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recht.de :: Thema anzeigen - Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen?
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Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 16:10    Titel: Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen? Antworten mit Zitat

faz.net: Jugendkriminalität - Die Nachwuchs-Terroristen (von Regina Mönch)

"Der Räuber mißhandelt seinen Mitschüler weiter, erpreßt ihn sogar. Das Opfer vertraut sich seinen Lehrern an. Die Polizei wird wieder eingeschaltet. Es kommt bei der Übergabe des erpreßten Geldes zur Verhaftung. Die Handschellen schnappen zu. Zwei Stunden später steht der Übeltäter wieder auf dem Schulhof. Ein Held, der damit prahlt, daß er jeden fertigmachen könne, weil er ja nicht einmal vierzehn sei. Vor Lehrern und Schülern warnt er sein Opfer: Nächste Woche seien dann hundert Euro fällig. Der erpreßte, mißhandelte, verängstigte Schüler ist auch erst vierzehn Jahre alt. Er besucht seitdem nicht mehr die Schule, die ihm keinen Schutz bieten kann, obwohl die Polizei den Täter wieder und wieder verhaftet, immer mit dem gleichen Ergebnis; Handschellen, Protokoll, Schulhof. Die Mutter dieses Opfers kapituliert, sie wird mit ihrem Sohn das Viertel verlassen, denn sie werden auch auf der Straße angepöbelt und verfolgt."

Ok, bei ueber 14 jaehrigen hat man dieses Problem nicht, die werden irgendwann schon mal eingesperrt, wenn sie das mit Erpressung und Raub zu oft machen. Also bei ueber 14-jaehrigen koennen und sollen die Opfer eben die Polizei informieren, was zu entsprechenden Urteilen fuehrt, wodurch es hoffentlich sicherer fuer die Opfer wird.

Aber bei unter 14-jaehrigen kann die Polizei wenig machen. Das Jugendamt koennte zwar etwas machen, da bei solchen unter 14-jaehrigen wohl nur ein geschlossenes Heim die Opfer schuetzen wuerde, aber diese sind unter Umstaenden politisch nicht gewollt(z.b. in Berlin wo der obige Fall her ist) sind, muss da aber icht unbedingt etwas passieren. Was duerfen also Opfer und Eltern machen?
Dem ebenfalls unter 14-jaehrigen beibringen wie man ein Messer verwendet, damit er bei der naechsten Erpressung oder Raub den anderen einfach absticht kann ja wohl nicht die vom Gesetzgeber gewollte Loesung sein. Was stattdessen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 16:16    Titel: Re: Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen? Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Dem ebenfalls unter 14-jaehrigen beibringen wie man ein Messer verwendet, damit er bei der naechsten Erpressung oder Raub den anderen einfach absticht kann ja wohl nicht die vom Gesetzgeber gewollte Loesung sein.


Wieso. § 32 StGB findet auch gegen Kinder Anwendung.

Und wenn das Messer nicht unter das Waffengesetz fällt .... Geschockt

Ansonsten:
carn hat folgendes geschrieben::
Die Mutter dieses Opfers .... wird mit ihrem Sohn das Viertel verlassen,....


Das ist zweifellos das Beste, denn
FAZ hat folgendes geschrieben::
Nur einer (der Täter) lebt im bürgerlichen Lankwitz, drei im noch bürgerlicheren Zehlendorf, drei kommen aus Friedrichshain, weitere drei aus Köpenick, vier aus dem schicken Mitte. Doch im Wedding leben 65, in Tiergarten 44, im kleinen Kreuzberg 46 und 99 im großen Neukölln.

_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 15.03.07, 16:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 16:23    Titel: Re: Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen? Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::


Ansonsten:
carn hat folgendes geschrieben::
Die Mutter dieses Opfers .... wird mit ihrem Sohn das Viertel verlassen,....


Das ist zweifellos das Beste.


Aber nicht das was in einem unschuldige schuetzenden Rechtsstaat passieren sollte.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo carn,

damit deutlich wird, daß wir hier über einen Artikel von Faz.Net diskutieren, habe ich Deinen Link etwas bearbeitet. Winken

Ferner verschiebe ich den Thread in das Forum Recht und Politik, da hier das Thema besser aufgehoben ist. Vorrangig geht es ja um die Fragen was die Politik (Gesetzgeber) verändern sollte. Ich bin schon sehr gespannt, wie sich diese Diskussion entwickelt.

