Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.03.07, 13:19 Titel: Fehler bei Gehaltsabrechnung
[code]Angestellter A arbeitet bei Firma F und bekommt neben Gehalt auch noch Nebenleistungen (Firmenwagen). Es gibt einen Personalchef P.
Mehrere Jahre lang machte F fehler in der Gehaltsabrechnung von A. A merkte dies sofort und meldete sich telefonisch und nach einigen Monaten schriftlich. Nie geschah etwas und der Fehler wurde auch nicht korrigiert. Er wurde sogar noch verschlimmert.
Nach ca 2 jahren schuldete A der Firma F mehrere zehntausend Euro.
Man setzte sich zusammen und einigte sich darauf, dass A das Geld zurueckzahlt (bis auf ca ein Viertel, welches aus organisatorischen Gruenden unberuecksichtigt blieb, weil es noch nicht verbucht war und belege noch nicht vorlagen etc.... Dieses Viertel wurde dem A erlassen).
Im gegenzug sollte A von F eine schriftliche Erklaerung ueber den Fehler, die Verschuldung und den Sachverhalt erhalten. Darin sollte auch bestaetigt werden, dass As weitere berufliche Entwicklung unabhaengig von obigem Sachverhalt allein an dessen Leistung orientiert wird.
A begann nach dieser Einigung vereinbarte Rueckzahlraten zu entrichten (zunaechst jedoch OHNE den Darlehensvertrag zu unterzeichnen), F hingegen zoegerte das Entschuldigungschreiben immer hinaus. erst nach einem Jahr erhielt A vom Personalleiter P das gewuenschte Schreiben und uebergab im Gegenzug den Darlehensvertrag. Die Ratenzahlung liefen aber schon lange.
Daraufhin stand A zur Befoerderung an. Dieser stimmten alle relevnten Personen zunaechst zu. Danach meldete sich P und tat Kund, A sei einer, der Geld gestohlen habe und es nicht zurueckzahlen wolle.
Die Befoerderung des A wurde ausgesetzt.
Fragn
1. Ist es rechtens von P, sich nach der Einigung ueber den Grundtatbestand (Rueckzahlung und das Schreiben) dem Inhalt des Schreibens (A zahlt zurueck) und einer Vereinbarung im Schreiben (Unabhaengige Betrachtung der Berufsentwicklung) zu wiedersetzen?
2. Kann A nun auch seinen Teil der Vereinbarung stoppen (Rueckzahlung)?
3. Welche rechtlichen Moeglichkeiten gaebe es (im Falle KEINER friedlichen Eininigung auf innerbetriebichen Ebene) fuer A, sich gegen die unwahre Behauptung des P zur Wehr zu setzen? As Ruf im Unternehmen ware geschaedigt, die Befoerderung faende nicht statt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.