Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zivilrecht und Internetaffären
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zivilrecht und Internetaffären

 
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sedna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 06:17    Titel: Zivilrecht und Internetaffären Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

Kein Joke, sondern durchaus ernst gemeint:

Es geht um zivilrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Internetaffäre ergeben.

Wie ist eine derartige zwischenmenschliche Beziehung juristisch zu sehen und darf diese im juristischen Sinne als "enge Beziehung" angesehen werden? (Ich meine nein)

Gibt es evtl. hierzu Urteile?

fragt sedna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 09.03.07, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Verständnis eine kleine Frage vorab - inwieweit ist juristisch eine "enge Beziehung" irgendwie/irgendwo relevant als dass es dazu Urteie geben könnte?
Nach oben
sedna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um eine angebliche Schenkung im Rahmen dieser "Beziehung". Eine "Schenkung", die tatsächlich ein Darlehen war, wobei dies aber schwer nachweisbar ist.

Wenn man nun aber theoretisch doch von einer Schenkung ausgeht und diese Schenkung widerrufen wird, stellt sich die Frage, ob eine Geldhingabe im juristischen Sinne redlicherweise als Schenkung angesehen werden darf. Es geht hierbei um eine größere Summe, wobei der "Schenkende" selber nur über geringe finanzielle Mittel verfügt und der "Beschenkte" dies auch weiß.

Das Geld wurde zu einem Zeitpunkt "geschenkt", als der "Beschenkte" bereits eine weitere Affäre begonnen hatte, diese zusätzliche Affäre über Monate zeitgleich zu der Nebenbeziehung zum "Schenkenden" führte, der selbstverständlich von der weiteren Nebenbeziehung nichts wußte.

Das Gericht stufte die Affäre trotzdem als "enge Beziehung" ein.

Ich hoffe, nun ist es etwas klarer.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

@ Exrichter:

Vielleicht wird hiermit die Frage deutlicher :



http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=571030&highlight=#571030

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sedna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
@ Exrichter:

Ronny Winken


Hallo Ronny,

auch wenn die Geschichte für Außenstehende vielleicht zum Zwinkern ist, geht es juristisch in diesem Fal konkret um einen realen Betrug. Bitte dies nicht zu vergessen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Winken


Zuletzt bearbeitet von sedna am 09.03.07, 08:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 09.03.07, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe, nun ist es etwas klarer.
Leider nein...
Zitat:
Das Gericht stufte die Affäre trotzdem als "enge Beziehung" ein.
es gibt keine juristisch klar gefasste definition für "enge Beziehung", eine derartige Ausführung eines Gerichts wäre lediglch eine moralische Bewertung ohne dass hier juristische, ja tatbestandliche Parameter zur Anwendung gelangen könnten...
Nach oben
sedna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
sedna hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe, nun ist es etwas klarer.
Leider nein...
Zitat:
Das Gericht stufte die Affäre trotzdem als "enge Beziehung" ein.
es gibt keine juristisch klar gefasste definition für "enge Beziehung", eine derartige Ausführung eines Gerichts wäre lediglch eine moralische Bewertung ohne dass hier juristische, ja tatbestandliche Parameter zur Anwendung gelangen könnten...


Dann ist diese Frage wohl nicht hinreichend zu beantworten. Trotzdem danke.

sedna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 09.03.07, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::
geht es juristisch in diesem Fal konkret um einen realen Betrug. Bitte dies nicht zu vergessen...
Ja, aber dann ist jede weitere Ausführung an dieser stelle zu beenden und der Thread zu schließen. Wir behandeln hier abstrakte REchtsfragen, und in dem Moment wo die Frage erkennbar einen reellen Bezug erlangt müssen die amtwortenden User geschützt werden.

Danke dür das Verständnis.
Nach oben
sedna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 09:34    Titel: @ exrichter Antworten mit Zitat

Sorry, meine Frage war durchaus grundsätzlich gemeint. Tut mir leid, wenn der andere Thread durch den Link von Ronny bzw. meine Reaktion darauf "konkret" wurde. Aber "konkret" sind hier ja wohl die allermeisten Fragen.

Es ging mir darum, ob der Begriff "Redlichkeit" heutzutage überhaupt noch eine Rolle spielt, zumindest in der Justiz.

Trotzdem habe ich Verständnis für das Schließen des Threads. Sie können besagten Thread sowie diesen Kurzthread im Anschluß auch gerne komplett löschen.

sedna

Edit Holzschuher: Zum gesperrten Thread hinzugefügt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.