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Patrickus Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.03.07, 15:19 Titel: Recht auf Enthaltung bei Umfragen ? |
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Hallo Zusammen
Meine Frage an Euch, gibt es ein Recht, an einer Umfrage nicht mitmachen zu müssen, weil man aus persönlichen Gründen seine Meinung bezüglich dieses Themas bzw. seine Erfahrungen nicht bekannt geben möchte ? In wiefern ist es der befragten Person möglich, an einer Umfrage nicht teilnehmen zu müssen ?
Dies gilt für Umfragen, deren Ergebnisse nicht direkt veröffentlicht werden (höchstens eine Statistik). Befragte Personen und Umfragen-Leiter sind alle minderjährig.
Verzeihung, dass ich erst fälschlicher Weise ein direkten Fall angesprochen habe.
Vielen Dank im Vorraus,
MfG, Patrick S.
Zuletzt bearbeitet von Patrickus am 13.03.07, 15:28, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 13.03.07, 15:57 Titel: |
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Um was für eine Umfrage geht es denn hier? Irgendwelche Marktforschung auf der Straße oder der Mikrozensus? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Patrickus Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.03.07, 16:01 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Um was für eine Umfrage geht es denn hier? Irgendwelche Marktforschung auf der Straße oder der Mikrozensus? |
Es handelt sich um eine Umfrage an einer Schule. Es werden Jugendliche verschiedenener Klassen befragt. Der Fragebogen wird von 2 Schülerinnen einer anderen Schule ausgewertet, welche somit verschiedene Schulen im Umkreis Vergleich. Die Ergebnisse werden in der lokalen Zeitung veröffentlicht. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 13.03.07, 16:23 Titel: Re: Recht auf Enthaltung bei Umfragen ? |
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Patrickus hat folgendes geschrieben:: | In wiefern ist es der befragten Person möglich, an einer Umfrage nicht teilnehmen zu müssen? |
Naja, man wird wahrscheinlich nicht gerade in Beugehaft genommen wenn man einfach sagt oder schreibt "Ich enthalte mich" bzw. wenn man sich einfach gar nicht oder ungültig äußert. |
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Patrickus Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.03.07, 16:31 Titel: Re: Recht auf Enthaltung bei Umfragen ? |
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maconaut hat folgendes geschrieben:: | Naja, man wird wahrscheinlich nicht gerade in Beugehaft genommen wenn man einfach sagt oder schreibt "Ich enthalte mich" bzw. wenn man sich einfach gar nicht oder ungültig äußert. |
Dessen bin ich mir auch bewusst. Jedoch wollt ich wissen, ob es rein Rechtlich möglich ist, sich von einer solchen (bzw. änlichen Befragung) sich zu entziehen ? |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 13.03.07, 17:31 Titel: |
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Ich würde mal umgekehrt fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Teilnahme an einer solchen Umfrage verpflichtend sein? Man kann also den Mund halten, wenn man will.
(Bei Volkszählungen mag das etwas anders liegen, aber die sind ja hier nicht das Thema.) |
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Patrickus Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.03.07, 17:35 Titel: |
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rettich hat folgendes geschrieben:: | Ich würde mal umgekehrt fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage sollte die Teilnahme an einer solchen Umfrage verpflichtend sein? Man kann also den Mund halten, wenn man will.
(Bei Volkszählungen mag das etwas anders liegen, aber die sind ja hier nicht das Thema.) |
Auch wieder wahr, aber das war eigentlich nich meine Frage. |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 13.03.07, 17:51 Titel: |
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Zitat: | Auch wieder wahr, aber das war eigentlich nich meine Frage. |
Was war denn die Frage? Es ging doch darum, ob eine Pflicht zur Teinahme an Umfragen besteht. Oder kann ich nicht richtig lesen? |
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Patrickus Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.03.07, 18:33 Titel: |
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rettich hat folgendes geschrieben:: | Was war denn die Frage? Es ging doch darum, ob eine Pflicht zur Teinahme an Umfragen besteht. Oder kann ich nicht richtig lesen? |
Das du Lesen kannst möchte ich ja nicht anzweifeln. Habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.
Wollte nicht wissen ob es eine Teilanhme Pflicht besteht, sondern in wie Fern man als Befragter die Möglichkeit hat, nicht daran teilnehmen zum müssen. (Angenommen, es wird gesagt, es sei eine Teilnahme-Pflicht) |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 13.03.07, 18:47 Titel: |
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Eben. Was hier alle sagen wollen ist:
Wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, die eine Teilnahme zur Pflicht macht, braucht man auch nicht teilnehmen. Eine Gesetzbuch, das explizit beschreibt, was man alles nicht machen muß, gibt es nicht. Dann wäre es wohl auch im Dünndruck dicker als das tokioer Telefonbuch.
Stellt also jemand die Behauptung auf, man müße an der Befragung teilnehmen, hat er dies zu beweisen. Gelingt ihm dies nicht, ist das der Beweis des Gegenteils. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Patrickus Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 13.03.07, 18:59 Titel: |
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Danke, dann habe ich euch nur Falsch verstanden. Sorry
Aber vielen Danke für die ganzen Erklärungen
Gruß, Patrick S. |
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