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Wochenendarbeit als Ausgleich zur Tariflichenarbeitszeit.

 
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Nobody07
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 09:33    Titel: Wochenendarbeit als Ausgleich zur Tariflichenarbeitszeit. Antworten mit Zitat

Zur Info, der für meinen Beruf gültige Tarifvertrag weisst eine 38,5 Stunden Woche aus.Also eine 5 Tage Woche, laut Arbeitsvertrag bin ich zur Wochenendarbeit im angemessenem Ramen verpflichtet.

Es passiert nun immer öffter das ich in einer Woche, Montag bis Freitag die 38,5 Stunden nicht zusammen bekomme. Ich also morgens mal 2 Stunden und abends mal 3,5 Stunden arbeiten muss. Es an einem Tag also nur 5,5 Stunden sind und das über den Zeitraum einer Woche.

Nun ist die Firma der Meinung das wenn ich am Wochenende arbeite die geleisteten Stunden als Ausgleich für die nicht erfüllten 38,5 Stunden genommen werden.

Ich habe im Internet schon einige Zeit bei Google gesucht doch leider noch nicht´s gefunden, kennt jemand eine Seite wo ich über mein Prob. etwas nachlesen kann, oder kennt jemand einen Gesetzestext der dieses Thema behandelt.

jetzt schon mal schönen Dank für eure Bemühungen.

Nobody07
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dass deine tarifliche Arbeitszeit 38.5 h ist, heisst doch nicht gleichzeitig, dass das an einer 5 Tage Woche gearbeitet wird. Ist dass denn wirklich so ohne Ausnahme im Tarif vereinbart?

Gitl der Tarif denn überhaupt unmittelbar für dich?

Was ist das für eine Branche?

MfG
Matthias
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

@Nobody07
Welche Frage soll denn überhaupt beantwortet werden?
Nebenbei da schon bei der Sachverhaltsschilderung locker mit den hiesigen Regeln umgegangen wurde, bei nachfolgenden Beiträgen bitte nochmal lesen
Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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