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Verfasst am: 09.11.04, 11:11 Titel: Schule zerstörte mein Eigentum !!!
Hallo
Ich bin auf einem Beruflichen Gymnasium, welches für den Bereich Technick spezialisiert ist.
Es geht um meine externe USB 2.0 Festplatte mit 40GB, die hab ich bei e-bay vor einem halben jahr für ca 140eur erworben, weil wir in der Schule dauernd programmieren und riesige datenmengen verarbeiten, wozu ein USB-stick nicht genügend Kapazität hat.
Deshalb hatte ich sie mir gekauft.
Da wir an einer Technickschule sind muss man so etwas besitzen und im unterricht verwenden.
das wurde mir von der Schule schriftlich bestätigt
So und nun ist vor ca 2-3 Wochen die USB-Platte an einem Schuleigenem PC gegrillt worden und der Lehrer hat es bemerkt und ich habe auch fast die ganze Klasse die das bezeugen kann.
Ich füllte den Versicherungsschdensbericht aus und die schule schickte es an die Versicherung
Als erstes kam ein schreiben: Tut uns leid das Gerät war privat das gehört nicht zum Unterrichtsmaterial !
Ich schickte einen Wiederspruch mit den Beleg, dass es unabdingbar ist dass man an dieser schule ein externes Speichermedium nutzen muss um am schulgeschehen teil zu nehmen.
Jetzt kam nach einer "aufwendigen" *lol* Prüfung ein Schreiben dass es die Versicherung nicht bezahlt weil sie nicht glauben dass es in der schule kaputt gegangen ist und deshalb nicht von der Vers. übernommen wird.
Aber es ist ja im unterricht vom defeckten USB-Port des PCs zertört worden (welcher jetzt abgeklemmt und beseitigt wurde)
Also was kann ich jetzt unternehmen, um an mein hart erspartes Geld zu kommen bzw eine neue ext. USB 2.0 2.5" 40GB Platte zu erhalten
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.11.04, 13:06 Titel:
Die Frage ist: können Sie beweisen, daß ein Defekt des USB-Ports des PCs den Plattenschaden verursacht hat (und nicht etwa der Fehler bei der Platte lag)? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Nur in dem Sinne, dass ich sie am selben tag vor dem Schaden an einem anderen Schulrechner erfolgreich angeschlossen/benutzt hatte und sie einwandfrei funktioniert hatte.
das war um ca 8:30 uhr und um 16:00uhr wurde sie dann zerstört.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.11.04, 18:43 Titel:
Das dürfte dann im Zweifel wohl nicht ausreichen.
Es müßte zumindest Anhaltspunkte für eine Kausalität geben, ansonsten ist das nicht logisch zwingend ("Als ich mich in den (Wortsperre: Firma) setzte, blieb meine Rolex sofort stehen. Also ist das Auto schuld.") _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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mir ist das selbe passiert , bloß dass es ein 32mb usbstick war und der nur 12eur gekostet hat
aber da hats die versicherung gezahlt oder auch die schuke ich hatte jedenfalls mein geld.
- der Beweis des ersten Anscheins spricht dafür, dass die vorher funktionierende Platte deswegen kaputt ging, weil der USB-Port nicht funktioniert hat (wenn das technisch möglich und wahrscheinlich ist - kenne mich da nicht so aus)
- der USB-Port wurde ausgetauscht. Folglich muss er vorher defekt gewesen sein.
Unbedingt Festplatte aufbewahren. Zur Not kann das noch ein Sachverständiger feststellen. Den Sachverständigen vor Gericht zahlt der Verlierer des Prozesses.
Versicherer ist möglicherweise der Kommunale Schadensausgleich. Der ist bei Haftungsfragen oft sehr zurückhaltend.
Du solltest unter Vertretung deiner Eltern Mahnbescheid beim Amtsgericht gegen den Schulträger (meistens Gemeinde oder Landkreis) beantragen. Langes Diskutieren bringt eh nicht viel. Mglw. wird ein Vergleich angeboten. Den sollte man ablehnen, da sich das Verfahren wegen des geringen Streitwertes nicht über mehrere Instanzen hinziehen wird.
das werden wir probieren, nachdem wir den neuen Wiederspruch los geschickt haben
mfg T-Core
CiaO
PS: mal sehen was sie sich als nächstes einfallen lassen, um den schaden nicht zu bezahlen. Wenn fortschritte gemacht wurden melde ich mich wieder. Erst mal danke an alle
PS: wenn jemand die unterlagen sehen will muss ers mir nur posten dann schicke ich nen Scan
Verfasst am: 13.12.04, 15:54 Titel: Neue Ablehnung
So nun haben sie sich wieder einen neuen Grund aus den Fingern gesogen.