Liebe Grüße

Dipl.-Sozialarbeiter
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage im Threadtitel lautet
Zitat:
Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen?
Wir können die Opfer nur schützen, indem wir uns auf die Täter konzentrieren. Und hier stehen wir immer wieder am Anfang - bei jeder neuen Generation.

Seit mehr als 30 Jahren haben wir den Familiennachzug ohne uns wirklich mit der Problematik der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Migrantenfamilien auseinander zu setzen. Lange Zeit wurde die Problematik von Gewalt in einigen Migrantenfamilien unterm Teppich gekehrt. Es ist etwas mehr als ein Jahr her, daß der "Offene Brief des Kollegium der Rütli-Oberschule" vom 28.2.2006 bundesweite Medienaufmerksamkeit erlangte, um nach kurzer Zeit der Skandalisierung dann wieder in Vergessenheit zu geraten. Wir haben kaum Innenansichten in Familien mit Migrationshintergrund. Mit den beiden Büchern von Necla Kelek ("Die fremde Braut" (Januar 2005) und "Die verlorenen Söhne" (März 2006)) wird dieser Einblick ermöglicht.

Im Jahre 2000 erschien ein Bericht von Christian Pfeiffer / Peter Wetzels (KFN) mit dem Titel "Junge Türken als Täter und Opfer von Gewalt" (Download als PDF-Datei in türkisch/deutscher Sprache hier). Das Problem ist also bekannt.

Zu
Zitat:
Ok, bei ueber 14 jaehrigen hat man dieses Problem nicht, die werden irgendwann schon mal eingesperrt, wenn sie das mit Erpressung und Raub zu oft machen. Also bei ueber 14-jaehrigen koennen und sollen die Opfer eben die Polizei informieren, was zu entsprechenden Urteilen fuehrt, wodurch es hoffentlich sicherer fuer die Opfer wird.
Bei über 14 jährigen besteht dieses Problem erstmal noch eine gewisse Zeit weiter, da nicht sofort Jugendstrafe verhängt oder diese zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird. Es dauert eine gewisse Zeit, bis sie hinter 'Schloß und Riegel' sitzen. Vergessen wir aber nicht, dass sie irgendwann einmal wieder heraus kommen. Ob sie dann gebessert sind? - Ich bin mir da nicht so sicher.

Zu
Zitat:
Aber bei unter 14-jaehrigen kann die Polizei wenig machen. Das Jugendamt koennte zwar etwas machen, da bei solchen unter 14-jaehrigen wohl nur ein geschlossenes Heim die Opfer schuetzen wuerde, aber diese sind unter Umstaenden politisch nicht gewollt(z.b. in Berlin wo der obige Fall her ist) sind, muss da aber icht unbedingt etwas passieren. Was duerfen also Opfer und Eltern machen?
Wir müssen schon tätig werden, 'bevor das Kind in den Brunnen' fällt. In einigen Städten starten die ersten Modelprojekte in denen Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und Intensivtäter regelmäßig besuchen. Ich halte eine geschlossene Heimerziehung in einigen Fällen für dringend erforderlich. Die Eltern auffälliger Kinder sollten zur Verantwortung gezogen werden. Schließlich gibt es den § 171 StGB.

Mit der 'Kuschel'pädagogik werden wir bei Jugendgewalt, die eigentlich mehrheitlich Jungengewalt ist, nicht weiter kommen. Klare Grenzsetzung ist dringend erforderlich. Die Herabsetzung der Strafmündigkeit löst dieses Problem nicht. Nach dem § 8a SGB VIII hat das Jugendamt einen Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung. Das Kindeswohl ist m.E. auch gefährdet, wenn ein Kind durch seine Eltern erzieherisch und emotional vernachlässigt wird und dadurch eine kriminelle Laufbahn einschlägt. Die meisten jugendlichen Gewaltäter waren aus meiner langjährigen Berufserfahrung vorher als Kinder Opfer von Gewalt. Wollen wir die Gewaltspirale durchbrechen, müssen die Hilfen früher ansetzen.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::


Ferner verschiebe ich den Thread in das Forum Recht und Politik, da hier das Thema besser aufgehoben ist. Vorrangig geht es ja um die Fragen was die Politik (Gesetzgeber) verändern sollte. Ich bin schon sehr gespannt, wie sich diese Diskussion entwickelt.


nicht ganz. Ich hatte eigentlich auch eine geewisse rechtsphilophischen Gedanken dahinter.
Bevor es Staaten gab, hat ein Mensch, der wiederholt ausgeraubt oder aehnliches wurde, eben einen Knueppel besorgt, dem Peiniger aufgelauert und ihm so eine uebergezogen, dass der ihn nicht mehr belaestigt. Das hat zwar nichts mit Recht zu tun, aber zumindest stand einem Bedrohten die Moeglichkeit offen, die Bedrohung zu beseitigen.

