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Verfasst am: 08.03.07, 15:33 Titel: Erziehungsauftrag /-übertragung nach dem Jugendschutzgesetz
Nur so als Info:
Es gäbe noch die möglichkeit einen Erziehungsauftrag zu stellen, ich denke unter Erziehungsauftrag findest du etwas in deinem Buch, sonst geh doch einfach mal auf die Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz (zu finden über eine Suchmaschine)
Gemeint ist bestimmt ein Erziehungsbeauftragungsantrag. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Falls hier eine Erziehungsübertragung nach dem Jugendschutzgesetz gesucht wird, dann gibt es hier (als PDF-Datei) z. B. einen entsprechenden Vordruck.
Ist das jetzt ein Erziehungsbeauftragungsübertragungsantrag oder ein Erziehungsübertragungsbeauftragungsantrag? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Ist das jetzt ein Erziehungsbeauftragungsübertragungsantrag oder ein Erziehungsübertragungsbeauftragungsantrag?
Die älteren unter uns werden sich sicher noch an Rheinhard Mey und sein Lied vom 'Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars' erinnern. Beide oben nachgefragten Anträge und deren Existenz sind mir nicht bekannt.
Aus dem Thread ist nicht zu schließen, was genau zu welchem Zweck beantragt werden soll. Da aber etwas zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) geschrieben wurde, nehme ich an, dass hier die Erziehungsübertragung gemeint ist. Dazu bedarf es aber keines Antrages.
Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 09.03.07, 23:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Naja, das ursprüngliche Posting war ja auch eine Antwort auf eine Frage, die wir nicht kennen. Wir wissen ja nicht einmal, ob überhaupt jemand was wissen wollte.
Wie lautet denn eigentlich Frage? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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