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Kündigung trotz Klage

 
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DD
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 09:55    Titel: Kündigung trotz Klage Antworten mit Zitat

Hallo und Guten Tag!
Angenommen man ist zum 31. des Monats betriebsbedingt gekündigt.
Kündigungsschutzklage läuft aber es gibt noch keine Entscheidung im laufenden Prozess, muß man da am 1. des Folgemonats wieder zu seinem Arbeitgeber?

Dank Euch für Eure Antworten
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme mal an es gibt keinen Betriebsrat. Dann muss man nicht mehr kommen, bzw der AG wird einen auch nicht mehr arbeiten lassen.
Man war ja wohl schon beim Arbeitsamt.

mfG
Matthias
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt darauf an, was sagt denn der Anwalt, der AG, was schrieb (wenn vorhanden) der BR, was war im Gütetermin?
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es genügt, wenn Du Deine Arbeitskraft anbietest. Das kann schon in der Klage geschehen sein.

Sonst solltest Du es schriftlich nachholen (Einschreiben).
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