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Erziehungsauftrag /-übertragung nach dem Jugendschutzgesetz

 
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 15:33    Titel: Erziehungsauftrag /-übertragung nach dem Jugendschutzgesetz Antworten mit Zitat

Nur so als Info:

Es gäbe noch die möglichkeit einen Erziehungsauftrag zu stellen, ich denke unter Erziehungsauftrag findest du etwas in deinem Buch, sonst geh doch einfach mal auf die Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz (zu finden über eine Suchmaschine)

Ciao

Paul
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 09.03.07, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wo kann man denn einen Erziehungsauftrag stellen?

Wäre es dann nicht ein Erziehungsantrag?
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gemeint ist bestimmt ein Erziehungsbeauftragungsantrag. Geschockt
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 09.03.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Gemeint ist bestimmt ein Erziehungsbeauftragungsantrag. Geschockt


Ach soooo!

Da kenne ich mich nicht aus - vielleicht sollte man mal beim Amt für Erziehungsbeauftragungsanträge nachfragen.

Verlegen Ich hoffe, dieser Hinweis verstößt jetzt nicht gegen das RBerG.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Falls hier eine Erziehungsübertragung nach dem Jugendschutzgesetz gesucht wird, dann gibt es hier (als PDF-Datei) z. B. einen entsprechenden Vordruck. Winken

Edit: Siehe auch Jugendschutzgesetz - ELTERNINFORMATION Zur Frage der Erziehungsbeauftragung (PDF-Datei)


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 10.03.07, 00:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das jetzt ein Erziehungsbeauftragungsübertragungsantrag oder ein Erziehungsübertragungsbeauftragungsantrag?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Ist das jetzt ein Erziehungsbeauftragungsübertragungsantrag oder ein Erziehungsübertragungsbeauftragungsantrag?
Mit den Augen rollen Die älteren unter uns werden sich sicher noch an Rheinhard Mey und sein Lied vom 'Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars' erinnern. Beide oben nachgefragten Anträge und deren Existenz sind mir nicht bekannt. Winken

Aus dem Thread ist nicht zu schließen, was genau zu welchem Zweck beantragt werden soll. Da aber etwas zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) geschrieben wurde, nehme ich an, dass hier die Erziehungsübertragung gemeint ist. Dazu bedarf es aber keines Antrages. Lachen


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 09.03.07, 23:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 20:56    Titel: Tja Antworten mit Zitat

Die haben ja auch nur rumgeflachst, oder? Diese Kinder! Mit den Augen rollen
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 23:56    Titel: Re: Tja Antworten mit Zitat

paul90 hat folgendes geschrieben::
Die haben ja auch nur rumgeflachst, oder? Diese Kinder! Mit den Augen rollen
Mit den Augen rollen - Nun, etwas mehr Hintergrundinfos zu den vermeintlichen Anträgen wären schon hilfreich Lachen

Mit den Augen rollen - sonst könnte ich jetzt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung oder einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige anbieten. Winken
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, das ursprüngliche Posting war ja auch eine Antwort auf eine Frage, die wir nicht kennen. Wir wissen ja nicht einmal, ob überhaupt jemand was wissen wollte.
Wie lautet denn eigentlich Frage?
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