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Verfasst am: 18.03.07, 13:25 Titel: Ausgeführte Tätigkeiten ohne Eintrag Handwerksrolle
Hallo,
ist es zulässig, dass eine Firma handwerkliche Tätigkeiten ausführt (und darüber Rechnungen erstellt) ohne dafür in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (eintragungspflichte Tätigkeit)?
Verfasst am: 21.03.07, 12:07 Titel: Die Handwerkskammer interessiert sich nun dafür
Hallo,
die Handwerkskammer gleicht nun ausgeführte bauliche Leistungen mit der Eintragung in das Handelsregister ab.
Was passiert nun bzw. wie wird das weitere Vorgehen sein, wenn der AN andere Tätigkeiten gegen Rechnung ausführen lässt, ohne dafür im Handelsregister den entsprechenden Tätigkeitseintrag zu haben?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 21.03.07, 12:33 Titel:
Hallo,
die HWK wird wohl dahingehen prüfen, ob die HwO eingehalten wurde.
Dort im 5. Teil, 1. Abschnitt stehen die Bußgeldvorschriften.
§ 117 HwO könnte zutreffen, wenn Leistungen ausgeführt werden, die der/dem HwO/Meisterzwang unterliegen.
http://bundesrecht.juris.de/hwo/index.html _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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