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Diskobetrieb ohne Konzession

 
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Vanual
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 20:59    Titel: Diskobetrieb ohne Konzession Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet, deswegen meine hier (vielleicht ebenso laienhafte) Frage Lachen


Ich war vor einiger Zeit in einer Disko und habe mich nett ein wenig mit dem Veranstalter unterhalten. Dieser erzählte mir im Laufe des Gespräches, dass er für die Disko keine Konzession hätte... Er schien richtig stolz drauf zu sein, dass er den Staat damit hintergehen kann Böse

Deshalb hier meine Frage. Was sollte ich an dieser Stelle unternehmen?
Muss ich das melden? Darauf warten, dass vielleicht mal von der Polizei jemand nach einer Zulassung fragt?

Wäre interessant hierüber etwas zu erfahren. Deshalb bin ich dankbar über jede Antwort Smilie
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ob Sie das melden oder nicht, ist Ihre persönliche Entscheidung.

Grundsätzlich ist der Betrieb einer Gaststätte ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde (Konzession) nicht zulässig.
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EDGAR
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::

...
Grundsätzlich ist der Betrieb einer Gaststätte ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde (Konzession) nicht zulässig.


...zumindest wenn Alkohol ausgeschenkt wird.
Die Kollegen des Ordnungsamtes freuen sich sicher über eine Mitteilung.
Allerdings würde es mich wundern, wenn die Aussage des Betreibers der
Wahrheit entspricht!
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