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Hallo,
ich bin eine junge Lehrerin in einem Bildungsgang (eines Berufskollegs), der neben einem Berufsabschluss zur allgemeinen Hochschulreife führt.
Auf Grund einer schweren Operation mit Komplikationen bin ich seit fünf Wochen dienstunfähig.
In einem Fach muss nun eine Klausur über den Stoff geschrieben werden, den die Kollegin, die mich vertreten hat, mit der Klasse während meiner Abwesenheit durchgenommen hat.
Meine Abteilungsleiterin möchte, dass ich die Klausur stelle und sie bewerte um meine Kollegin zu entlasten.
Ich habe allerdings Bedenken, ob es rechtlich statthaft ist, eine Klausur über Unterrichtsinhalte zu stellen, die ich gar nicht selber vermittelt habe.
Vielleicht können Sie weiter helfen?
Vielen Dank
Zuletzt bearbeitet von alinaalta am 16.01.05, 09:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
Grundsätzlich ist das schon möglich, daß jemand anders als der tatsächlich unterrichtende Lehrer Prüfungsaufgaben erstellt. Bei zentralen Prüfungen wie z.B. dem Abitur ist das sogar der Regelfall (abgesehen von einigen Ländern mit Billig-Abitur wie z.B. Hamburg).
Ob in Ihrem Fall irgendetwas dagegen spricht, müßten Sie in der jeweiligen Ausbildungsordnung nachsehen.
Verfasst am: 16.01.05, 09:42 Titel: Heimarbeit im Krankenbett
Lieber Oklaf,
mein Vorgesetzter hat mir selber den Vorschlag gemacht, vom Krankenbett aus eine Klausur über den Unterricht der mich vertretenden Kollegin zu stellen, um diese zu entlasten.
Meine Kollegin soll die Klausur schreiben lassen und sie mir dann zur Korrektur zuschicken.
Grundsätzlich ist gegen Korrekturen im Krankheitsfall nichts einzuwenden - ich übernehme auch gerne noch die Korrekturen anderer Kollegen, vielleicht könnte ich auch noch ein paar Zeugnisse stempeln oder Formulare falten - aber wenn ich ein Schüler dieser Klasse wäre und meine, seit einem Monat kranke Lehrerin würde mir eine Klausur über Unterricht stellen, bei dem sie gar nicht anwesend war, und diese dann noch bewerten, käme mir das doch reichlich seltsam vor.
Da mein Vorgesetzter bereits in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er in rechtlichen Dingen auch nicht immer hundertprotzentig bewandert ist, wollte ich mich gerne selber über die rechtliche Lage informieren.
Erst einmal scheint hier ein dienstrechtliches Problem zu bestehen. Wer arbeitsunfähig ist, darf nicht mit der Durchführung von Arbeiten beauftragt werden. Das sollte der Vorgesetzte eigentlich wissen.
Das andere ist ein Problem der Schüler, nicht der Lehrerin. Natürlich ist es statthaft, dass sie einen Klassenarbeitstext entwirft, auch wenn sie den Unterricht nicht selbst gestaltet hat. Zumal vorliegend ja wohl auch noch der Vorsitzende eine entsprechende Anweisung erteilt hat. Dass das nicht sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Vorgesetzte erteilen viele sinnlose Anweisungen, sie sind aber nicht gezwungen, vor der Erteilung einer Arbeitsanweisung mit dem Mitarbeiter über deren Sinnhaftigkeit zu diskutieren.
Wenn dann ein Schüler auf die Idee kommt, die Arbeit anzugreifen, gibt es halt ein Problem, aber das ist dann bestimmt nicht das Problem des Lehrers, jedenfalls nicht sein rechtliches Problem.
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