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Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 14.03.07, 20:32 Titel:
ich denke das man auch in eine "freie" werkstatt gehen kann solange die arbeiten nach angaben des herstellers gemacht werden, eventuell steht im leasing vertrag etwas dazu. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Es ist in den AGB des Leasingvertrages geregelt, wo das Fahrzeug zur Wartung gebracht werden muß. Meistens dürfte dies eine Fachwerkstatt sein.
Davon losgelöst gefährdet der Fahrzeugnutzer eventuell vorhandene Garantieansprüche seitens des Herstellers, wenn er das Fahrzeug nicht in einer Fachwerkstatt warten läßt. Dies ist in den Garantiebestimmungen geregelt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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