Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
angenommen in einem Strafverfahren wird jahrelang ermittelt (was genau ist unbekannt) und es kommt zu keinem Bescheid. Es ist aber bekannt, dass der ermittelnde Staatsanwalt bei dem wichtigsten Straftatvorwurf keine Straftat sieht, obwohl die Akte der Staatsanwaltschaft Beweismittel enthält (z.B. Zeugenaussagen, Aktennotizen von Beamten der Staatsanwaltschaft).
Die Straftat droht zu verjährung, weil keine Hauttat erkannt wird.
Die Dienstaufsichtbeschwerde hat nichts gebracht, der Sachverhalt wurde nicht überpüft, sondern nur die falsche Auffassung der Sachbearbeiterin wiedergegeben.
Könnte man denken, dass dies eventuell eine "Strafvereitelung im Amt " oder der Versuch der "Rechtsbeugung" ist?
Oder muss da erst beschieden sein?
angenommen in einem Strafverfahren wird jahrelang ermittelt (was genau ist unbekannt) und es kommt zu keinem Bescheid. Es ist aber bekannt, dass der ermittelnde Staatsanwalt bei dem wichtigsten Straftatvorwurf keine Straftat sieht, obwohl die Akte der Staatsanwaltschaft Beweismittel enthält (z.B. Zeugenaussagen, Aktennotizen von Beamten der Staatsanwaltschaft).
Die Straftat droht zu verjährung, weil keine Hauttat erkannt wird.
Die Dienstaufsichtbeschwerde hat nichts gebracht, der Sachverhalt wurde nicht überpüft, sondern nur die falsche Auffassung der Sachbearbeiterin wiedergegeben.
Könnte man denken, dass dies eventuell eine "Strafvereitelung im Amt " oder der Versuch der "Rechtsbeugung" ist?
Oder muss da erst beschieden sein?
Nicht jede "falsche" Rechtsanwendung ist gleich eine Rechtsbeugung, da hängen die Hürden noch viel, viel höher....
was tun, wenn die Akte von der behandlnden Sachbearbeiterin nicht gelesen wird. die dienstaufsichtbeschwerde des berufl. vertreters wurde auch mit einer unsachlichen auffassung zurückgewiesen.
wie erreicht man, dass die sachen die die staatsanwaltschaft in der akte hat (z.B. notizen der ermittler, zeugenaussagen, verträge etc.) gelesen und einfliesen. es scheint, dass wichtige teile der akte ignoriert werden.
--------------------
kann man den verdacht der strafvereitelung in einem ermittlungsverfahren anzeigen (und sich dabei auf den inhalt eines schreibens der behörde beziehen) oder erst, wenn es einen bescheid gibt?
was tun, wenn die Akte von der behandlnden Sachbearbeiterin nicht gelesen wird. die dienstaufsichtbeschwerde des berufl. vertreters wurde auch mit einer unsachlichen auffassung zurückgewiesen.
wie erreicht man, dass die sachen die die staatsanwaltschaft in der akte hat (z.B. notizen der ermittler, zeugenaussagen, verträge etc.) gelesen und einfliesen. es scheint, dass wichtige teile der akte ignoriert werden.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist DAS Rechtsmittel, und wenn das nicht fruchtet hat der aussenstehende leider Pech gehabt.
Zitat:
kann man den verdacht der strafvereitelung in einem ermittlungsverfahren anzeigen (und sich dabei auf den inhalt eines schreibens der behörde beziehen) oder erst, wenn es einen bescheid gibt?
Wenn man den Verdahct hat, dass das Recht wirklich kontakariert und nicht bloß nicht richtig oder angemessen angewendet wird, dann kann man die Strafanzeige erstatten, jederzeit. Was das allerdings bringt, wenn schon der Dienstvorgesetzte bzw. die dienstvorgesetzte Behörde des Sachbearbeiters dessen Arbeit "abgesegnet" hat, aknn man sich leicht ausrechnen...
die Antwort auf die Dienstaufsichtbeschwerde geht nicht auf den Inhalt der Beschwerde ein.
Inhaltlich gibt sie nur die Auffassung der Sachbearbeiterin wieder (teilweise völlig an der Sache vorbei)
Ich habe von Dez. bis jetzt 2000 Euro Anwaltskosten gehabt (2 Schreiben + Dienstausfsichtbeschwerde) mit dem Ergebnis, dass der Inhalt ignoriert wird (muss ich annehmen).
Ich gelte als Querulant! Was hab ich noch zu verlieren, außer etwas wahres darzulegen?
Ich gelte als Querulant! Was hab ich noch zu verlieren...
Die Fortführung des Threads, der hiermit geschlossen wird; und zwar zum Schutze der anderen User, die bei entsprechenden Antworten in den Ruch kommen könnten unzulässige Rechtsberatung zu betreiben.
Wir behandeln hier im Forum im wesenltichen abstrakte Rechtsfragen, und der eingestellte Thread hat eine doch sehr reale Wandlung erfahren.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.