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Fahrkostenerstattung als Zeuge

 
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Syberia
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 22:00    Titel: Fahrkostenerstattung als Zeuge Antworten mit Zitat

Wenn man als Zeuge vor einem Amtsgericht geladen ist und wie ist das mit den Kosten?

Wenn man eine Fahrkarte hat, wird man bestimmt diese Vorlegen müßen für die Bahn, aber was ist wenn man mit dem Auto fährt, wie hoch sind da die Kosten pro km?
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist im JVEG (ehemals ZSEG/ZuSEG) geregelt: 0,30 € pro KM pro Fahrzeug (also nicht pro Zeuge, wenn mehrere Zeugen mit dem selben Fahrzeug kommen) zzgl. Parkgebühren. [§ 5 JVEG]
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mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Syberia
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für ihre Antwort.

Ich muß mit dem PKW ca. 550km zurücklegen für 1 Strecke also 1100 ingesammt.

Die Fahrt würde somit 6 Stunden ca. dauern.

Wie sieht es aus mit Übernachtungskosten, ich glaube nicht das ich nach den 6 Stunden fahrt nochmals 6 Stunden fahrt ohne schlafen zurücklegen kann, da man ja auch die Zeit der Verhandlung mitberechnen müßte.

Muß ich das Hotel vorher buchen und dann die Rechnung vorlegen, oder wird das Pauschal abgerechnet?

Bekommt man das Geld sofort nach der Verhandlung ausgezahlt oder dauert das paar Wochen?


Der Termin ist um 10 Uhr, ich müßte somit um ca. um2 Uhr losfahren.

Nehmen wir an die Verhandlung geht 1 Stunde bin ich um 11 Uhr fertig und somit schon 9 Stunden auf den Beinen und würde mir dann gerne ein Zimmer bis zum Abend nehmen und dann zurückfahren. Kann man in dem Fall Hotelkosten geltent machen, obwohl man ja nicht übernachtet, sondern sich am Tage schlafen legt?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 11.03.07, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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Syberia
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es aus wenn Person A sich ein Hotel niemt da es nicht zumutbar ist ohne Pause zurückzufahren.

Muß Person A das Hotel zuerst buchen oder wird das pauschal abgerechnet?
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen des Hotels sollte A einfach mal bei der Geschäftsstelle des Gerichts anrufen und nachfragen.

Dort sollte sich A (bei dieser weiten Strecke) auch noch mal bestätigen lassen, daß die KM-Pauschale gezahlt wird. Eine Bahnfahrt auf dieser Strecke wäre näml. erheblich billiger, und wenn ich mich nicht irre -habe jetzt aber keine Zeit nachzuschauen- wird nur das günstigste (zumutbare) Verkehrsmittel gezahlt.

Beispiel 1100 KM * 0,30 = 330,00 €

Bahnfahrt Hannover - Lindau und zurück mit IC / ICE (ca. 1080 KM) = rd. 230,00 €
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mit frdl. Grüßen

J.A.
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Die Übernachtungskosten werden pauschal mit 20, 00 € nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet.


Richtig. § 6(2) JVEG iVm. § 7(1) BRKG

Zitat:

§ 7 Übernachtungsgeld

(1) Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind.


Ist also am "Ort des Geschehens" eine Übernachtung notwendig, aber nicht für 20,00 € zu bekommen, kann auch eine höhere Hotelrechnung erstattungsfähig sein. Die "Präsidentensuite" im Hilton, Hyatt oder Sheraton wird aber eher nicht übernommen Winken

Volker13 hat folgendes geschrieben::

Bei den meisten Gerichten wird das Geld unbar gezahlt, also auf das Konto überwiesen.


Das allerdings kenne ich genau andersherum. Bei uns am LG (und den untergeordneten AG) bekommt man seine Fahrtkosten, Verdienstausfall usw. als Zeuge in bar direkt auf der Geschäftsstelle ausgezahlt.
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Stephan1
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Bahnfahrt Hannover - Lindau und zurück mit IC / ICE (ca. 1080 KM) = rd. 230,00 €
In der zweiten Klasse ja, aber als Zeuge hat man ja Anspruch auf eine Fahrkarte der ersten Wagenklasse. Und das wäre dann mehr als die Kilometerpauschale.
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Beispiel 1100 KM * 0,30 = 330,00 €

Bahnfahrt Hannover - Lindau und zurück mit IC / ICE (ca. 1080 KM) = rd. 230,00 €
H - LI nur mit IC/ICE? Da fehlt am Ende noch der Milchkannen-Express Smilie Und in LI werden am HBf abends die Bahnsteige hochgeklappt. Auf den Arm nehmen Cool

Und H - LI sind nicht nur 550 km, oder gibts da ne Abkürzung, die ich nicht kenne Frage Idee Frage
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Was soll denn jetzt mit diesem Beitrag ausgesagt werden?
Ich wollte eigentlich nur wissen ob J.A. ne Abkürzung H - LI gefunden hat:
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.03.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

@ Peter O.

Ich habe 2 verscheiden Online-Entfernungsmesser "gefragt". Beide haben eine Entfernung unter 550 KM ausgegeben. Kann sein, daß dort Luftline gemessen/angegeben wurde...

Ein Strassenroutenplaner gibt ca. 630 KM aus, daß ist richtig.

@ Stephan 1.

Sie haben Recht. Im neuen JVEG ist explizit genannt, daß die 1. Wagenklasse gezahlt wird. Bisher (Im ZuSeG/ZSEG) war das nicht so ("günstigstes Verkehrsmittel"). Die Änderung war mir nicht bekannt.

@ Volker 13

Am LG Göttingen und den untergeordneten AGen bekomme ich meine Zeugenentschädigung in bar ausgezahlt. Das letzte mal vor ca. 1,5 Jahren.
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin zurück und habe mein Geld war beim Amtsgericht bekommen.

Ich habe 560km pro Strecke angeben und 322Euro bekommen, die haben nichtmal nachgerechnet. Lachen
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