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Verfasst am: 14.12.04, 14:50 Titel: Lieferung gegen Rechnung - Kunde verschwunden
Hallo zusammen,
ich betreibe gewerblich einen kleinen Versandhandel und habe für ein paar Monate getestet, wie wohl der Versand gegen Rechnung ankommt.
Leider bin ich nun mehrfach opfer von Betrügereien geworden.
Das Problem haben bestimmt alle, die gegen Rechnung versenden und es ist sinnvoll, es einmal allgemein zu diskutieren.
Der am häufigsten auftretende Fall ist wohl der:
Das Paket wird von einer anderen Person, als dem eigentlichen Empfänger angenommen. Mahnungen können nicht zugestellt werden, kommen von der Post zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen".
Ware und Empfänger sind nun nicht mehr zu erreichen. Auch die Person, bei der das PAket abgegeben wurde kann nicht mehr ermittelt werden. (Bei Abgabe wird zwar ein Name vom Paketdienst vermerkt, aber der ist dann in keinem Telefonbuch zu finden)
Wie ginge man als Versender denn nun am besten mit der Situaion um? Besteht eventuell gegen den Paketdienst (GLS) eine Schadensersatzforderung, wenn dieser nicht die Person zuordnen kann, bei der das Paket abgegeben wurde. Die Ware ist versichert und nun ja weg.
Man sollte doch wenigstens die Identität des der übernehmenden Person ermitteln, wenn man das Paket schon nicht direkt beim Empfänger abgibt.
Was sind die nächsten Schritte für den Versender? Kann er die Polizei einschalten? wenn ja wo? in seinem Heimatort, oder bei der beim Empfänger?
Vielleicht hat sich ja schon mal jemand mit der Thematik beschäftigt und kennt eine relevante Entscheidung zu dem Sachverhalt...
Hallo, ich persönlich bestelle auch am liebsten in Shops/bei Versandhändlern, die mich auf Rechnung beliefern. Allerdings bin ich dann auch so fair, die Rechnung vollständig und pünktlich zu bezahlen, um das Vertrauen des Händlers in den Kunden nicht zu missbrauchen. Das ist wichtig, sonst gibt es demnächst nämlich wahrscheinlich keine Händler mit kundenfreundlichen Zahlungsmodalitäten mehr.
Es gibt theoretisch einige Methoden, sich als Versandhändler abzusichern, in der Praxis scheitert dies bei einem kleinen Händler aber wohl oft am Arbeitsaufwand und an den Kosten und ist wohl entscheidend abhängig von der betrieblichen Organisation und dem Warenwert der verschickten Produkte. Hier mal ein paar Möglichkeiten:
1. Versand auf Rechnung nur bei positiver Geschäftserfahrung
Erste Lieferung bei unbekannten Neukunden nur per Nachnahme, läuft alles glatt, Kunden danach auf Rechnung umstellen. Dem Kunden dieses aber von Anfang an in Aussicht stellen, dann freut er sich hoffentlich über das Vertrauen.
2. Adressprüfung
Die Post bietet eine Online-Adressprüfung an. Damit kann man falsche Namen/Adressen aus den Bestellungen gleich aussortieren. Kostet allerdings pro Anfrage. Bei vielen Abfragen bietet die Post auch die Vernetzung mit dem Versender und automatische Prüfung der Adressdaten vor Versand an. Kunden mit falschen Adressangaben, die den Postboten abfangen und dann mit der Ware verschwinden, kann man so aussortieren.
3. Wohnverhältnisse
Hierzu gibt es im Forum aktuell noch einen anderen Thread, wo sich ein Fragesteller von schlecker.de nicht gut behandelt fühlt. Es gibt Datenbankanbieter, die die Kundenadresse klassifizieren, einmal nach Wohnverhältnissen (z.B. Sozialwohnungen, sozialer Brennpunkt?) aber auch nach Vorkommnissen (Kriminalitätsrate). In "gute" Wohngegenden wird auf Rechnung geliefert, in "schlechte" nur per Nachnahme, Vorauskasse usw.
4. Schufa-Abfrage
Versandhändler können Mitglied der Schufa werden und somit die Kundenbonität online abfragen als auch selbst eigene Kunden der Schufa melden. Kostet natürlich wieder Geld und verursacht Verwaltungsaufwand.
5. kreditversicherung
Bei ganz grossen Geschäften besteht natürlich die Möglichkeit, die Forderungen an die Kunden zu versichern. Ist aber sehr umständlich und teuer.
- Online Bonitätsprüfung. Über eine spezialisierte Schwesterfirma werden wir
Ihnen bald online / Sofort-Bonitätsprüfungen über Privatpersonen und Firmen
anbieten können. Wir bündeln hochqualitative Daten bestehender Anbieter und
bieten auch SCHUFA Abfragen. Auch hier entstehen selbstverständlich keine
laufenden Kosten oder Mitgliedschaftsgebühren an. Es fällt lediglich eine
einmalige Einrichtungspauschale von 20 Euro an. Das System befindet sich
derzeit in der Pilot-Phase und wird in den kommenden Wochen komplett
freigeschaltet. Wir informieren Sie selbstverständlich per e-Mail über den
genauen Start-Termin. Falls Sie bereits jetzt schon Bonitätsprüfungen über
Privatpersonen durchführen möchten, bitten wir um eine kurze e-Mail an:
michael.basler@supercheck.de.
Sicherlich gibt es viel Möglichkeiten, um solche Schäden einzudämmen.
Interessanter finde ich aber: Wie kommt nun ein Betroffener am ehesten zu seinem Recht? Führt der einzige Weg über die Polizei?
Welche Rolle spielt vor allem der Paketdienst? Schliesslich gibt der Paketdienst das Paket bei einer Dritten Person ab, die er im Nachhinein nicht mehr auffinden kann?
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