In modernen Rechtsstaat verzichten die Buerger auf diese "gute" alte Sitte und akzeptieren, dass der Staat das Gewaltmonopol macht. Dafuer verpflichtet sich aber der Staat darauf den Schutz der Buerger zu uebernehmen und zwar sie so zu schuetzen, dass sie nicht extrem beeintraechtigt werden. Dieses Recht auf Schutz ist sogar einklagbar und Staatsbedienstete, die dem nicht ausreichend nachgehen, haben mit Sanktionen zu rechnen. Es besteht also ein gewisser Druck auf den Staat, dass er seinen Teil einhaelt, wodurch der Buerger auch beruhigt seinen Teil einhalten kann(und den Knueppel im Schrank laesst).

Bei ueber 14-jaehrigen und erwachsenen Straftaetern ist das zumindest der Fall, der Staat muss ermitteln und entsprechende Delikte nach entsprechenden Gesetzen verurteilen. Zwar sind bei minderjaerhigen Serientaetern die Urteile vielleicht zu milde, aber immerhin tut der Staat etwas, versucht also seine Pflicht zu erfuellen.

Bei unter 14-jaehrigen Taetern hat der Staat aber nicht einmal eine Pflicht etwas zum Schutz der Opfer zu tun, er ist lediglich verpflichtet etwas zum Schutz der Taeter zu tun, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html :
"Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen."

Es interessiert also nicht, ob ein unter 14-jaehriger eine Gefahr fuer andere darstellt, sondern lediglich zur Wahrung seines eigenen Wohlergehens ist der Staat verpflichtet, in keiner Weise ist er verpflichtet sicher zu stellen, dass ein unter 14-jaehrige andere nicht bedroht. Das Opfer kann sich also nicht darauf verlassen, dass der Staat, wenn auch sehr spaet, etwas zu seinem Schutz tut und gegen den Taeter tut.

Somit haelt der Staat seinen Teil des Deals(der Buerger laesst das mit Knueppeln, dafuer schuetzt ihn der Staat) nicht ein. Moralisch frage ich mich einfach, warumm der Buerger dann seinen Teil einhalten sollte, deswegen die Frage, welche Moeglichkeiten sich dem Opfer rechtlich bieten.



Den § 8a SGB VIII finde ich uebrigens irritierend, denn woertlich genommen, koennte er zu folgender Loesung des Problems fuehren(ich glaube aber nicht, dass das so gemacht wird):
Serientaeter A raubt mehrfach Opfer B aus(beide unter 14- Jahre). Jugendamt untersucht und stellt fest, dass fuer A keine akute Gefaehrdung besteht(klar, er wird ja auch nicht regelmaessig ausgeraubt), also wird versucht ueber Gespraeche mit den Erziehungsberechtigten eine Loesung zu finden. Bei B stellt das Jugendamt fest, dass er in seinem aktuellen sozialen Umfeld akut gefaehrdet ist(wird ja in naher Zukunft wieder ausgeraubt werden) und verlangt deshalb von den Erziehungsberchtigten, dass sie ihr Kind aus dem Umfeld wegbringen und droht bei Weigerung mit einem Entzug des Sorgerechts(wissen ja schliesslich, dass ihr Kind gefaehrdet ist, tun aber nichts dagegen).
Und das waere moralisch gesehen pervers.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Wir müssen schon tätig werden, 'bevor das Kind in den Brunnen' fällt. In einigen Städten starten die ersten Modelprojekte in denen Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und Intensivtäter regelmäßig besuchen.


Das ist zu begruessen, aber solches Vorgehen ist ja keine Pflicht fuer den Staat(deswegen auch nur einige Modellprojekte), somit bleibt die Situation, dass der Staat irgendwie keine Pflicht hat etwas zu tun, damit die Opfer geschuetzt werden.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Schließlich gibt es den § 171 StGB.


