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recht.de :: Thema anzeigen - Kostenvorschlag und plötzlich viel mehr bezahlen.......
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Kostenvorschlag und plötzlich viel mehr bezahlen.......

 
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Merlin123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 14:49    Titel: Kostenvorschlag und plötzlich viel mehr bezahlen....... Antworten mit Zitat

Sachverhalt:

Kostenvoranschlag von 560 Euro (mit Rechnung) und 4 Std. Arbeitszeit wurde mündlich von einem Baggerunternehmen zugesagt für: 2 Paddocks ausschieben (Matsch), ein Loch nenbenan mit einem Teil Aushub auffüllen, Rest abtransportieren und Paddocks mit Belag befüllen (diesen holen) und verteilen.
Baggerunternehmen brachte defekte Geräte welche die Arbeiten erheblich verlängerten.
Arbeit wurde nur z.Teil verrichtet (1 Paddock teilweise ausgeschoben, Loch aufgefüllt), 8 Std. Arbeit.
Rechnung (Schmierzettel) kam jetzt schon (!) für den Teil 795 Euro.

Fragen:
Kann sich auf den Kostenvoranschlag berufen werden? Es gibt Zeugen.
Müssen 795Euro bezahlt werden? Baggerunternehmen hatte die defekten Geräte.
Es ist noch nichtmal fertig- die vereinbarten Leistungen wurden nicht vollständig erbracht und viel mehr Geld als verinbart für nen Teil verlangt


Zuletzt bearbeitet von Merlin123 am 19.03.07, 07:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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