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recht.de :: Thema anzeigen - Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen?
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Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

carn hat folgendes geschrieben::

Soweit ich weis, gibt es nur wenige u14 Intensivtaeter bei Italienern, Vietnamesen, Chinesen, Polen und eine Reihe anderer Immigrantengruppen und die Vietnamesen sind ziemlich schlecht integriert, also ist fehlende Integration nicht die einzige Ursache.


Schlechtes Argument, finden sie nicht?


Nein.
Ich habe gesagt, dass fehlende Integration nicht die einzige Ursache ist, da schlecht integrierte Jugendliche mit tuerkischem Migrationshintergrund krimineller sind als genauso schlecht integrierte Jugendliche mit vietnamesichen Migrationshintergrund.
Folglich ist die schlechte Integration alleine nicht Ursache, denn dann waeren die vietnamesischen Jugendlichen genauso kriminell wie die tuerkischen.

thomas26 hat folgendes geschrieben::

Aber das Kinder von Migrantenfamilien locker mehr als 50% der jugendlichen Intensivtäter ausmachen soll komplett vernachlässigt werden?


Nein, habe ich auch nicht gesagt.

thomas26 hat folgendes geschrieben::

Meiner Meinung nach kann ihre Frage

carn hat folgendes geschrieben::

Kann man das Problem diskutieren ohne ueber kulturelle Hintergruende zu reden?


nur mit Nein beantworten.
Und fehlende Integration ist ein Problem, welches nicht ignoriert werden darf.
Es muss daran gearbeitet werden.
Und zwar von beiden Seiten.


Was machen, wenn die eine Seite keine Lust hat, aber bereits einen deutschen Pass?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Karin 65 hat folgendes geschrieben::
@ OKlaus:
"Strafrecht müsste gegen die Eltern vorgehen, da diese eine Garantenstellung ihren Kindern ggü. haben. Eltern haben kraft Erziehungsauftrages die Pflicht Kindern Straftaten auszureden und sicherzustellen, dass Kinder nicht über Waffen verfügen. Hier sollte man strafrechtlich ansetzen."

Habe ich auch immer gedacht, hat sich für mich aber als unmöglich herausgestellt. Drei meiner Kinder sind 12 - 15 Jahre alt, und ich muss einsehen, dass uns Eltern einfach Grenzen gesetzt sind. Natürlich verbieten verantwortungsbewusste Eltern ihren Kindern, Straftaten/Gewalttaten zu begehen und gehen mit gutem Beispiel voran. Nur müssen wir einsehen, dass wir viel verbieten und vorleben können - es ist aber schlicht unmöglich, die Einhaltung von Verboten und Regeln in jedem Falle zu garantieren. Erziehung bedeutet nicht nur Überwachung (dann wärs leicht!), sondern mit zunehmendem Alter der Kinder immer mehr Loslassen und Vertrauen in ihr (Un-)Rechtsbewusstsein. Im Idealfall, den sich Eltern von Kleinkindern gerne vorstellen, klappt das: Man redet mit den Kindern, sagt ihnen, was warum nicht in Ordnung ist, und weil die Kinder in den ersten Jahren nie ohne Betreuung sind, ist Kontrolle kein Problem. Dann glauben Eltern schon, sie hätten gewonnen, und Erziehung wäre simpel.

Aber plötzlich sind die lieben Kleinen so weit, dass man ihnen guten Gewissens - schließlich hat man sein Bestes gegeben - immer mehr Eigenverantwortung und Freiheit zugesteht. Dann fangen die Kinder unweigerlich an, die Grenzen auszutesten und auch mal zu überschreiten. Um nicht erwischt zu werden, entwickeln sie so viel Phantasie, dass ich feststellen muss: Lebenslange Garantie gibt es auf manche Plastikdosen - aber nicht auf Kinder und ihr Verhalten.

