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Für die Zusammenveranlagung ist Voraussetzung, dass das Paar mindestens einen Tag im Kalenderjahr nicht getrennt gelebt hat.
Also man versöhne sich regelmäßig zu Weihnachten und zerstreite sich wieder am 1. Januar - schon gibts Zusammenveranlagung. Fragt sich nur, wie lange das Finanzamt das kauft.....
Also man versöhne sich regelmäßig zu Weihnachten und zerstreite sich wieder am 1. Januar - schon gibts Zusammenveranlagung. Fragt sich nur, wie lange das Finanzamt das kauft.....
Wenn der Bearbeiter etwas Ahnung hat, "kauft" das Finanzamt hier gar nichts..
Dass ein kurzer Versöhnungsversuch eine Zusammenveranlagung begründet,
ist ein allgemeiner Irrglaube:
Gelegentliche gemeinsame Übernachtungen gelten nicht als Versöhnungsversuch.
Siehe hierzu: FG Köln vom 14.10.1992, EFG 1993 S. 379
FG Nürnberg ist der Ansicht, dass die gemeinsame Haushaltsführung mindestens einen Monat andauern muss, FG Nürnberg vom 07.03.2005, DStR 2005 S. 938!
Zudem sind die Finanzämter schon kräftig dabei, nach Tenor der o. g. Urteile zu handelt, auch wenn diese Urteil nicht bindend sind.
Und, das ist auch gut so, immerhin war das eine Steuerhinterziehung, die leider so oft nicht nachgewiesen werden konnte. Das einfache Darlegen, man habe Weihnachten zusammen gefeiert, hat ja bis damals noch ausgereicht. Welches Finanzamt sollte da gegenteilige Beweise haben.
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