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Zivilrechtliche Verjährung in einem Sonderfall

 
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GregorSchiller
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 175
Wohnort: Blankese/Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 07:54    Titel: Zivilrechtliche Verjährung in einem Sonderfall Antworten mit Zitat

In diesem theoretischen Fall ... beginnt die zivilrechtliche Verjährung mit Kenntnis zu laufen.

Wie ist es aber, wenn der Betroffene/Verletzte die Kenntnis zwar besitzt, innerhalb der Verjährungsfrist aber nicht seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann, weil ein fehlerhaftes Strafurteil ihm den Weg zu seiner Forderung versperrte.
Dieses Urteil werde erst nach eigentlicher zivilrechtlicher Verjährung vollständig durch ein strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben und hieraus ließe sich nun die [verjährte] zivilrechtlichen Forderung nach Schadensersatz ableiten - dies als Verletzter gegenüber dem anzeigenden Dritten?

Wie wäre hier dann die [neue] zivilrechtliche Verjährung zu beurteilen? Beginnt sie neu oder worauf würde es ankommen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 13:09    Titel: Re: Zivilrechtliche Verjährung in einem Sonderfall Antworten mit Zitat

GregorSchiller hat folgendes geschrieben::
innerhalb der Verjährungsfrist aber nicht seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann, weil ein fehlerhaftes Strafurteil ihm den Weg zu seiner Forderung versperrte.


Ein Strafurteil "versperrt" niemandem den Weg zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Forderungen.

GregorSchiller hat folgendes geschrieben::
idies als Verletzter gegenüber dem anzeigenden Dritten


Können Sie das noch mal verständlicher formulieren?

So in der Art "A hat... Daraufhin hat B ihn... Dann wurde A verurteilt zu..." usw.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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