Strafrechtlich bei den Eltern ansetzen: In manchem Fall sicherlich, aber nicht allgemein.

Liebe Grüße - Karin


Stimme dem zu, das einzige womit die Eltern einen solch kriminelles Kind noch erreichen koennten, waere drastischer Stubenarrest(wenigstens Wochen) .
Der ist aber bei so gewaltaetigen Kindern nicht ohne Gewalt durchsetzbar, weswegen die Eltern sich bei Durchfuehrung strafbar machen wuerden.

Die Eltern koennen also hoechstens noch fuer ihr Versagen im Alter von 2-10 strafbar gemacht werden, aber an der Situation fuer die Opfer des U14 aendert das nichts.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Bevor es Staaten gab, hat ein Mensch, der wiederholt ausgeraubt oder aehnliches wurde, eben einen Knueppel besorgt, dem Peiniger aufgelauert und ihm so eine uebergezogen, dass der ihn nicht mehr belaestigt. Das hat zwar nichts mit Recht zu tun, aber zumindest stand einem Bedrohten die Moeglichkeit offen, die Bedrohung zu beseitigen.

Allerdings hatte zu dieser Zeit auch die "Gegenseite" deutlich mehr Knüppel.
Und wenn man damals so ein bösartiges Kind beknüppelt hatte, stand kurze Zeit danach die gesamte Verwandtschaft vor der Tür - und mit was? Ebenfalls mit Knüppeln. Kein Problem damals - man hat ja auch eine Verwandtschaft. Also los in Runde 3. Winken

Wollen wir wirklich wieder dahin zurück?


Nein, deshalb meine Frage.

Denn wenn es wirklich nichts ausser der Notwehr gibt und noch mehr u14 krimineller werden, wird die naechste oder uebernaechste Generation die Knueppelmethode als Standard in ihrer Kindheit kennenlernen.

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::

Bei Auswüchsen scheinen mir zu viele Gründe im Spiel zu sein, als dass man das einem Part (dem Staat, dem Jugendlichen, den Eltern, der Schule, der Wirtschaft, der Globalisierung, der Migration etc.) anhängen könnte. Das ist eine Arbeit der Gesellschaft insgesamt und - wenn man so will - der Preis der "Zivilisation". Denn die ist ja kein Status quo sondern befindet sich ständig in Bewegung und jeder Einzelne gestaltet sie mit.


Tut mir leid, aber das ist ein Denkverbot. Man muss nach den Ursachen fragen.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::

Warum aber versagt bei einem nicht strafmündigen Jugendlichen das Gefahrenabwehrrecht?



Dazu wiki(http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr#Rechtswissenschaft):
"Konkrete Gefahr
Eine konkrete Gefahr beinhaltet jede Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter führt.

Abstrakte Gefahr
Die abstrakte Gefahr liegt zeitlich im Vorfeld der konkreten Gefahr. In der Regel sind Zeit und Ort der Gefahr (noch) nicht bekannt, so dass (noch) keine konkrete Gefahr vorliegt. Die abstrakte Gefahr berechtigt nicht zu unmittelbaren Gefahrenabwehrmaßnahmen."

Faellt ein U14 Taeter, der seinem Opfer sagt, dass er es naechste Woche wieder ausrauben wird(so vielleicht zum 20. Mal), unter konkrete oder abstrakte Gefahr?

Fuer konkret spraeche, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dagegen spricht, dass Ort und Zeit nicht genau bekannt sind und dass "Ablauf" sich eher auf eine aktuelle Handlung bezieht und nicht irgendwelche Absichtserklaerungen fuer die Zukunft.
Am problematischsten koennte sein, dass die Argumentation warum eine Gefahr besteht auf "einmal Dieb, immer Dieb" beruht, was ziemlich viel von dem widerspricht, was die Basis unseres Rechtssystems ist.
Wenn unserer Justiz nach "einmal Dieb, immer Dieb" verfahren wuerde, waeren extrem lange Haftstrafen bei Wiederholungstaetern auch bei weniger schweren Delikten logisch, so aehnlich wie das in Kalifornien ist, wo bei der 3. Verurteilung auch bei leichteren Delikten 25 Jahre drohen.

