Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Streit mit Gesellschafter/Geschäftsfüher - keine Auskünfte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Streit mit Gesellschafter/Geschäftsfüher - keine Auskünfte

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Alt+F4
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 08:17    Titel: Streit mit Gesellschafter/Geschäftsfüher - keine Auskünfte Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich schon länger mit Fragen des Gesellschaftsrechts und dabei ist mir eines völlig unklar. Was passiert wenn ...

- ein Gesellschafter mit dem Geschäftsführenden Gesellschafter in Streit gerät und der GF nun keiner Auskünfte gibt und auch keine Gesellschaftsversammlungen mehr durchführt ?

Einem Freund von mir ist ähnliches passiert und wir wissen nicht, wie wir dies Sanktionieren können. Habt ihr Tipps für uns ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Der GF ist mW den Gesellschaftern grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.
Näheres regelt der Gesellschaftsvertrag.
Einen geschäftsführenden GF mit Mehrheitsanteilen wird man nicht so schnell abberufen können, man kann aber z.B. seinen Gesellschaftsanteil kündigen.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alt+F4
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das stimmt schon. Der GF Gesellschafter hält 95% der Anteile, der andere nur 5%. Welche Möglichkeiten hat der Mindergesellschafter denn ? Gibt es nicht Möglichkeiten den Hauptgesellschafter zu Auskünften zu "zwingen" ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Alt+F4 hat folgendes geschrieben::
Gibt es nicht Möglichkeiten den Hauptgesellschafter zu Auskünften zu "zwingen" ?
Klar. Klagen. Die Klage gewinnt man i.d.R. sogar.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RAKutz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das GmbH-Gesetz verpflichtet den Geschäftsführer, die Gesellschafter zu informieren.

So ist der GF z.B. gem. § 42 a I GmbHG verpflichtet, den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach AUfstellung vorzulegen. In § 51 a GmbHG sind den Gesellschaftern Auskunfts- und Einsichtsrechte eingeräumt. § 51 b GmbHG sieht die Durchsetzung des Informationsanspruches im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vor.

Eine Gesellschaftsversammlung können Minderheitsgesellschafter leider nach § 50 GmbHG nur einberufen wenn sie zusammen mindestens 10% des Stammkapitals innehaben. Die Satzung der GmbH kann auch einen geringeren %-Satz vorsehen.

Gruß

RA Kutz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Da er von seinen Auskunftsrecht nur innerhalb einer Gesellschafterversammlung gebrauch machen kann, muss er sich auf sein Einsichtrecht in den Unterlagen berufen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hannes98
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 12:03    Titel: kündigung Antworten mit Zitat

Bei Streit mit dem GF würde ich aus der Gesellschaft treten und mir die 5% ausrechnen und auszahlen lassen. Der GF kann mit seinen 95% alles durchsetzen und Du guckst in die Röhre. Ich halte 50% und habe schon ein Problem...
Gruß
Hannes
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 14:43    Titel: Re: kündigung Antworten mit Zitat

Hannes98 hat folgendes geschrieben::
Bei Streit mit dem GF würde ich aus der Gesellschaft treten und mir die 5% ausrechnen und auszahlen lassen. Der GF kann mit seinen 95% alles durchsetzen und Du guckst in die Röhre. Ich halte 50% und habe schon ein Problem...
Gruß
Hannes

Die Rückzahlung der Stammeinlage (hier 5%) ist nicht zulässig.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.