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Getrennt lebend und Zusammenveranlagung

 
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EG-NBG
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 26
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 13:13    Titel: Getrennt lebend und Zusammenveranlagung Antworten mit Zitat

Hallo, dumme frage :-)

Können getrennt lebende Eheleute bei der Abgabe der ESt-Erklärung generell zusammen veranlagt werden?

gruß
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Aber sicher doch... Im Jahr der Trennung
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EG-NBG
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 26
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

.. aber danach nicht mehr?...
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Serlbstverständlich nicht !
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Zusammenveranlagung ist Voraussetzung, dass das Paar mindestens einen Tag im Kalenderjahr nicht getrennt gelebt hat.

Also man versöhne sich regelmäßig zu Weihnachten und zerstreite sich wieder am 1. Januar - schon gibts Zusammenveranlagung. Fragt sich nur, wie lange das Finanzamt das kauft.....
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

willa hat folgendes geschrieben::
Also man versöhne sich regelmäßig zu Weihnachten und zerstreite sich wieder am 1. Januar - schon gibts Zusammenveranlagung. Fragt sich nur, wie lange das Finanzamt das kauft.....

Wenn der Bearbeiter etwas Ahnung hat, "kauft" das Finanzamt hier gar nichts..
Dass ein kurzer Versöhnungsversuch eine Zusammenveranlagung begründet,
ist ein allgemeiner Irrglaube:

Gelegentliche gemeinsame Übernachtungen gelten nicht als Versöhnungsversuch.
Siehe hierzu: FG Köln vom 14.10.1992, EFG 1993 S. 379

FG Nürnberg ist der Ansicht, dass die gemeinsame Haushaltsführung mindestens einen Monat andauern muss, FG Nürnberg vom 07.03.2005, DStR 2005 S. 938!


Gruß
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zudem sind die Finanzämter schon kräftig dabei, nach Tenor der o. g. Urteile zu handelt, auch wenn diese Urteil nicht bindend sind.

Und, das ist auch gut so, immerhin war das eine Steuerhinterziehung, die leider so oft nicht nachgewiesen werden konnte. Das einfache Darlegen, man habe Weihnachten zusammen gefeiert, hat ja bis damals noch ausgereicht. Welches Finanzamt sollte da gegenteilige Beweise haben.
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

tempora mutantur....... Traurig
bin wohl nicht mehr ganz auf dem Laufenden Weinen
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