| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
McIcy Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Hochwald
|
Verfasst am: 11.03.07, 18:54 Titel: Oma will Geld nicht raus rücken!!!!!!!!!! |
|
|
hallo,
folgendes,
Ein Enkelkind bekommt von ihrer uroma geld zur kommunion, die oma legt es bei der bank fest an und es wird dieses jahr kündbar. Oma die verwalterin ist hat streit mit der enkelin auf
deren namen das ganze läuft und will das Geld für sich behalten. Was soll die enkelin jetzt tun, um an das geld zu kommen????
Danke
Zuletzt bearbeitet von McIcy am 11.03.07, 19:09, insgesamt 1-mal bearbeitet |
|
| Nach oben |
|
 |
Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 12.03.07, 09:20 Titel: |
|
|
Wie alt ist denn die Enkelin?
Fragt mal,
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
|
| Nach oben |
|
 |
Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
|
Verfasst am: 12.03.07, 09:57 Titel: Re: Oma will Geld nicht raus rücken!!!!!!!!!! |
|
|
| McIcy hat folgendes geschrieben:: |
Was soll die enkelin jetzt tun, um an das geld zu kommen????
|
Kann sie überhaupt etwas tun?
"Legt ein naher Angehöriger (hier Großvater) ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, so ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, dass sich der Zuwendende die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will.
Dies gilt erst recht, wenn sich der Zuwendende von den Eltern des Kindes gleichzeitig mit der Anlegung des Sparkontos eine Vollmacht hatte erteilen lassen, durch die er gegenüber der Sparkasse ermächtigt war, über das Sparkonto frei zu verfügen. Das Kind seinerseits wusste von dem Sparbuch nichts. In einem derart gelagerten Fall ist der Angehörige berechtigt, über das Sparguthaben frei zu verfügen." BGH Urteil 18.01.2005 -Az.: X ZR 264/02 _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
|
| Nach oben |
|
 |
McIcy Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Hochwald
|
Verfasst am: 12.03.07, 13:08 Titel: |
|
|
Die Enkelin ist 17 Jahre alt.
Und sie wusste von dem Sparbuch! |
|
| Nach oben |
|
 |
Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
|
Verfasst am: 12.03.07, 13:42 Titel: |
|
|
| McIcy hat folgendes geschrieben:: |
Und sie wusste von dem Sparbuch! |
Dann ist die Sache umso ärgerlicher (oder auch nicht, wenn sie trotzdem nicht nett war zu der Oma).  _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
|
| Nach oben |
|
 |
Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 12.03.07, 14:16 Titel: Re: Oma will Geld nicht raus rücken!!!!!!!!!! |
|
|
| Redfox hat folgendes geschrieben:: | [
"Legt ein naher Angehöriger (hier Großvater) ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, so ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, dass sich der Zuwendende die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will.
|
Das gilt meines Verständnisses nach nur dann, wenn der nahe Angehörige selbst eigenes Geld für das Kind anlegt. Hier aber hat die Großmutter mit dem Geld von der Urgroßmutter das Sparbuch eröffnet. Sie hat also so GAR KEINEN Anspruch auf das Geld.
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
|
| Nach oben |
|
 |
McIcy Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Hochwald
|
Verfasst am: 13.03.07, 14:45 Titel: |
|
|
Angenommen das Geld ist ein bisschen von der Kommunion sagen mal 1000 € von der Uroma 100 € von der Oma, dann noch von einem Erben 1400!! Also nicht komplett von der Uroma sonder so gemischt! Wie sieht es dann aus?? Der Pfandbrief läuft auf den Namen der Enkelin und diese Oma ist Verwalterin!
Danke aus dem schönen Hochwald |
|
| Nach oben |
|
 |
Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
|
Verfasst am: 13.03.07, 16:34 Titel: |
|
|
Mir erscheint es notwendig, dem geneigten Publikum zu schildern, welchen fiktiven Weg denn das fiktive Geld von der fiktiven Uroma genommen hat. Hat es Uroma z.B. der Urenkelin ausgehändigt und diese dann wiederum der Oma zwecks Anlage?
Oder hat Uroma das Geld der Enkelin nur versprochen, es dann aber der Oma gegeben, damit diese es anlegt? Und unter welchen Bedingungen hat sie es gemacht?
Oder waren auch die Eltern daran beteiligt?
Ansonsten siehe z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung
Oder hier mal darüber nachdenken: " Wenn das Sparbuch nur schenkweise versprochen wird, spricht man von einem Schenkungsversprechen. Dieses bedarf der notariellen Beurkundung. Zweck dieser Vorschrift ist der, den Schenker vor übereilten Versprechen zu schützen sowie klarzustellen, dass ein ernst gemeintes Versprechen vorliegt. Weiterhin dient sie der Vermeidung von Streitigkeiten über angebliche Schenkungen Verstorbener. Von einem Schenkungsversprechen spricht man auch dann, wenn z. B. die Großeltern bei der Geburt Ihres Enkels für diesen ein Konto einrichten und regelmäßig Geld einzahlen. Die Schenkung wird erst wirksam, wenn das Sparbuch an den Enkel (bzw. bei dessen Minderjährigkeit an den gesetzlichen Vertreter) übergeben wird " wird.www.berlinonline.de/berliner-kurier/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/1026/extra/0063/index.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
|
| Nach oben |
|
 |
ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
|
Verfasst am: 13.03.07, 16:43 Titel: |
|
|
Mir scheint es aber bedeutsamer zu sein, dass es sich nun um einen
Pfandbrief, ausgestellt auf den Namen der Enkelin handelt.
