vielen rechtschreibfehler oder das alles klein ist?
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