Die Polizei, die sich also anschliessend vor Gericht(da landet man wohl, wenn man einen 13-jaehrigen wegen Gefahrenabwehr einbuchtet) rechtfertigen muesste, muesste also das Gericht davon ueberzeugen, dass eine wichtige Annahme unseres Rechtssystem, es besteht bei geistig gesunden Menschen immer eine Chance auf eine Resozialisierung, falsch ist.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

- konkrete Gefahr: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit einem Schaden gerechnet werden muß

Hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit muß nach dem gefährdeten Schutzgut differenziert werden. Dabei sind an das Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen, je höherwertig das bedrohte Rechtsgut ist

siehe auch
http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%201%20S%E4chsPolG.html#8._Gefahr

Meines Erachtens reicht es aus, eine Gefahrenprognose auf Grundlage der bestehenden Taten vorzunehmen. Äußerungen des Täters, Prahlen, Wiederholungstaten reichen meines Erachtens für eine entsprechende Verfügung aus.

Im schlimmsten Fall wird die Behörde die Gerichtskosten und Anwaltskosten des Gegners bezahlen müssen. Mehr passiert bei einer fehlerhaften Entscheidung nicht, zumal beim Täter kein Schaden eintritt, so dass kein Amtshaftungsanspruch vorliegt.

Nach Ihrer Auffassung müsste ein Jgdl. (über seine Eltern) gegen eine Polizeiverfügung, er habe es zu unterlassen, Geld zu erpressen, mit dem Argument vorgehen, er werde das sowieso nie wieder tun. Selbst wenn er das Verfahren gewinnt, wird er im ersten Wiederholungsfall vor Gericht kaum noch eine Chance haben.

Ich denke, ein verständiges Verwaltungsgericht, wird hier sehen, dass eine strafrechtliche Lücke da ist, die man irgendwie schließen muss.

oder anders
Person X macht nach 22.00 Uhr laute Musik. Die (schlaue) Polizeibehörde wird das ohne Diskussion untersagen und Zwangsgeld festsetzen. Hier wird keiner über eine Gefahrenprognose für die Zukunft nachdenken.
_________________
mfg
Klaus
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

@0Klaus

Ok, da habe ich was missverstanden, ich dachte Ciceros Gedanke sei, dass die Polizei den u14 Taeter einfach einsperrt, da von seinem weiteren freien Herumlaufen eine Gefahr ausgeht.

Allerdings ein Zwangsgeld oder -haft anzudrohen, sieht nicht so problematisch aus.
Die Frage ist nun, darf einem u14 soetwas angedroht werden oder wird es den Sorgeberchtigten angedroht?
Und ist Zwangshaft da moeglich?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ggf. kann man auch den Eltern das Sorgerecht entziehen, so dass das Kind in einem Heim untergebracht werden kann.


Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, dass dies das Kind positiv verändern wird???


Was wuerde denn einen u14 Intensivtaeter positiv veraendern?

Soweit ich weis lautet die fachlich Qualifizierte Antwort darauf "wissen wir nicht". Solange das aber der Fall ist, sollten die Interessen der Opfer Vorrang haben.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings ein Zwangsgeld oder -haft anzudrohen, sieht nicht so problematisch aus.
Die Frage ist nun, darf einem u14 soetwas angedroht werden oder wird es den Sorgeberchtigten angedroht?
Und ist Zwangshaft da moeglich?


Das sind alles solche Fragen, die man eben durch die Gerichte mal klären lassen sollte, indem man massiv (in verschiedenen Bundesländern / Gerichtsbezirken) Verfügungen erlässt, um eine gefestigte Rechtsprechung zu erreichen. Und falls der Bund nicht in der Lage ist das StGB zu ändern, könnten zumindest die Länder aktiv werden, da Polizeirecht zum Landesrecht gehört.

