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Ausgeführte Tätigkeiten ohne Eintrag Handwerksrolle

 
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Winfried M.
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Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 13:25    Titel: Ausgeführte Tätigkeiten ohne Eintrag Handwerksrolle Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es zulässig, dass eine Firma handwerkliche Tätigkeiten ausführt (und darüber Rechnungen erstellt) ohne dafür in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (eintragungspflichte Tätigkeit)?

Danke für Ihre Meinung. Grüsse, Win
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

"Fragen" Sie doch mal die Handwerkskammer.

Aber es gibt auch Schlupflöcher ,z.B. "Hausmeisterservice".
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst kommt es darauf an, was diese Firma macht.

Nur die Handwerke in Handwerksrolle A sind meisterpflichtig, wie z.B. Bäcker und Metzger.
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Winfried M.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 12:07    Titel: Die Handwerkskammer interessiert sich nun dafür Antworten mit Zitat

Hallo,

die Handwerkskammer gleicht nun ausgeführte bauliche Leistungen mit der Eintragung in das Handelsregister ab.

Was passiert nun bzw. wie wird das weitere Vorgehen sein, wenn der AN andere Tätigkeiten gegen Rechnung ausführen lässt, ohne dafür im Handelsregister den entsprechenden Tätigkeitseintrag zu haben?

Wie werden derartige Verstöße geahntet?


Grüsse, Win
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die HWK wird wohl dahingehen prüfen, ob die HwO eingehalten wurde.
Dort im 5. Teil, 1. Abschnitt stehen die Bußgeldvorschriften.
§ 117 HwO könnte zutreffen, wenn Leistungen ausgeführt werden, die der/dem HwO/Meisterzwang unterliegen.
http://bundesrecht.juris.de/hwo/index.html
_________________
chatterhand
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Winfried M.
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Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 17:32    Titel: Vollzug der Vorschriften Antworten mit Zitat

Hallo,

... würde dann nach Überprüfung das zuständige Landratsamt unternehmen?


Grüsse, Win
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