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Wieviel Technik in einem Büro erlaubt?

 
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ylviecat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 12:40    Titel: Wieviel Technik in einem Büro erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Wissenden,

A ist Sekretärin bei einem Großhandel (kleiner Betrieb, ohne Betriebsrat) und sitzt in einem etwa 20 - 25 m² großen Büro mit einer Fensterwand (es lassen sich nur 3 dieser Fenster öffnen). Durch die Bürotür erhält man direkten Zugang zum Gebrauchtwarenlager (viel Staub, Schmutz, Fette etc.). Der Raum ist ausgestattet mit Server und der gesamten dazu gehörenden Technik, dazu 3 arbeitstäglich aktive PC's, zwei schon ältere große Laserdrucker (Epson AcuLaser C900), 1 Laserfax, 1 Laserkopierer und der gesamten Telefonanlage.

A arbeitet nun seit einem Jahr für dieses Unternehmen. Nach etwa 1,5 Monaten nach Antritt dieser Stelle wurde vom Lungenarzt bei A Asthma festgestellt (was vorher definitiv noch nie auftrat!!!). Als A nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit für drei Monate den Arbeitsplatz gewechselt hatte, wurde es mit dem Asthma schlagartig besser. Seit Anfang diesen Jahres ist A nun wieder in den alten Räumlichkeiten und war gestern wieder beim Lungenarzt. Diagnose: Erneute Verschlechterung. Der Arzt und A sind beide zu dem Schluß gekommen, dass es höchstwahrscheinlich an den Lasergeräten liegen wird. Natürlich ist diese Feststellung in der Krankenakte hinterlegt. Der Kollege der mit A dieses Büro teilt merkt eine deutliche Verschlechterung seiner Sehkraft (stets trockene, juckende, rote Augen mit enormen Kopfschmerzen), dazu sollte erwähnt werden, dass der Kollege der Verkäufer von Unternehmen B ist, und nicht ganz so häufig im Raum ist wie A.

Heute soll bei A im Raum noch zusätzlich eine Kameraanlage installiert werden, wo auch A's Arbeitsplatz durchgängig gefilmt werden soll (A hat weder die Kasse im Raum, noch vor Diebstahl zu sichernde Waren), ob die Videoüberwachung mit Vertonung sein wird weiß man noch nicht.

Nun die Fragen:

1. Kann A verlangen, dass die Lasergeräte aus diesem Raum entfernt werden (es sind auf der gleichen Etage noch 3 völlig leerstehende Büroräume die ebenfalls vernetzt werden könnten), oder wenigstens schon einmal die beiden Laserdrucker? A würde sogar eigenes Geld investieren um die beiden Drucker durch zwei Tintenstrahldrucker zu ersetzen. - Soviel ist A seine Gesundheit wert.

2. Ist es rechtens dass A's Arbeitsplatz (damit meine ich A, A's beiden PC's/ Monitore und A's Schreibtisch) Videoüberwacht wird, oder würde diese Maßnahme gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen (A ist weder für die Kameraüberwachung, noch wurde A vorher gefragt)? Wie sähe es mit zusätzlicher Vertonung aus?

3. Auf welche Paragraphen könnte A sich berufen, sofern die vorstehenden Fragen mit "Ja" beantwortet würden?

4. Welche Stellen/Behörden wären für diese Angelegenheiten zu Rate zu ziehen?

5. Was sollte A Ihrer Meinung nach am besten machen, wenn Unternehmer B sich auf nichts einließe?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen allen schon einmal im Voraus.

Liebe Grüße und einen schönen Tag

ylviecat
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xsirodx
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kurze Antwort:

Zuständig ist die Berufsgenossenschaft.

Allerdings- hat der Betrieb weniger als 6 Mitarbeiter, kann der "aufmüpfige"
Angestellte grundlos gekündigt werden.

Eigentlich sollte die Berufsgenossenschaft von sich aus in unbestimmten
Zeitabständen die Betriebe überprüfen.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

xsirodx hat folgendes geschrieben::

Allerdings- hat der Betrieb weniger als 6 Mitarbeiter, kann der "aufmüpfige"
Angestellte grundlos gekündigt werden.


10 oder weniger fuer die meisten...
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