Falls man den Jgdl. gar nicht einsperren kann, würde das bedeuten, dass Personen unter 14 faktisch alles dürften, ohne dass der Staat was machen könnte. Im Ergebnis wäre man auf die Notwehr angewiesen und müsste hoffen, dass mal eine Notwehrhandlung notwendig wird, die bei dem u14 einen bleibenden Eindruck hinterlässt.
_________________
mfg
Klaus
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 02.04.07, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Falls man den Jgdl. gar nicht einsperren kann, würde das bedeuten, dass Personen unter 14 faktisch alles dürften, ohne dass der Staat was machen könnte.


Meines Wissens ist es aktuell so.

0Klaus hat folgendes geschrieben::

Im Ergebnis wäre man auf die Notwehr angewiesen und müsste hoffen, dass mal eine Notwehrhandlung notwendig wird, die bei dem u14 einen bleibenden Eindruck hinterlässt.


Da muss man aber vorsichtig sein, denn wenn man bei einer Notwehrhandlung auch darauf abzielt, dass es einen bleibenden Eindruck hinterlaesst, ist es moeglicherweise keine Notwehr mehr.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema passendes Streitgespraech mit einem Hamburger Rechtswissenschaftler und einem Berliner Staatsanwalt:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,481413,00.html

"PIEGEL: Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Wie wollen Sie solche Kinder noch erziehen?

Reusch: Wir haben festgestellt, dass die herkömmlichen Methoden unsere Klientel kaum erreichen. Freizeitarbeit, Ermahnungsgespräche, Betreuungsweisung, soziale Trainingskurse, das alles perlt an denen ab. Selbst Verhandlungen vor Gericht lassen sie in gelangweilt-belästigter Attitüde über sich ergehen. Erst wenn sie mal im Knast saßen, bessern sie sich in der Regel.

SPIEGEL: Also sperren wir vorsorglich alle ein?

Reusch: Das wäre vielleicht ein bisschen überzogen. Ich kann nur für mich sprechen, nicht für die Berliner Justizpolitik, aber ich bin dafür: Sobald sich ein Knabe in die falsche Richtung entwickelt, muss er eine Konsequenz verspüren, die ihm weh tut, und Knast tut weh. Wir machen damit gute Erfahrungen. Die, die einmal in Untersuchungshaft gesessen haben, machen nicht mehr den dicken Max. Diese Jungs sind sehr viel vorsichtiger, wenn sie wieder rauskommen.

Sonnen: Um es ganz deutlich zu sagen: Nach dem Gesetz ist das nicht erlaubt. Die Untersuchungshaft hat nur ein einziges Ziel, nämlich die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. Das Jugendstrafrecht hat nicht zum Ziel, jemanden aus dem Verkehr zu ziehen.

Reusch: Wir müssen oft genug zähneknirschend zusehen, wie ein Täter noch mehr Menschen überfällt, demütigt, zusammenschlägt, weil uns der Gesetzgeber daran hindert, diese Jungs einzusperren. Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weitverbreitete Praxis in Deutschland.

"

Es scheint also wirklich schwierig bis unmoeglich zu sein <14 und sogar >14 Taeter einzusperren, wenn sie gefaehrlich sind. Da muss sich etwas aendern, wenn die Staatsanwaelte so verzweifelt sind, dass sie das Recht bis knapp vorm Bruch beugen, um U-Haft als Bestrafungs- und Erziehungsmittel einzusetzen.

