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Art. 18 und Christian Klar

 
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 15:42    Titel: Art. 18 und Christian Klar Antworten mit Zitat

Herr Klar ist offensichtlich kaempft offensichtlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, er tat das anfangs politisch, anschliessend militant-politisch, anschliessend mit Geiselnahme und Mord und tut es jetzt wieder nur politisch, indem er seine politischen Motive, die zu den Taten fuehrten, weiterhin propagiert.
Es wird zwar wahrscheinlich nicht mehr bewaffnet gegen die BRD kaempfen, aber es scheint er will das weiter politisch und medial tun.

Waere es aufgrund dieser Sachlage einige seiner Rechte aufgrund von Art 18 GG einzuschraenken?

(Mir geht es nur darum, ob es moeglich waere, politisch sinnvoll ist es wahrscheinlich nicht, da der radikalen Linken durch eine Betaetigung Klars politisch eher geschadet wuerde.)
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die Frage noch ergänzen wollen: Wer ist berechtigt, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen?
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz spontan wuerden mir da noch mehr Kanditaen dafuer einfallen.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
Wer ist berechtigt, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen?


Zitat:
§ 36 BVerfGG

Der Antrag auf Entscheidung gemäß Artikel 18 Satz 2 des Grundgesetzes kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden.


Gruß,
moro
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