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Hallo und Guten Tag!
Angenommen man ist zum 31. des Monats betriebsbedingt gekündigt.
Kündigungsschutzklage läuft aber es gibt noch keine Entscheidung im laufenden Prozess, muß man da am 1. des Folgemonats wieder zu seinem Arbeitgeber?
Ich nehme mal an es gibt keinen Betriebsrat. Dann muss man nicht mehr kommen, bzw der AG wird einen auch nicht mehr arbeiten lassen.
Man war ja wohl schon beim Arbeitsamt.
Kommt darauf an, was sagt denn der Anwalt, der AG, was schrieb (wenn vorhanden) der BR, was war im Gütetermin? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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