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Verfasst am: 10.03.07, 14:46 Titel: Ermittlungsverfahren wegen illegalen Beschäftigung> Zoll
Person A hat einen Internetportal, dort werden Dienstleistungen Auktionen versteigert.
Jetzt hat sich Zoll gemeldet mit einem Schreiben zu Ermittlung wegen illegalen Beschäftigung zu einer Person, die bei Person A Auktionen eingestellt hat.
Anscheinend bezieht die Person arbeitslosengeld und hat nebenbei was verdient.
Jetzt stellt sich die Frage was muss man Daten rausrücken und was nicht? vor allem von den Kunden, mit der diese Person Kontakt hatte ... weil das Datenschutz ist....
Wie ist die Rechtslage.
es gibt keine Fristen auf das Schreiben.
Zuletzt bearbeitet von Fritzhaus am 10.03.07, 15:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
A braucht mit dem Zoll nicht zu kooperieren, allerdings kann es dann passieren, dass der Zoll einen Durchsuchungs- und Beschlangnahmebeschluß erwirkt, und dann ist das Portal erstmal lahmgelegt. So ohne Computer und datenbaken, denn die werden zur Auswertung mitgenommen. Und die Auswertung kann unbedenklich mehrere Monate dauern.
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