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Hallo!
Wann kann der Aufteilungsantrag nach § 286 AO wohl gestellt werden? Eine Ehepaar macht gemeinsam eine Steuererklärung. Zwischen Bescheid und Fälligkeit stellt ein Ehepartner den Antrag. Zulässig, obwohl noch gar nicht in der Vollstreckung? Und müsste das Finanzamt den Benachteiligten nicht informieren oder anhören, damit dieser reagieren kann?
Schöne Grüße!
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