Wie sieht das rechtlich eigentlich fuer den Buerger aus, wenn er ueberfallen und zusammengeschlagen wird und der Staatsanwalt sagt, dass er aufgrund dem was der Staat(der Staat der will, dass die Buerger den Knueppel im Schrank lassen) ihm an Grenzen setzt, dem Buerger nicht helfen kann - wie darf und soll er sich bei einem solchen Versagen des Staates verhalten?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.05.07, 20:05    Titel: Polizeiliche Kriminalstatistik 2006: weniger Kriminalität .. Antworten mit Zitat

In den Medien wird, wie in jedem Jahr, wieder vermehrt über die Kriminalität berichtet. Wenn nicht gerade ein aktueller Einzelfall durch die Medien gejagt wird, dann wird die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Anlaß genommen.

Das Bundesinnenministerium hat folgendes geschrieben::
Polizeiliche Kriminalstatistik 2006: weniger Kriminalität und höhere Aufklärungsquote
...
Vielfach wird in der Öffentlichkeit die Kriminalität unter Jugendlichen und Heranwachsenden thematisiert. Die Zahl der Tatverdächtigen im Kindes-, Jugend- und Heranwachsendenalter sind jeweils (wie bei den Erwachsenen) leicht rückläufig. Diese Feststellung gilt für die Gesamtbetrachtung aller Deliktsfelder. Allerdings sind im Bereich der Gewaltkriminalität – wie im letzten Jahr – auch für Jugendliche und Heranwachsende Anstiege zu verzeichnen. Auffällig sind Anstiege im Jahr 2006 insbesondere bei einfachen Körperverletzungsdelikten (Jugendliche: +2,7%; Heranwachsende: + 4,6%).

Der Anstieg der registrierten Fallzahlen bei den Körperverletzungsdelikten allgemein und speziell in der Gruppe der Tatverdächtigen im Alter von 14 bis unter 21 Jahren bedeutet aber nicht zwangsläufig einen tatsächlichen Anstieg der Kriminalität. Der Anstieg der Fallzahlen geht zumindest auch zu einem erheblichen Teil auf eine erhöhte Bereitschaft in der Bevölkerung zurück, Körperverletzungsdelikte bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Dies hat auch der Zweite Periodische Sicherheitsbericht bestätigt. Die erhöhte Anzeigebereitschaft ist Folge von Sensibilisierung des Kriminalitätsbewusstseins, unter anderem als Konsequenz der Einführung des Gewaltschutzgesetzes. Auch die Handhabung von Fällen von Gewalt an Schulen hat positive Änderungen erfahren. Eine gemeinsame Untersuchung der Universität Greifswald und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Gewalt an Schulen belegt diese Änderung im Anzeigeverhalten in den letzten Jahren. Durch die Untersuchung wurde festgestellt, dass im Jahr 1997 nur etwa 6,7% aller Vorfälle der Polizei gemeldet worden sind, während sich diese Zahl im Jahr 2004 bereits auf 22,5% erhöht hatte.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet bekanntlich das so genannte Hellfeld ab. Über das Dunkelfeld bei Jugendkriminalität (speziell Jugendgewalt) und mögliche Ursachen wird hingegen viel gemutmaßt und unterstellt. Es mangelt derzeit an einer validen Erhebung des Dunkelfeldes und der Ermittlung möglicher Ursachen bzw. Zusammenhänge. Um bestehende Erkenntnisdefizite zu schließen, werden das BMI und das Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN, unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Christian Pfeiffer) in einem gemeinsamen Projekt „Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter“ eine repräsentative Dunkelfelderhebung zur Jugendkriminalität (insbesondere Jugendgewalt) und Aufdeckung möglicher Ursachenzusammenhänge vornehmen. Die Befragung von etwa 50.000 Schülern, bei deren Durchführung uns die Länder unterstützen, soll noch in diesem Monat zum Abschluss kommen; erste Ergebnisse sollen zum Jahresende 2007 vorliegen.
...
Quelle: Bundesinnenministerium

Was ist zu tun?
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Achim Bierwirth
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Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Erkelenz

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 22:51    Titel: Re: Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen? Antworten mit Zitat

[quote="carn"]faz.net: Jugendkriminalität - Die Nachwuchs-Terroristen (von Regina Mönch)
[quote]

Titel und Inhalt werfen die Frage nach Anwendung von $130 StGB auf.