Das waere eine juristische Moeglichkeit, wie Betroffene zumindest auf die Eltern eines u14 Intensivtaeters Druck ausueben koennten, aber das wird sie meistens nicht vor dem u14 schuetzen.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

ohne uns wirklich mit der Problematik der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Migrantenfamilien auseinander zu setzen. Lange Zeit wurde die Problematik von Gewalt in einigen Migrantenfamilien unterm Teppich gekehrt.


Soweit ich weis, gibt es nur wenige u14 Intensivtaeter bei Italienern, Vietnamesen, Chinesen, Polen und eine Reihe anderer Immigrantengruppen und die Vietnamesen sind ziemlich schlecht integriert, also ist fehlende Integration nicht die einzige Ursache.
Kann man das Problem diskutieren ohne ueber kulturelle Hintergruende zu reden?
Und kann man das ohne dabei ein Wort zu verwenden, das mit I anfaengt und dessen Erwaehnung in Zusammenhang mit Gewalt letzlich zu gewaltsamen Protesten fuehrte?
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Wintermute*
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Mit der 'Kuschel'pädagogik werden wir bei Jugendgewalt, die eigentlich mehrheitlich Jungengewalt ist, nicht weiter kommen. Klare Grenzsetzung ist dringend erforderlich. Die Herabsetzung der Strafmündigkeit löst dieses Problem nicht. Nach dem § 8a SGB VIII hat das Jugendamt einen Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung. Das Kindeswohl ist m.E. auch gefährdet, wenn ein Kind durch seine Eltern erzieherisch und emotional vernachlässigt wird und dadurch eine kriminelle Laufbahn einschlägt. Die meisten jugendlichen Gewaltäter waren aus meiner langjährigen Berufserfahrung vorher als Kinder Opfer von Gewalt. Wollen wir die Gewaltspirale durchbrechen, müssen die Hilfen früher ansetzen.



Volle Zustimmung!


Es kriegen ganz einfach viel zu viele Menschen Kinder, die zur Kindererziehung kein Stück weit in der Lage sind. (Was man als Außenstehender auch meistens schon auf 5 Kilometer Entfernung auf den ersten Blick sehen kann.)

Und wenn's beim ersten Kind schief gegangen ist, dann macht man halt ein neues. Das könnte dann ja besser geraten. Und wenn nicht, dann eben noch mal eins. Und noch eins. Und noch eins. Und wenn das alles nichts nützt, bestellt man sich dann eben die Super-Nanny und kommt dadurch sogar noch ins Fernsehen. Tolle Sache.

Wenn's auch nur irgendwie machbar wäre, wäre ich ganz ehrlich für einen Elternführerschein.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

OK, ich habe verstanden, dass der Staat wegen der Strafmündigkeitsgrenze den U14-Täter nicht bestrafen kann. Und wir sind uns auch einig, dass gegenüber einem solchen Täter das Notwehrrecht besteht, dass wir das aber nicht wollen - als einzige Lösung bestimmt nicht.

Warum aber versagt bei einem nicht strafmündigen Jugendlichen das Gefahrenabwehrrecht?
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Precision
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

also ich wäre ja dafür, die Gesetze dahingehend zu verändern, dass Kinder zwischen 8 und 14 Jahren nach Begehen einer Straftat sofort voll strafmündig werden, und zwar in jeder Beziehung.

Sobald jemand nämlich erkennt, dass er immun wäre, fühlt er sich in seinem Handeln bestätigt. Das darf nicht sein.
Wenn man aber weiß, dass es einen zweiten Fehltritt nicht geben darf, dann wird sich auch das Verhalten ändern.

mfg Precision
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

Precision hat folgendes geschrieben::
also ich wäre ja dafür, die Gesetze dahingehend zu verändern, dass Kinder zwischen 8 und 14 Jahren nach Begehen einer Straftat sofort voll strafmündig werden, und zwar in jeder Beziehung.


