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Folgender fiktiver Fall: Ein paar Freunde wollen eine Firma gründen, jeder hat genug Mittel, so dass die MIndesthöhe des Stammkapitals eher nachrangig ist.
Nun ist die Frage ob eine GmbH oder AG gegründet werden soll. Was sind grundsätzlich die Unterschiede bzw. der Vorteile der einen oder anderen Form ?
Habe mir beide Wikipedia-Artikel durchgelesen, bin dabei aber nicht richtig schlau geworden.
Hab dabei zwar rausgekriegt, dass
- man bei einer AG zusätzlich einen Aufsichtsrat braucht (mind. 3 Mitglieder)
- das MIndestkapital bei einer AG doppelt so hoch ist
- Aktien im Gegensatz zu Gesellschaftsanteilen an der Börse gehandelt werden können (was aber im vorliegenden ohnehin Fall nicht geschehen soll)
Allerdings weiß ich nicht wirklich, was diese Dinge in der Praxis für Auswirkungen haben.
Gibt es irgendwie eine Faustregel, wann man eine GmbH und wann eine AG gründet ?
Gibt es irgendwie eine Faustregel, wann man eine GmbH und wann eine AG gründet ?
Ich zitiere mal meinen Haus- und Hofnotar: "Bei der GmbH ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Bei der AG ist es genau andersrum". _________________ Gruß
Gibt es irgendwie eine Faustregel, wann man eine GmbH und wann eine AG gründet ?
Ich zitiere mal meinen Haus- und Hofnotar: "Bei der GmbH ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Bei der AG ist es genau andersrum".
Ok danke, also lieber eine GmbH, wenn man nicht ausdrücklich auf die Vorteile der AG (gibt es außer Aktienemission noch andere) angewiesen ist?
Dann noch mal eine Frage, zum Stammkapital: Stimmt es, dass jeder Gesellschafter jederzeit die Herausgabe seines Anteils verlangen kann ? Wenn ja, wie hat die GmbH (bzw. ihre Kunden und Gläubiger) dann Sicherheit ?
Bsp: A, B und C gründen eine GmbH. Bevor die Gesellschaft ihre Geschäfte aufnehmen kann, müssen aber erstmal umfangreiche Investitionen getätigt werden, sagen wir 75.000 €. Daher soll sie mit einem hohen Stammkapital von 100.000 € ausgestattet werden, A hat 98.000 €, B und C jeweils 1.000 € Anteil. So nun sind alle Investitionen getätigt und die Gesellschaft übernimmt die ersten Aufträge. Jetzt sagt A auf einmal er hat keinen Bock mehr und will seine 98.000 € zurück. B und C können das Geld nicht aufbringen. Das heißt die Fima wäre auf einen Schlag insolvent? Das kann doch nicht so ganz sein, oder ?
...Dann noch mal eine Frage, zum Stammkapital: Stimmt es, dass jeder Gesellschafter jederzeit die Herausgabe seines Anteils verlangen kann ? Wenn ja, wie hat die GmbH (bzw. ihre Kunden und Gläubiger) dann Sicherheit ?...
Man könnte so was im Gesellschaftervertrag vereinbaren. Du siehst aber schon selbst, daß eine solche Regelung keinen Sinn macht.
IdR sind Kündigungsfristen deshalb eher länger ausgelegt und nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
In Deinem Beispiel würde das zur Auflösung der Gesellschaft führen. Nicht zwingend zur Insolvenz. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Bei einer GmbH ist ein Kündigungsrecht eines Gesellschafter im Gesetz nicht vorgesehen. Ohne diesbezügliche Regelung in der Satzung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. "Kein Bock" ist kein wichtiger Grund. Wenn man in der Satzung nichts vereinbart, kann der Gesellschafter im geschilderten Fall auch nicht kündigen.
Im Übrigen würde auch bei einem Abfindungsanspruch eines kündigenden Gesellschafters § 30 GmbHG gelten. D.h., soweit das Geld zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, darf es nicht an den Gesllschafter ausgezahlt werden. Der müßte also warten. _________________ Gruß
Bei einer GmbH ist ein Kündigungsrecht eines Gesellschafter im Gesetz nicht vorgesehen. Ohne diesbezügliche Regelung in der Satzung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. "Kein Bock" ist kein wichtiger Grund. Wenn man in der Satzung nichts vereinbart, kann der Gesellschafter im geschilderten Fall auch nicht kündigen.
Im Übrigen würde auch bei einem Abfindungsanspruch eines kündigenden Gesellschafters § 30 GmbHG gelten. D.h., soweit das Geld zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, darf es nicht an den Gesllschafter ausgezahlt werden. Der müßte also warten.
Der Ansatz der Überlegung ist schon falsch. Ein Mehrheitsgesellschafter mit mehr als 75% kann die Gesellschaft jeder Zeit auflösen. Nur warum sollte er? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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