Ich kann nicht verstehen, daß ein solcher Artikel Resonanz findet.

Regina Mönch scheint wenig Hemmungen zu haben, extremistische Positionen zu befördern und führt einen so auffälligen Feldzug (vermutl. ist sie der Gruppierung Plan 17 zugehörig, die sich mit solchen "Stimulationen" der öffentichen Meinung offen brüstet), daß es eigentlich jedem auffallen müßte.

Ein mal eben schnell gegoogeltes Exzerpt (Originalkontext, nicht zusammengeclipt):
[Zitat]
Diesen kriminellen Abfall verzärteln die Sozalämter.

Dieser Abschaum wird von unseren Multi-Kulti-Politik-Verbrechern reingebeten.

Wir sind keine Einwanderungsland.
__________________

✡ Support Israel - Support USA ✡

Deutsche sind Nichtmigranten - C.Roth der Rotz am Ärmel Deutschlands.
[/Zitat]

(soweit http://www.gruene-pest.de/showthread.php?t=189781)

Ich kann nicht feststellen, wo die Zitate von Frau Mönch aufhören und ab welcher Stelle diese Tiraden durch andere angefügt wurden, auffällig ist jedoch die besondere Fixierung der Mönch auf Libanesen und in zweiter Linie Araber, was annehmen lässt, dass sie dem Umfeld des BJSD angehört wie die meisten von Plan 17 protegierten "Journalisten".

Nicht, daß es keine echten Probleme gäbe, oder eben nicht auch mit Kindern und Jugendlichen aus anderen Kulturen, aber auf ein rationales Maß zurückgestutzt bleibt von den Eindrücken, die Frau Mönch zu verbreiten sucht, nicht viel übrig.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 09:55    Titel: Re: Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen? Antworten mit Zitat

[quote="Achim Bierwirth"][quote="carn"]faz.net: Jugendkriminalität - Die Nachwuchs-Terroristen (von Regina Mönch)
Zitat:


Titel und Inhalt werfen die Frage nach Anwendung von $130 StGB auf.

Ich kann nicht verstehen, daß ein solcher Artikel Resonanz findet.

Regina Mönch scheint wenig Hemmungen zu haben, extremistische Positionen zu befördern und führt einen so auffälligen Feldzug (vermutl. ist sie der Gruppierung Plan 17 zugehörig, die sich mit solchen "Stimulationen" der öffentichen Meinung offen brüstet), daß es eigentlich jedem auffallen müßte.

Ein mal eben schnell gegoogeltes Exzerpt (Originalkontext, nicht zusammengeclipt):
[Zitat]
Diesen kriminellen Abfall verzärteln die Sozalämter.

Dieser Abschaum wird von unseren Multi-Kulti-Politik-Verbrechern reingebeten.

Wir sind keine Einwanderungsland.
__________________

✡ Support Israel - Support USA ✡

Deutsche sind Nichtmigranten - C.Roth der Rotz am Ärmel Deutschlands.
[/Zitat]

(soweit http://www.gruene-pest.de/showthread.php?t=189781)

Ich kann nicht feststellen, wo die Zitate von Frau Mönch aufhören und ab welcher Stelle diese Tiraden durch andere angefügt wurden, auffällig ist jedoch die besondere Fixierung der Mönch auf Libanesen und in zweiter Linie Araber, was annehmen lässt, dass sie dem Umfeld des BJSD angehört wie die meisten von Plan 17 protegierten "Journalisten".


Macht 130 eine Journalistin dafuer verantwortlich wie einige Leute ihre Artikel verwenden?

