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Verfasst am: 14.03.07, 12:11 Titel: Kredit und Schezophrenie
Hallo..
sagen wir mal, es gibt jemanden, der 2002 einen Kredit aufgenommen hat. Dieser jemand ist aber seit 2000 in Behandlung wegen Schizophrenie. Da dies eine Krankheit mit Persönlichkeitsstörungen ist und mit extremen Antidepressiva usw. behandelt ist, müßte doch eigentlich derjenige welche (Kreditnehmer) gar nicht zurechnungfähig sein bzw. zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme gewesen sein. Ist man mit solch einer Krankheit überhaupt noch geschäftsfähig ? Greift bei solchen Ereignissen evtl. die Restschulversicherung ?
Danke und liebe Grüße
Vanessa _________________ Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume !!!
solche Krankheiten treten in verschiedenen Schweregraden auf. Nur weil man unter Schizophrenie leidet, ist man nicht automatisch nicht-geschäftsfähig. Hier kann nur ein Gutachten helfen, um zu klären, ob der Betreffende zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschäftsfähig war oder nicht.
War er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschäftfähig, so ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Das gilt natürlich auch für die Restschuldversicherung. Sie muss dann die Beiträge erstatten und ist aber von der Leistung frei.
Dankeschööööön ! Also derjenige welche leidet sehr stark an dieser Krankheit. Sogar soweit, dass er selbstmordgefährdet war und in klinischer Behandlung war. In wie weit kann er denn jetzt weiter vor gehen. Ein Gutachten anfordern ist klar.. und dann ? Wie geht es weiter ?
Bin Dir für jeden Tipp dankbar *freundlich umarm*
Grüße
Vanessa _________________ Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume !!!
leider verbietet es das Rechtsberatungsgesetz, konkrete Fragen der Art "was soll man machen" zu beantworten, da dies Rechtsberatung wäre.
Auch scheint mir in einem solchen Fall der Rat, einen Rechtsanwalt aufzusuchen generell nicht schlecht...
Aber zunächst noch 2 Anmerkungen:
Wenn eine Restschuldversicherung besteht sollte die bei Krankheit doch zahlen. Hier würde ich als allererstes die Vertragsbedingungen betrachten, ob psychische Krankheiten im Katalog der Ausschlussgründe aufgenommen sind.
Wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschäftsfähig war, muss er trotzdem den Auszahlungsbetrag der Bank zurückzahlen. Es ist ja kein Vertrag zustande gekommen. Daher hat die Bank bezüglich der Auszahlung einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung.
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