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Rückgabe getragener Kleidung

 
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Spellcaster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 18:16    Titel: Rückgabe getragener Kleidung Antworten mit Zitat

Hi,

Wie ist das eigentlich, wenn man sich einen Pullover kauft, ihn gewöhnlich oft trägt und dann nach 2 Monaten merkt, dass er einem nicht so gut gefällt wie man im Laden gedacht hat bzw. den Preis nicht Wert sei.
Kann man den Pullover beim Händler gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben?
Untersteklkt der Pullover weist keinerlei Mänge auf und wurde nicht zu heiß gewaschen etc.

Danke schon im Voraus

Gruß
Spellcaster
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gucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 19:25    Titel: Re: Rückgabe getragener Kleidung Antworten mit Zitat

Spellcaster hat folgendes geschrieben::
Kann man den Pullover beim Händler gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben?

Man kann schon, aber nur, wenn der Händler diesen aus Kulanz zurücknimmt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Warenrücknahme, ohne das Vorliegen eines Sachmangels und nur begründet in einem Nichtgefallen des Artikels, existiert in dem Fall nicht.
_________________
Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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