Hier hab ich mal den Brief mit der erneutenAblehnung abgescannt :
Brief mit der erneuten Ablehnung hat folgendes geschrieben::
Schadennummer: xx xx x xxxxx xxx
Haftpflichtschaden xxxxxxxx ./. Landeshauptstadt Erfurt Rechtsamt
v. 27.09.2004
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Steudel, Tel.:xxxx
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
wir bearbeiten den Schadenfall im Auftrage unseres Mitglieds.
Eine Prüfung Ihres Schadenfalles hat ergeben, dass eine Schadenersatzverpflichtung unseres Mitglieds nicht besteht. Ein Haftpflichtanspruch setzt in der Regel ein vorwerfbares schadenursächliches Handeln oder Unterlassen eines Bediensteten oder einer für unser Mitglied handelnden Person voraus. Nach dem uns bislang zur Kenntnis gebrachten Sachverhalt ist dies augenscheinlich nicht gegeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir unter diesen Umständen in eine Schadenregulierung nicht eintreten können.
Mit freundlichen Grüßen Kommunaler Schadenausgleich
i. A.
Steudel
So nun besteht aber die Frage:
Ist nicht das Personal der Schule dafür zuständig sie Rechner zu warten und sind sie somit nich indireckt beteiligt, wenn sie den USB-Port falsch angeschlossen haben und somit die Vernichtung meiner Platte verursacht
@ Recht-schreiber:
haha das is doch egal Hauptsache du kannst es lesen und ich hoffe auch mir helfen, oder ? Aber danke für diesen Hinweis
grundsätzlich muss jemand nur haften, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt (Fahrlässigkeit, dh Verschulden). Der KSA beruft sich darauf, dass trotz sorgfältigem Handeln der Schaden aufgetreten ist und keiner Schuld hat.
Man müsste nun eine Sorgfaltspflichtverletzung beweisen. Beispielsweise wäre das der Fall, wenn ein Lehrer gewusst hat, dass der PC defekt war, ihn aber trotzdem zur Nutzung bereitgestellt hat.
Da es sich jedoch um eine staatliche Schule handelt, kann ggf. aus anderen Rechtsgründen Schadenersatz geltend gemacht.
Lehrer verlangt Anschaffung Festplatte und verlangt, dass diese an PC angeschlossen wird (hoheitliches Handeln). Festplatte geht kaputt (=unmittelbare Beeinträchtigung des Eigentums durch hoheitliches Handeln). Die Beeinträchtigung war rechtswidrig. Gerichtlicher Rechtsschutz im Vorfeld nicht möglich (logisch, da nicht bekannt war, dass PC defekt). = Entschädigungsanspruch
Ich hab heute erfahren, dass an dem Rechner schon einmal vor mir ein USB-Stick kaputt gegengen ist und die den Port net repariert haben. (Fahrlässigkeit) aber das ist nur ein unbestätigtes Gerücht
0Klaus hat folgendes geschrieben::
Lehrer verlangt Anschaffung Festplatte und verlangt, dass diese an PC angeschlossen wird (hoheitliches Handeln)
Naja der Lehrer hat nicht gesagt dass man die Platte kaufen bzw. anschließen MUSS, aber um den Unterricht zu verfolgen, benötigt jeder Schüler einen USB-Speicher (also wird gezwungen, wenn man keine schlechten Noten bekommen will), ansonsten bekommt man mal 0 punkte weil man nix mit hat, is doch klar.
Ach JA und das neueste ist:
Heute ist an genau dem selben Rechner irgendwas drin verschmort und der komplette Rechner ist innen AUSGEBRANNT
Also ist es nicht ein Zufall, dass genau dieser Rechner ausgebrannt ist?
Leider hab ich das eben nur erfahren, weil wir heute Ausfall hatten.
Sollte ich das auch beim erneuten (3.) Widerspruch einbringen? Oder nur das mit dem hoheitlichen Handeln
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