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Internet-Abrechnung nach zwei Jahren zu zahlen ???

 
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Jasmin
Gast





BeitragVerfasst am: 14.12.04, 13:39    Titel: Internet-Abrechnung nach zwei Jahren zu zahlen ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Der Internetanbieter (Wortsperre: Firmenname) hat mir Anfang Dezember Mahnungen zugeschickt, von Internetnutzungen die ich im Jahre 2002 und Anfang 2003, also vor 2 Jahren getätigt habe.
Call-by-Call über die Anbieter X. Zwar habe ich dies bei (Wortsperre: Firmenname) genutzt.
Aber ist (Wortsperre: Firmenname) überhaupt berrechtigt, erst nach 2 Jahren Beträge über eine Mahnung anzufordern und mit Inkasso zu drohen, wo sich doch (Wortsperre: Firmenname) 2 Jahre diesbezüglich nicht gemeldet hat? Oder ist die Sache nicht schon verjährt ? Wäre es dann sinnvoll einen Rechtsanwalt zu kontakieren, damit die Mahnungen von (Wortsperre: Firmenname) unterlassen werden ?
Selbst wenn ich diese Dienste eventuell nicht bezahlt hätte, kann eine Prüfung von meiner Seite nicht mehr erfolgen, da ich nach zwei Jahren keine Unterlagen dazu habe.

Über eine schnelle Rückantwort würde ich mich sehr freuen, da mir jetzt schon Inkassogebühren zuzüglich Mahngebühren belastet worden sind.

Vielen Dank!

Jasmin
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 04:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie den Dienst genutzt haben, müssen sie die Rechnung auch bezahlen. Verjährt ist die Forderung nicht.

Wenn sie eine Zahlung behaupten, müssen sie diese auch beweisen.
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