Oder was ist an ihrem Artikel gegen stgb 130?
Angenommen eine bestimmte Gruppierung wuerde tatsaechlich erheblich krimineller sein, wie duerfte man darueber berichten ohne mit 130 zu kollidieren?
Denn die Nachricht "Gruppierung x erheblich krimineller" wird wenn irgendwer sowieso schon Abneigungen gegen x hatte diese verstaerken, also wird diese reine Fakten vermelden auf jeden Fall hassanstachelnd wirken.

Achim Bierwirth hat folgendes geschrieben::

Nicht, daß es keine echten Probleme gäbe, oder eben nicht auch mit Kindern und Jugendlichen aus anderen Kulturen, aber auf ein rationales Maß zurückgestutzt bleibt von den Eindrücken, die Frau Mönch zu verbreiten sucht, nicht viel übrig.


Haben sie Vorschlaege, wie ein Opfer sich vor <14 und >14 jugendlichen Serientaetern schuetzen kann ausser Notwehr?
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Zum Thema passendes Streitgespraech mit einem Hamburger Rechtswissenschaftler und einem Berliner Staatsanwalt:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,481413,00.html

"PIEGEL: Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Wie wollen Sie solche Kinder noch erziehen?

Reusch: Wir haben festgestellt, dass die herkömmlichen Methoden unsere Klientel kaum erreichen. Freizeitarbeit, Ermahnungsgespräche, Betreuungsweisung, soziale Trainingskurse, das alles perlt an denen ab. Selbst Verhandlungen vor Gericht lassen sie in gelangweilt-belästigter Attitüde über sich ergehen. Erst wenn sie mal im Knast saßen, bessern sie sich in der Regel.

SPIEGEL: Also sperren wir vorsorglich alle ein?

Reusch: Das wäre vielleicht ein bisschen überzogen. Ich kann nur für mich sprechen, nicht für die Berliner Justizpolitik, aber ich bin dafür: Sobald sich ein Knabe in die falsche Richtung entwickelt, muss er eine Konsequenz verspüren, die ihm weh tut, und Knast tut weh. Wir machen damit gute Erfahrungen. Die, die einmal in Untersuchungshaft gesessen haben, machen nicht mehr den dicken Max. Diese Jungs sind sehr viel vorsichtiger, wenn sie wieder rauskommen.

Sonnen: Um es ganz deutlich zu sagen: Nach dem Gesetz ist das nicht erlaubt. Die Untersuchungshaft hat nur ein einziges Ziel, nämlich die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. Das Jugendstrafrecht hat nicht zum Ziel, jemanden aus dem Verkehr zu ziehen.

Reusch: Wir müssen oft genug zähneknirschend zusehen, wie ein Täter noch mehr Menschen überfällt, demütigt, zusammenschlägt, weil uns der Gesetzgeber daran hindert, diese Jungs einzusperren. Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weitverbreitete Praxis in Deutschland.

"




Irgendwie dachte ich mir schon, dass die Formulierungen von Reusch fuer ihn problematisch werden koennten:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/interview-reusch-von-der-aue-intensivtaeter/102446.asp

"Es werde derzeit geprüft, ob ein Dienstvergehen gegen das Beamtenrecht vorliegt,"


Das aendert aber nichts daran, dass wenn erfahrene Staatsanwaelte sich auf duennes Eis begeben, weil sie glauben anders bestimmten Taetern nicht Herr zu werden, dass darauf hindeutet, dass die tatsaechlich vorhendenen Rechtsmittel unzureichend sind.
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Achim Bierwirth
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Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Erkelenz

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 13:30    Titel: Re: Straftaeter unter 14 - wie koennen sich Opfer schuetzen? Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Haben sie Vorschlaege, wie ein Opfer sich vor <14 und >14 jugendlichen Serientaetern schuetzen kann ausser Notwehr?


Um einer Situation angemessen zu begegnen, muß man sie zunächst erkennen.