Lachen

Und ich bin dafür, dass ich immer dann, wenn ich mal wieder mit Promille in eine Verkehrskontrolle gerate, sofort voll fahrtüchtig werde, und zwar in jeder Beziehung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.03.07, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

carn hat folgendes geschrieben::

Soweit ich weis, gibt es nur wenige u14 Intensivtaeter bei Italienern, Vietnamesen, Chinesen, Polen und eine Reihe anderer Immigrantengruppen und die Vietnamesen sind ziemlich schlecht integriert, also ist fehlende Integration nicht die einzige Ursache.


Schlechtes Argument, finden sie nicht?
Egoshooter werden von Millionen von Jugendlichen gespielt und nur ganz wenige davon werden zu Amoktätern. Und trotzdem sieht es die Politik und ein Großteil der deutschen Öffentlichkeit als notwendig, diese Spiele zu verbieten.
Aber das Kinder von Migrantenfamilien locker mehr als 50% der jugendlichen Intensivtäter ausmachen soll komplett vernachlässigt werden?
Meiner Meinung nach kann ihre Frage

carn hat folgendes geschrieben::

Kann man das Problem diskutieren ohne ueber kulturelle Hintergruende zu reden?


nur mit Nein beantworten.
Und fehlende Integration ist ein Problem, welches nicht ignoriert werden darf.
Es muss daran gearbeitet werden.
Und zwar von beiden Seiten.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Erachtens sind Verwaltungsbehörden und Polizei nicht gewillt die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Die Polizeibehörden müssten dem "Kind" aufgrund der Gefahrenabwehrgesetze alle Handlungen untersagen, die er bisher begangen hat (Mitnahme Waffe, Bedrohung, raub, usw.). Dies ist mit einer Zwangsgeldandrohung zu verbinden. Wenn dann wieder untersagte Handlungen begangen werden, kann die Verwaltunsbehörde ein Zwangsgeld und schließlich bei Nichtzahlung Zwangshaft anordnen.

Weiterhin könnten die Eltern des Geschädigten eine einstweilige Verfügung beantragen, die dann mit Ordnungsgeld und -haft vollstreckt werden kann. Hinweis: Mir ist bekannt, dass ein OLG mal in einem Nebensatz gesagt hat, dass Ordnungshaft strafrechtliche Verantwortlichkeit erfordert. Das war allerdings ein Einzelfallurteil, wo die Klage auch gegen eine 3-Jährige gerichtet war.

Die Jugendämter müssten versuchen eine Unterbringung in geschlossene Einrichtungen zu erreichen. Ggf. kann man auch den Eltern das Sorgerecht entziehen, so dass das Kind in einem Heim untergebracht werden kann.

Strafrecht müsste gegen die Eltern vorgehen, da diese eine Garantenstellung ihren Kindern ggü. haben. Eltern haben kraft Erziehungsauftrages die Pflicht Kindern Straftaten auszureden und sicherzustellen, dass Kinder nicht über Waffen verfügen. Hier sollte man strafrechtlich ansetzen.

Auch wenn viele Maßnahmen vielleicht in einer rechtlichen Grauzone sind, sollten Behörden immer wieder versuchen durch kreative Maßnahmen - zB Untersagungsverfügung, Platzverweis, bei Zuwiederhandlung Gewahrsamnahme, 1-€-Jobber als Aufpasser auf Schulhöfen usw. immer weiter auf die Störer einzuwirken. Ggf. findet sich irgend wann einmal eine gefestigte Rechtsprechung, die den rechtlichen Rahmen deutlich macht.

Wenn der Bund nicht in der Lage ist das Strafrecht zu ändern, sollten zumindest die Länder spezielle zentrale Schulen schaffen, an denen die straffällige Kinder verwiesen werden könnten. An diesen Schulen könnte dann vermehrt Sicherheitspersonal eingesetzt werden und die normalen Kinder hätten Ruhe. Das mag zwar pädagogisch vielleicht nicht ideal sein, aber der Zweck heiligt die Mittel.
_________________
mfg
Klaus
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Karin 65
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

@ OKlaus:
"Strafrecht müsste gegen die Eltern vorgehen, da diese eine Garantenstellung ihren Kindern ggü. haben. Eltern haben kraft Erziehungsauftrages die Pflicht Kindern Straftaten auszureden und sicherzustellen, dass Kinder nicht über Waffen verfügen. Hier sollte man strafrechtlich ansetzen."

