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Verfasst am: 16.03.07, 18:30 Titel: Einkommensteuererklärung bei AlG II-Bezug
Hallo,
ich habe folgenden konkreten fiktiven Fall:
jemand bezieht im ganzen Jahr 2005 AlG II.
Aufgrund einer schriftlichen Bescheinigung einer Firma, dass der Person bei einem Umzug (in eine andere Stadt in einem anderen Landkreis) eine Festanstellung garantiert wird, zieht die Person um. Die Umzugskosten allerdings werden nicht von der Agentur für Arbeit übernommen, da der Umzug nicht zeitnah zur Arbeitsaufnahme ist (ca. zwei Monate früher). Dummerweise meldet die Firma Anfang 2006 Insolvenz an und somit kommt es nicht zur Einstellung.
Bewerbungskosten konnte und hat die Person i. H. v. 260 € bei der Agentur für Arbeit geltend gemacht und erstattet bekommen. Allerdings hat die Person in 2005 noch viel mehr Bewerbungen geschrieben, von denen die Kosten nicht erstattet wurden.
In 2005 hatte die Person auch einen Klinikaufenthalt und musste den Eigenanteil i. H. v. 280 € an die Krankenkasse zahlen.
Zum 01.07.2006 kommt die Person wieder in Arbeit und hat für dieses Jahr die gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen + ein paar € Solidaritätszuschlag. Allerdings hat auch hier die Person Bewerbungskosten in der Einkommensteuererklärung angegeben, die über den 260 € lagen. Hinzu kommen Kosten für eine Dienstreise, Verpflegungskosten für die Tätigkeit als Kurierfahrer mit mehr als acht Stunden Fahrzeit, Kosten für die KfZ-Haftpflichtversicherung (so auch in 2005) und Kontoführungsgebühren (so auch in 2005).
Für 2005 erhält die Person keinerlei Erstattung, trotz hoher finanzieller Belastungen bei AlG II-Bezug.
Vielleicht ist das so richtig, aber vielleicht auch nicht!?
Mich wunderts eben, dass die Person für 2005 nichts erstattet bekommt und für 2006 "nur" die Lohnsteuer + ein paar € Solidaritätszuschlag.
Der lange Beitrag in Ehren, aber die Mühe hat man sich umsonst gemacht. Wie so oft herrscht auch hier der Irrglaube, das Finanzamt sei so eine Art Subventionsanstalt und zahlt die Werbungskosten aus.
Bei weitem nicht. Die Werbungskosten mindern nur den Betrag, auf den man Steuern zahlen muss. Im besten Fall muss man keine Steuern zahlen. Bereits vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer wird angerechnet und die bekommt man maximal zurück, mehr jedoch nicht.
Ich hatte erst heute wieder einen Fall, wo jemand dachte, der bekäme die Entfernungspauschale ausgezahlt und hat sich gewundert, dass bei Entfernungspauschale im Bescheid 4000 Euro stand, er aber nur 800 Euro ausgezahlt bekommen hatte. Auch diese Person habe ich aufklären müssen.
Auch wenn Sie Ihren Beitrag noch mehrmals in dieses, sowie andere Steuerrechtsforen stellen
Es ändert nichts an der Antwort, die Sie wirklich schon mehrfach erhalten haben, von verschiedensten Usern!
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