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häusliches Arbeitszimmer - Frage

 
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Smone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 16:36    Titel: häusliches Arbeitszimmer - Frage Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen ein Unternehmer verrichtet einen Großteil seiner Arbeit zuhause. Das Zimmer wird fast komplett beruflich genutzt. Die Miete und die Nebenkosten werden aber nicht von ihm alleine bezahlt bzw. von 2 Mietern abwechselnd oder so überwiesen. Kann man trotzdem dafür Ausgaben geltend machen. Die Ausgaben sind ja trotz der evtl. fehlenden Bezahlung durch den Unternehmer entstanden, schließlich muss die Miete ja bezahlt werden.

Achso, natürlich würden nur %tuale Anteile der Gesamtkosten, die auf das Arbeitszimmer anfallen, angesetzt werden.

Tja, vielleicht kann mir ja jemand helfen...

Viele Grüße
Smone
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Zimmer wird fast komplett beruflich genutzt.

Was genau verstehen Sie unter "fast" !?

Bisschen allgemeiner Lesestoff vorab!

Allgemein lässt sich wohl sagen, dass nur von den, dem Unternehmer entstandenen/gezahlten, Aufwendungen der prozentuale Anteil geltend gemacht werden kann.
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Smone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schon mal...

Im besagten Zimmer stehen noch Sofa und Fernsehgerät. In dem Zimmer wird aber nur gearbeitet.
Die Miete wurde natürlich von beiden Mietern bezahlt. Die Wohnung ist auch auf beide gemeldet. Die 2 Personen sind ein Paar und die Miete wurde halt von dem bezahlt der gerade Geld auf dem Konto hatte Verlegen

Ist das ein Problem? Schließlich ist der Unternehmer ja auch Mieter und bezahlt rein theoretisch die halbe Miete bzw. die Miete für das eine Zimmer komplett, da es beruflich genutzt wird. Wenn es nicht zuhause wäre müsste er ja auch Miete bezahlen...gibt es da nicht sowas wie "kalkulatorische Miete", oder verwechsel ich da grad was.

Gruß
Smone
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im besagten Zimmer stehen noch Sofa und Fernsehgerät.

Sofa ist unschädlich, hierzu gibt es verschieden Urteile!
Zu ´nem Fernseh kann ich auf die Schnelle nichts finden (nur zu nem Radio, welches aber auch unschädlich ist).

Zitat:
Die 2 Personen sind ein Paar und die Miete wurde halt von dem bezahlt der gerade Geld auf dem Konto hatte

Wie schon gesagt, geltend gemacht können nur Aufwendungen, die vom Unternehmer direkt bezahlt werden oder ggf. von einem gemeinsamen Konto abgehen
(BFH vom 12.02.1988-BStBl. 1988 II, 764 / Hier geht es zwar um Ehegatten, aber ich denke das Urteil findet hier evtl. analoge Anwendung!)


Zitat:
Wenn es nicht zuhause wäre müsste er ja auch Miete bezahlen...gibt es da nicht sowas wie "kalkulatorische Miete", oder verwechsel ich da grad was

Was wäre wenn... ist irrelevant!

Gruß
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.07, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unternehmer schuldet genauso wie sein Partner die halbe Miete.
Trägt jetzt einen Monat der Unternehmer die Miete voll, im anderen Monat der Partner, haben beide je eine halbe Miete pro Monat bezahlt.

Wenn natürlich überwiegend der Pertner bezahlt hat wird problematisch!
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Smone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, wer hat jetzt recht ?

Achso, es handelt sich außerdem um einen relativ geringen Betrag (denke ich, ca. 800 Euro im Jahr)
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Smone hat folgendes geschrieben::
Tja, wer hat jetzt recht ?


Wie meinen Sie das ?
*Clematis* hat doch nichts anderes geschrieben, wie ich!

Also, wir nehmen mal eine Miete von 400 Euro im Monat an.
Sollte der Unternehmer, jeden zweiten Monat 400 Euro bezahlen, wären das im Jahr 2.400 Euro! Hiervon (zzgl. Nk etc etc) wäre der prozentuale Anteil zu berechnen.

Sollte er nur jeden dritten Monat Miete zahlen, somit im Jahr 1600 Euro, wäre hiervon der prozentuale Anteil zu berechnen!
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Smone
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, ich habs kapiert...also der Mietvertrag ansich hat keine Auswirkung, nur die Zahlungen die auch wirklich getätigt wurden. Ist ja irgendwie doof, da die Miete ja schießlich der Vertragspartner schuldet, egal wer bezahlt.

Aber ok, danke für die Antworten !
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