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Verfasst am: 18.03.07, 22:50 Titel: Irreführende Informationen bei Optionsschein
Hallo
kann mir jemand weiterhelfen?
Fall:
Der Wert einer Aktienoption bestimmt sich (unter anderem) über den Zeitraum bis zum Ausübungstag der Option. Je entfernter der Ausübungstag, desto wertvoller die Option. Nach meiner Kenntnis wird der Ausübungstag im allgemeinen auch als Fälligkeit bezeichnet.
Ein Anbieter von Finanzinformationen hat die Fälligkeit einer Aktienoption irreführend bzw. fehlerhaft angegeben, nämlich um ein paar Tage länger als sie tatsächlich war. Infolgedessen erschien die Option als unterbewertet und wurde von einem Anleger massiv gekauft. Als nun plötzlich der Ausübungstag ein paar Tage früher als angegeben erfolgte, ist die Option rapide verfallen und wertlos geworden.
Der Emittent der Option hat auf seiner Homepage die Fälligkeit hingegen korrekt angegeben.
Es müsste also ein Fehler erfolgt sein
a) durch den Datentransfer Emittent-> Anbieter von Finanzinformationen oder
b) generell durch den Anbieter von Finanzinformationen
Weiß jemand von Anlegerschutzbestimmungen, die Aussagen zur Korrektheit von Finanzinfos machen und zur Haftung bei Fehlinformationen?
Besteht eine Möglichkeit hier Schadensersatz zu verlangen? Wenn ja, von wem?
so wie ich den Text verstanden habe, geht es nicht um eine Fehlberatung, sondern um eine falsche Information in einer Fachzeitschrift, einem Infoportal im Internet, einem Datenbankanbieter etc.
Hier wäre zunächst einmal zu fragen: Was für ein Vertrag besteht. der Anbieter von Finanzinformationen im Internet, den ich meistens benutze schreibt in seinen AGB:
"Durch Nutzung dieser Internetseiten wird kein Beratungs- und/oder Auskunftsvertrag mit der ... geschlossen."
Weiter heisst es:
"Die ... ist bemüht, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher auf diesen Internetseiten enthaltenen Informationen ständig sicherzustellen, übernimmt hierfür aber keine Gewähr. "
Dies sollte im Regelfall ausreichen, eine Haftung des Informationsanbieters zu unterbinden. Anders sieht es sicherlich bei bewußten oder absichtlichen Fehlangaben aus. Aber hier geht es doch eher um technische Übertragungsprobleme.
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