Kein Mensch entwickelt sich isoliert, ohne in einer langanhaltenden Wechselwirkung mit seiner Umgebung zu stehen. Die Chinesen sagen: Begegne einem Problem, solange es einem kleinen Pflanzenspross zu vergleichen ist, nicht erst, wenn sich daraus ein mächtiger Baum entwickelt hat.

Die wenigsten Menschen haben je ein Jahr unter den Verhältnissen gelebt, in denen es zu solchen Fehlentwicklungen kommt, und so sind die Sachverhalte, die für solche Probleme allein verantwortlich sind, nur sehr schwer kommunizierbar. Das Thema ist überwuchert von Legenden, Standesinteressen und der mangelnden Bereitschaft von Journalisten, Informationen aus diesem Bereich überhaupt anzufassen.

Was will man denn erwarten, wenn ein Kind in Verhältnissen heranwächst, in denen die maßgebliche Komponente Gewalt ist, die von allen dort tätigen Personen mit entsprechendem Status aktiv gefördert und gebilligt wird?

Solche Kinder wachsen i.d.R. in Vierteln auf, in denen Sozialarbeiter, Polizisten und andere Behördenvertreter eine so kriminelle Rolle spielen, dass man sich nur die Haare raufen kann, wenn man es mit eigenen Augen sieht.

Beispielsituation:

Mutter X zieht drei Söhne auf. Der Älteste hat eine "Gang" um sich gebildet, die in der städtischen Wohnung 3-4 mal wöchentlich von 23:30 bis 05:30 mit einer Minsterstereoanlage Radau schlägt, die das ganze Viertel um den Schlaf bringt.

Sich beschwerende Nachbarn "bekommen was aufs Maul".

Polizisten rücken entweder gar nicht erst aus (man hat ja seine Meinung über den ganzen Block und seine Bewohner) oder erst nach Stunden, und wenn sie vor Ort erscheinen, ist es einfacher und bequemer, den Ruhestörern mitzuteilen, wer sich beschwerte, und unverhohlen zu Gewalt aufzufordern, als etwas zu unternehmen.

Müssen die "armen Beamten" trotz solcher Strategien der Faulheit dennoch mehrmals ausrücken, wird der Beschwerdeführer unmittelbar hinzugezogen, obwohl dies keineswegs erforderlich ist, da der Radau von den Beamten vor Ort selbst festgestellt wurde.

Ein eindeutiges "klärt das untereinander" und das bewußte wegsehen, wenn dann der Beschwerdeführer im Beisein der Beamten zusammengeschlagen und bedroht wird, gewährlestet, dass man von weiteren Einsätzen verschont wird.

Wenige Jahre einer solchen Ordnungspolitik und in dem rechtsfreien Raum wachsen Kinder und Jugendliche heran, die durch das Rechtsverständnis der Versager in Uniform entsprechend geprägt sind.

Was das Opfer tun kann? Flüchten. In ein besseres Viertel ziehen. Sonst nichts.

Es ist nämlich mitnichten so, daß Behörden keine Mittel hätten, es ist fast immer so, dass ein Versager wie ein Korken im Flaschenhals sitzt und jeden sinnvollen Umgang mit der Situation blockiert.

Speziell in Deustchland ist es aber nahezu unmöglich, das auch nur zu kommunizieren, geschweige denn, wirksam Abhilfe zu schaffen.

Und unter Erwachsenen sollte es überflüssig sein, darüber zu diskutieren, inwieweit eine spezifische Natiionalität jenseits der gezielten Fälschung von Statistiken oder Präjudizmechanismen zur Häufung krimineller Delikte führt. Mich dazu weiter zu äussern ist schlicht unter meiner Würde (abgesehen davon, dass der Verfassungsschutz willig Auskunft erteilt, wenn man sich für die von mir erwähnten Gruppierungen interessiert).


Zuletzt bearbeitet von Achim Bierwirth am 14.05.07, 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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