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Mahnbescheid an aufgelöste GbR

 
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Kimble7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 17:31    Titel: Mahnbescheid an aufgelöste GbR Antworten mit Zitat

Folgende Frage:
A und B betrieben bis Juni 2003 eine GbR. B stieg zu diesem Zeitpunkt aus die GbR war somit aufgelöst. A betrieb das Geschäft in ähnlicher Form als Einzelunternehmen weiter, in den gleichen Geschäftsräumen. Ein Lieferant erließ dann im Dezember 2004 aus alten Verbindlichkeiten einen Mahnbescheid gegen die GbR die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierte, dieser wurde auch in den alten Geschäftsräumen der GbR zugestellt, B hatte keine Kenntnis davon erlangt. A erhob zu diesem Zeitpunkt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ohne jedoch die Vollmacht zu haben für die alte GbR in irgendeiner Weise zu handeln.
Im Februar 2007 erhob der gläubiger Klage wegen des betrages des damaligen Mahnbescheids.
Nun die Frage:
Inwieweit ist die zustellung des mahnbescheids an eine aufgelöste GbR rechtsgültig um eine Verjährung zu hemmen? War dieser Mahnbescheid überhaupt rechtsgültig?
Hätte der Gläubiger den Mahnbescheid nicht an die Privatpersonen A und B zustellen müssen um eine rechtsgültigkeit zu erlangen?
Danke im Vorraus für die Antworten
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mwjm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 23:57    Titel: Re: Mahnbescheid an aufgelöste GbR Antworten mit Zitat

Kimble7 hat folgendes geschrieben::
Im Februar 2007 erhob der gläubiger Klage wegen des betrages des damaligen Mahnbescheids.

Gegen wen?
Kimble7 hat folgendes geschrieben::
Inwieweit ist die zustellung des mahnbescheids an eine aufgelöste GbR rechtsgültig um eine Verjährung zu hemmen?

Wenn eine GbR aufgelöst ist, muß sich der Mahnbescheid gegen deren Gesellschafter richten. Deswegen richtet man grundsätzlich einen Mahnbescheid/eine Klage sowohl gegen die GbR wie auch gegen ihre Gesellschafter.
Kimble7 hat folgendes geschrieben::
War dieser Mahnbescheid überhaupt rechtsgültig?

War er grundsätzlich schon.
Kimble7 hat folgendes geschrieben::
Hätte der Gläubiger den Mahnbescheid nicht an die Privatpersonen A und B zustellen müssen um eine rechtsgültigkeit zu erlangen?

Siehe oben. Nein.
Das Problem wird aber hier die Verjährung werden. Wenn die Forderung aus 2003 datiert, dann würde sie am 31.12.2006 verjährt sein. Es muß also genau gerechnet werden, ob die Hemmung durch den Mahnbescheid lange genug gedauert hat. 6 Monate nach der letzten Verfahrenshandlung entfällt nämlich die Hemmung. Könnte knapp werden.
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Kimble7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 20:33    Titel: Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Hallo mw
also der damahlige Mahnbescheid ist gegen die zu diesem Zeitpunkt schon aufgelöste GbR gestellt worden und in den alten Geschäftsräumen zugestellt. Weder gegen A oder B wurde zu diesem Zeitpunkt der Mahnbescheid erlassen und an die jeweilige Privataddresse zugestellt.
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mwjm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 20:51    Titel: Re: Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Kimble7 hat folgendes geschrieben::
also der damahlige Mahnbescheid ist gegen die zu diesem Zeitpunkt schon aufgelöste GbR gestellt worden und in den alten Geschäftsräumen zugestellt.

Das hab' ich doch begriffen. Aber zugestellt wurde er doch! Letztlich ist auch die Frage, wer außer den Gesellschaftern der GbR wirklich sicher den Auflösungszeitpunkt kennt.
Kimble7 hat folgendes geschrieben::
Weder gegen A oder B wurde zu diesem Zeitpunkt der Mahnbescheid erlassen und an die jeweilige Privataddresse zugestellt.

Auch das war mir nicht entgangen. Ist aber nicht mehr zu ändern.
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