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Verfasst am: 15.03.07, 14:17 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Transaktionen ob und wie angeben?
Hallo,
ich habe zwar schon gegoogelt, aber leider nur alte Beiträge gefunden:
Wie sieht es aktuell aus? Wenn man die ein oder andere Sache aus dem privaten Bereich über Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft, muß man das dem Finanzamt angeben? Gibt es da eine Freigrenze oder sowas? Beispielsweise kann doch jeder Arbeitnehmer 400 € pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Könnte man nicht diese Verkaufserlöse dazuzählen?
Ich habe von einer Mutter gelesen, die vom Gericht verurteilt wurde, weil sie in 30 Tagen 100 Kindersachen (gebrauchte und neue) über Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft hat. Das halte ich für absolut lebensnah und nicht gewerblich. Es sammeln sich bei mehreren Kindern Hunderte sachen an, auch neue, die man geschenkt bekam und nie brauchte. Und wenn diese Mutter dann in einer "Gewaltaktion" alles auf einmal reingesetzt hat statt es über 2 Jahre zu verteilen, kann ich trotzdem keine Gewerbsmäßigkeit entdecken. Das Gericht sah das wohl anders.
Wie dem auch sei, wenn man alles richtig machen möchte, wie macht man es dann?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 16.03.07, 12:54 Titel:
Hallo,
bitte nicht Minijob und private Veräußerungsgeschäfte durcheinander werfen.
Haben nichts miteinander zu tun.
Letztere sind mW bis 800 Euronen/Jahr steuerfrei aber trotzdem in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Ansonsten: Gewerbe anmelden. Die Hilfeseiten des Auktionshauses geben erste Infos. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
schön, dass das thema endlich mal aufgeworfen wird.
chatterhand ist der meinung, man solle ein Gewerbe anmelden und die Internetauktionshaus [Name geändert]-geschäfte in der Steuererklärung mit angeben.
so liest man auch in vielen rechtsforen und sogar bei den kostenpflichtigen rechtsauskunftsangeboten: gehen sie auf nummer sicher und melden sie ihre Internetauktionshaus [Name geändert]-verkäufe gewerblich an. "wenn sie unter 17' umsatz bleiben, können sie sich von der umsatzsteuer befreien lassen" etc.
Nur was macht der Internetauktionshaus [Name geändert]-nutzer denn für einkaufpreise für seine
-kindersachen
-cds
-pc-spiele
-alten ddr-orden
-comics
-bücher
bei der steuer geltend ?
wenn mir das mal bitte jemand erklären könnte, was die unsinnigen empfehlungen für einen hintergrund haben könnten ??
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 16.03.07, 15:59 Titel:
Hallo,
Korrektur: die Freigrenze liegt bei 512 Euro.
Ergänzung: wer tatsächlich nur seinen Speicher entrümpelt, braucht idR kein Gewerbe anmelden. Es sei denn das FA sieht das anders.
Die Gewinn/Verlust-Rechnung sieht dann so aus:
Verkaufserlös - Anschaffungspreis
Solange da ein (nachweisliches) Minus steht, braucht man sich weniger zu sorgen.
Wenn allerdings regelmäßige Umsätze in der von catweezle skizzierten Größenordnung erzielt werden, ist eine Gewerbeanmeldung wohl angeraten.
So habe ich zumindest seine Frage verstanden. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
512 € ist die Grenze für private Verässerungsgeschäfte.
Das bedeutet, alles, was älter als ein Jahr ist fällt raus?
Auf der anderen Seite kann man alle Verluste (weil eine DVD nach 11 Monaten einfach weniger wert ist) sich anrechnen lassen und mit seinen Aktiengewinnen verrechnen ?
Pro jahr oder pro Gegenstand? Wie lautet der Text genau?
Ich könnte mir vortsellen, daß es bei den weitaus meisten Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufern um ähnliche Gegegnstände wie die von wettiner beschriebenen geht. Da gibt es nach Abzug des Einkaufspreises immer ein Minus.
Schön und einfach wäre doch, ein kurzes Schreiben, welches man der Einkommenststeuererklärung beifügt ("Anlage Internetauktionshaus [Name geändert]"):
"Ich erkläre, daß die Summe aller Verkaufserlöse aus Internetauktionshaus [Name geändert]-Geschäften aus dem Jahre 2006 die Summe der Einkaufspreise nicht überschritten hat. Außer diesen privaten Veräußerungsgeschäften sind keine weiteren Geschäfte über Internetauktionshaus [Name geändert] getätigt worden"
Link bitte lesen. Nicht alles, was man verkauft, ist zu versteuern. Sind es tatsächlich Dinge des allgtäglichen Gebrauchs, die nicht mit der Absicht des Wiederverkaufs angeschafft wurden, so ist da nichts zu versteuern.
Der Golf vom Papst fiel übrigens auch unter diese privaten Veräußerungsgeschäfte. Bei Anschaffung des Fahrzeugs war zwar die Absicht des Wiederverkaufs nocht nicht vorhanden, aber doch dann, wo der Käufer gesehen hat, dass es ich lt. Fahrzeugbrief um ein Fahrzeug vom Benedikt handelt. Ab dann war die Absicht da, das Fahrzeug gewinnbringend zu verkaufen. Das Finanzamt hat dies als Fall des § 23 EStG behandelt.
Ich hoffe, der o. g. Link darf hier stehen bleiben.
...wenn das so ist, verstehe ich nicht, warum die Mutter vom Gericht verurteilt wurde. Ich kenne den Fall zwar nicht genau, aber wenn es so war, daß sie Hundert Kinderklamotten verkauft hat, die fast alle über ein Jahr alt waren, zumindest aber alle für weniger als ihr Einkaufspreis, dann hätte ihr nicht das mindeste passieren dürfen.
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