Dies kann sehr wohl den Willen der Uroma zum Ausdruck bringen,
dass die Enkelin mit Volljährigkeit über das Geld verfügen soll.
Die Oma also tatsächlich nur treuhänderisch tätig ist, und keine
eigene Verfügungsgewalt über das Geld hat.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
|
| Nach oben |
|
 |
McIcy Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Hochwald
|
Verfasst am: 14.03.07, 13:49 Titel: |
|
|
| Es handelt sich um einen Sparkassenbrief der festgeschrieben ist und erst Juni, Juli Kündbar wird. Die Oma hat diesen Brief zur Verwaltung, die Eltern der enkelin hatten müssen unterschreiben das sie auch einverstanden sind damit. Das Geld war für die Enkelin zur kommunion und sie hat es auch an diesen Tag bekommen und nicht versprochen oder ähnliches. Das andere Geld war von einem Erben das diese Oma auf drei enkelinnen aufgeteilt hat. |
|
| Nach oben |
|
 |
derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
|
Verfasst am: 15.03.07, 09:41 Titel: |
|
|
Der Sparbrief lautet auf den Namen der Enkelin. Damit ist sie rechtmäßiger Gläubiger gegenüber der Sparkasse und hat die sich daraus ergebenen Pflichten und Rechte (also z.B. die Auszahlung des Geldes nach Fälligkeit).
Was ich aktuell nicht verstehe .... was bedeutet, die Oma ist Verwalterin? Hat sie die Sparurkunde zu Hause und "verwaltet" diese nur?
Wenn die Urkunde auf den Namen der Enkelin läuft, kann sie bei der Sparkasse ja einfach mal nachfragen, welche Möglichkeiten sie zum Laufzeitende hat, wenn die Urkunde verlegt oder nicht auffindbar ist.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
|
| Nach oben |
|
 |
Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
|
Verfasst am: 15.03.07, 09:59 Titel: |
|
|
| derblacky hat folgendes geschrieben:: | | Der Sparbrief lautet auf den Namen der Enkelin. Damit ist sie rechtmäßiger Gläubiger gegenüber der Sparkasse und hat die sich daraus ergebenen Pflichten und Rechte (also z.B. die Auszahlung des Geldes nach Fälligkeit). |
Es dürfte auch hier - wie beim Sparbuch - darauf ankommen, ob dem Begünstigten der Sparbrief oder das ursprüngliche Geld jemals übergeben worden ist, bevor es an die verwaltende Person gelangt ist. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
|
| Nach oben |
|
 |
McIcy Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Hochwald
|
Verfasst am: 15.03.07, 13:30 Titel: |
|
|
Die Enkelin hat einen Termin auf der Bank und informiert sich.
Die Oma hat alle Unterlagen wie z.B. der Vertrag alles bei sich zu Hause, sodass die Enkelin garnicht darauf zurück greifen kann und sich eventuell dadurch informieren kann. Denn die Oma hat ja krach mit ihr und gibt ihr keine Auskunft.
Die Enkelin wird sich wieder melden und berichten.
Danke |
|
| Nach oben |
|
 |
Doc_Schnaggls FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 475 Wohnort: Großraum Stuttgart
|
Verfasst am: 15.03.07, 17:31 Titel: Sparbrief = Effektives Stück? |
|
|
Hallo,
interessant ist in diesem Fall die Frage, ob der Sparbrief als effektives Stück der Oma ausgehändigt worden ist, oder als Buchrecht von der Bank verwahrt wird.
Sollte es sich um ein Buchrecht handeln, kann die Enkelin (zusammen mit ihren gesetzlichen Vertretern) einfach das Verrechnungskonto ändern lassen und bekommt das angelegte Kapital nebst Zinsen zur Fälligkeit ausgezahlt.
Gleichzeitig sollte eine eventuell vorhandene Vollmacht für die Oma gestrichen werden.
Handelt es sich tatsächlich um ein effektives Stück, kann die Enkelin (wieder mit ihren gesetzlichen Vertretern) eine Sperre veranlassen und somit eine Patt-Situation schaffen.
Nun kommt zwar keiner an das Geld, aber die Enkelin kann die Oma in aller Ruhe auf Herausgabe verklagen ohne befürchten zu müssen, dass das Geld von der Oma abgehoben wird.
Grüße,
Doc Schnaggls |
|
| Nach oben |
|
 |
McIcy Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.03.2007 Beiträge: 8 Wohnort: Hochwald
|
Verfasst am: 18.03.07, 18:20 Titel: |
|
|
Es ist ein Sparkassenbrief aber er läuft komplett auf den Namen der Oma.
Warum mussten dann die Eltern der Enkelin bei Vertragsabschluss unterschreiben??
Die Enkelin hat kein Recht auf dieses Geld!!
Danke |
|
| Nach oben |
|
 |
|