Habe ich auch immer gedacht, hat sich für mich aber als unmöglich herausgestellt. Drei meiner Kinder sind 12 - 15 Jahre alt, und ich muss einsehen, dass uns Eltern einfach Grenzen gesetzt sind. Natürlich verbieten verantwortungsbewusste Eltern ihren Kindern, Straftaten/Gewalttaten zu begehen und gehen mit gutem Beispiel voran. Nur müssen wir einsehen, dass wir viel verbieten und vorleben können - es ist aber schlicht unmöglich, die Einhaltung von Verboten und Regeln in jedem Falle zu garantieren. Erziehung bedeutet nicht nur Überwachung (dann wärs leicht!), sondern mit zunehmendem Alter der Kinder immer mehr Loslassen und Vertrauen in ihr (Un-)Rechtsbewusstsein. Im Idealfall, den sich Eltern von Kleinkindern gerne vorstellen, klappt das: Man redet mit den Kindern, sagt ihnen, was warum nicht in Ordnung ist, und weil die Kinder in den ersten Jahren nie ohne Betreuung sind, ist Kontrolle kein Problem. Dann glauben Eltern schon, sie hätten gewonnen, und Erziehung wäre simpel.

Aber plötzlich sind die lieben Kleinen so weit, dass man ihnen guten Gewissens - schließlich hat man sein Bestes gegeben - immer mehr Eigenverantwortung und Freiheit zugesteht. Dann fangen die Kinder unweigerlich an, die Grenzen auszutesten und auch mal zu überschreiten. Um nicht erwischt zu werden, entwickeln sie so viel Phantasie, dass ich feststellen muss: Lebenslange Garantie gibt es auf manche Plastikdosen - aber nicht auf Kinder und ihr Verhalten.

Strafrechtlich bei den Eltern ansetzen: In manchem Fall sicherlich, aber nicht allgemein.

Liebe Grüße - Karin
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für den Hinweis.

Mir gings dabei allerdings nicht darum, dass ein Kind mal in einem Supermarkt eine CD klaut, sondern um schwere Verbrechen. Sicherlich sind die Eltern nicht in jedem Fall verantwortlich.

Ich frage mich allerdings, wenn folgendes vorliegt

Zitat:
Ein Held, der damit prahlt, daß er jeden fertigmachen könne, weil er ja nicht einmal vierzehn sei


ob da die Eltern völlig unschuldig dran sein sollen. Normalerweise müssten diese Angst vor der Zukunft des Kindes haben und auch davor, dass einmal jemand sich mit Waffen zu verteidigen versucht und ihr eigenes Kind im Krankenhaus landet.

Hier sollten die Eltern vielmehr von sich aus Kontakt zum Jugendamt suchen, um das Kind wieder in geordnete Bahnen lenken zu können.
_________________
mfg
Klaus
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Bevor es Staaten gab, hat ein Mensch, der wiederholt ausgeraubt oder aehnliches wurde, eben einen Knueppel besorgt, dem Peiniger aufgelauert und ihm so eine uebergezogen, dass der ihn nicht mehr belaestigt. Das hat zwar nichts mit Recht zu tun, aber zumindest stand einem Bedrohten die Moeglichkeit offen, die Bedrohung zu beseitigen.

Allerdings hatte zu dieser Zeit auch die "Gegenseite" deutlich mehr Knüppel.
Und wenn man damals so ein bösartiges Kind beknüppelt hatte, stand kurze Zeit danach die gesamte Verwandtschaft vor der Tür - und mit was? Ebenfalls mit Knüppeln. Kein Problem damals - man hat ja auch eine Verwandtschaft. Also los in Runde 3. Winken

Wollen wir wirklich wieder dahin zurück?

Zum Thema:
Ob man nun 12 oder 14 als Maßstab anlegt mag dahingestellt sein.
Allerdings scheint mir das heutige System - trotz der einen oder anderen Extremfälle - für alle insgesamt betrachtet doch deutlich sinnvoller als die Knüppelära.

Bei Auswüchsen scheinen mir zu viele Gründe im Spiel zu sein, als dass man das einem Part (dem Staat, dem Jugendlichen, den Eltern, der Schule, der Wirtschaft, der Globalisierung, der Migration etc.) anhängen könnte. Das ist eine Arbeit der Gesellschaft insgesamt und - wenn man so will - der Preis der "Zivilisation". Denn die ist ja kein Status quo sondern befindet sich ständig in Bewegung und jeder Einzelne gestaltet sie mit.

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
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