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Ablehnung eines Richters?

 
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Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 10:28    Titel: Ablehnung eines Richters? Antworten mit Zitat

hallo,

kann man einen richter ablehnen wegen pernannenter fehlentscheidungen bzw unerklärliche machenschaften?
steht das auch in irgendeinem gesetz/ urteil?
heißt das dann befangenheit?

lg

Paganina
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

was heisst Fehlentscheidungen und unerklärbare Machenschaften?

meinen Sie Rechtsbeugung?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

§ 42 ZPO
Ablehnung eines Richters

(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.

(3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.



§ 24 StPO
Gründe für die Ablehnung eines Richters

(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.

(3) Das Ablehnungsrecht steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger und dem Beschuldigten zu. Den zur Ablehnung Berechtigten sind auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen.



Die Ablehnung eines Richters ist auch für erfahrene Anwälte eine heikle Sache, da man sich nicht unbedingt das Wohlwollen des Richters sichert, wenn die Ablehnung daneben geht.Wenn eine anwaltlich nicht vertretene Partei mit sowas ankommt, hat sie gleich den Querulanten-Stempel an der Stirn - und das auch beim nächsten Richter, denn so gross und unüberschaubar ist das Richterkollegium an einem Amtsgericht nicht....
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Die Ablehnung eines Richters ist auch für erfahrene Anwälte eine heikle Sache, da man sich nicht unbedingt das Wohlwollen des Richters sichert, wenn die Ablehnung daneben geht.Wenn eine anwaltlich nicht vertretene Partei mit sowas ankommt, hat sie gleich den Querulanten-Stempel an der Stirn - und das auch beim nächsten Richter, denn so gross und unüberschaubar ist das Richterkollegium an einem Amtsgericht nicht....


So traurig das auch ist, ist es leider Realität. Denn genau mit dieser Meinung, die vorherrschend ist, hebt man Richter/-innen auf einen Thron, den/die ein solcher u.U. nicht verdient hat.
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LG Maus

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Die Ablehnung eines Richters ist auch für erfahrene Anwälte eine heikle Sache, da man sich nicht unbedingt das Wohlwollen des Richters sichert, wenn die Ablehnung daneben geht.

Da habe ich in Berlin andere Erfahrungen - aber das ist wohl auch stark gerichtsbezirksabhängig. Ich lehne ab und an Richter aus taktischen Gründen ab, sei es, um sie "einzunorden", sei es, um Verspätungsfolgen zu verhindern. Zwar war noch nicht ein einziges Befangenheitsgesuch von Erfolg gekrönt, ich habe auf der anderen Seite aber auch noch nie erlebt, daß ein Richter die Ablehnung übel genommen hat. Im Gegenteil kann so etwas für ein sehr harmonisches Prozeßrechtsverhältnis und eine danach angenehme Atmosphäre im Gerichtssaal sorgen...

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ist Berlin ja auch ein anderes Pflaster. Da ticken die Uhren anders. Winken

Soll ich mal unsere Richterin, die gleichzeitig auch DirAG und einzige FamR ist, ablehnen? Gründe gäbe es genug, na und dann? Ich mag da gar nicht drüber nachdenken. Cool
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LG Maus

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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist ja wie es gemacht wird, gerade bei so etwas macht der Ton die Musik. Professionell damit umgehen können sollte jeder Beteiligte, die Praxis zeigt aber eben in den meißten Fällen, dass gerade die nichtanwaltlich vertretenen Rügen dieser Art tatsächlich querulatorisch motiviert sind. Wenn juristisch nichts geht wird dann wegen Rechtsbeugung gejault. Häufig zeigt ein solches Verhalten nur, dass die Entscheidung den richtigen getroffen hat. Aber auch da gibt es natürlich Ausnahmen.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Maus hat folgendes geschrieben::

Soll ich mal unsere Richterin, die gleichzeitig auch DirAG und einzige FamR ist, ablehnen? Gründe gäbe es genug, na und dann?

Jaja, sicher. Was sollen denn diese "vielen Gründe" sein? Vielleicht die Prozesse, die Sie bei ihr verloren haben?

Ein Befangenheitsantrag ist immer schnell dahingehaucht. I.d.R. besteht er nur aus heißer Luft, erhitzt durch die eigene Enttäuschung und Unfähigkeit.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Jaja, sicher. Was sollen denn diese "vielen Gründe" sein? Vielleicht die Prozesse, die Sie bei ihr verloren haben?

Keine Ahnung, Herr Vormundschaftsrichter, woher Sie diese Weisheiten haben, aber ganz sicherlich wären das für mich keine Gründe. Die, die ich hätte, sind weder querulatorisch noch einem Beleidigtsein entsprungen. Sie dürfen mir schon zutrauen, dass ich vor einem Befangenheitsantrag lieber einem OLG die Gelegenheit gebe, ein Urteil dieser Richterin zu kassieren. Lachen

Zitat:
Ein Befangenheitsantrag ist immer schnell dahingehaucht. I.d.R. besteht er nur aus heißer Luft, erhitzt durch die eigene Enttäuschung und Unfähigkeit.

Haben Sie schlecht geschlafen oder gerade einen solchen kassiert? Winken

Nix für ungut, jeder ist mal schlecht drauf.
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LG Maus

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
I.d.R. besteht er nur aus heißer Luft,

Unbestritten Verlegen - den Rest hingegen bestreite ich energisch Cool

Beste Grüße

Metzing
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normi
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Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 14:53    Titel: Die Befangenheit Antworten mit Zitat

Zitat:
Da habe ich in Berlin andere Erfahrungen - aber das ist wohl auch stark gerichtsbezirksabhängig.


Das nehme ich zudem auch an. Es herrscht aber überall der gleiche Grundsatz.

Zitat:
Ich lehne ab und an Richter aus taktischen Gründen ab, sei es, um sie "einzunorden", sei es, um Verspätungsfolgen zu verhindern.


Dann wird es nach der Meinung von so manchen Richter Zeit Sie psychologisch untersuchen zu lassen.

Zitat:
Zwar war noch nicht ein einziges Befangenheitsgesuch von Erfolg gekrönt, ich habe auf der anderen Seite aber auch noch nie erlebt, daß ein Richter die Ablehnung übel genommen hat.


Achso, als Jurist! Na dann darf man das ja zudem.
Aber haben Sie schon mal als Bürger einen berechtigten Befangenheitsantrag gestellt und dann mal geschaut was mit Ihnen alles so veranstaltet wird?

Achso, unbegründete Befangenheitsanträge. Damit wird die Hackordnung ja nur korrekterweise bestätigt.
Aber ist das nicht sehr teuer?

Zitat:
Im Gegenteil kann so etwas für ein sehr harmonisches Prozeßrechtsverhältnis und eine danach angenehme Atmosphäre im Gerichtssaal sorgen...
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zu meinem Bedauern mußte ich einige Beiträge abtrennen, da ein Nutzer per "Copy & paste" einen Beitrag des hiesigen ehemaligen Nutzers F. Lorenz aus einem anderen Forum teilweise wörtlich übernommen hat und sich die Folgebeiträge hierauf bezogen.

Beste Grüße

Metzing
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