Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person A hat eine Lehre angefangen und leider nur 3 von 3 1/2 Lehrjahren absolviert, somit keinen Gesellenbrief.
Person A war anschließend 6 Monate arbeitslos, hat dan die Fachhochschulreife erreicht und möchte nach einem Freiwilligen Jahr nun gerne diese Lehre fortsetzen.
A wurde fristlos gekündigt, weil er die Berufsschule geschwänzt hat, hat aber die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden.
Was muss A tun um die Lehre fortzusetzen und wieviel seiner Ausbildungszeit wird ihm in dem Fall angerechnet?
Wie hoch ist seine Chance eine Stelle zu finden, da der neue AG ja die Prüfungskosten tragen muss.
A könnte sich mit dem ehemaligen Ausbildungsträger (also bspw. IHK oder HWK) in Verbindung setzen. Die werden ihm sicherlich auf seinen Fall eine genaue Antwort geben können.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.