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Aufteilungsantrag

 
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Woar
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 103
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 19:21    Titel: Aufteilungsantrag Antworten mit Zitat

Hallo!
Wann kann der Aufteilungsantrag nach § 286 AO wohl gestellt werden? Eine Ehepaar macht gemeinsam eine Steuererklärung. Zwischen Bescheid und Fälligkeit stellt ein Ehepartner den Antrag. Zulässig, obwohl noch gar nicht in der Vollstreckung? Und müsste das Finanzamt den Benachteiligten nicht informieren oder anhören, damit dieser reagieren kann?
Schöne Grüße!
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Aufteilungsantrag kann nach Bekanntgabe des Bescheides gestellt werden, vorher nicht.

Und welchen Beteiligten soll das FA hören?

Den anderen Ehegatten ?

Den braucht das FA nicht zu hören, jeder Gesamtschuldner hat das recht, den Aufteilungantrag zu stellen.

Der andere muss es erdulden.

Gruß

der Petz
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