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Veröffentlichung eines Amateurvideos

 
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sven_ds
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 00:35    Titel: Veröffentlichung eines Amateurvideos Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsmitglieder.
Ein in Chile wohnhafter Bekannter hat Kontakt zu einem Prominenten, der ihn regelmäßig in Chile besucht. Nun möchte dieser ihn heimlich in seiner Wohnung filmen, wohlwissend dass dabei brisante Sachen passieren werden. Er behauptet dies sei legal und wird bei Verkauf an die deutsche Medien sicherlich ein lukratives Geschäft. Ich wiederrum bin mal abgesehen vom moralischen Aspekt davon überzeugt, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt. Die Medien dürfen ein heimlich gefilmtes Video nicht kaufen und veröffentlichen und selbst wenn müßte er mit Freiheitsstrafe und hohen Schadenersatzforderungen des Promis rechnen, auch wenn er in Chile wohnhaft ist. Wie sehen Sie die juristische Lage?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 06:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das als strafrechtliches Problem und verschiebibere deshalb mal.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gut gebrüllt Smilie

Zunächst:


http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html Antragsdelikt

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__201a.html Antragsdelikt
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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sven_ds
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die beiden Antworten. Eine Frage habe ich noch. Wo wäre denn der Gerichtsstand? In Chile, wo das Video gedreht wurde oder in Deutschland, wo es veröffentlicht wird?
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte die Anfertigung nach chilenischem Recht verboten sein, wäre dafür der Gerichtsstand Chile.

Ich denke der 201a StGB kann keine Anwendung finden, weil eine Weitergabe/Zugänglichmachung nur bei einer durch dieser Tat hergestellten Aufnahme strafbar wäre (dazu müßte der Tatort in Deutschland liegen). Dagegen könnte in Deutschland, bei einer Veröffentlichung, die von Deutschland aus wahrgenommen werden kann oder von Deutschland aus erfolgt, §33 Kunsturhebergesetz grundsätzlich in Frage kommen. Dann könnte ein Gerichtsstand in Deutschland gewählt werden.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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