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es handelt sich um Folgendes:
A ist am 01. März 2007 umgezogen und hat nun eine Stromabrechnung für die alte Wohnung bekommen. Abrechnungszeitraum 31.10.2004 - 17.10.2006. Dies ist die erste Rechnung, der Stromanbieter hatte vergessen, eine Abrechnung zu stellen.
Wie verhält sich A nun?
Ist die Rechnung von 2004 bereits verjährt? Wie verhält es sich mit den Verjährungsfristen? Und muss A, den vollen Rechnungsbetrag zahlen, oder hat er Anspruch auf Ratenzahlung? Falls ja, wäre eine Ratenzahlung im Sinne der üblichen monatlichen Abschlagsbeträge möglich?
Grüße
Feenia
Zuletzt bearbeitet von Feenja am 03.04.07, 15:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht, jedoch meine ich, dass es kein Problem ist, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Stromunternehmen zu treffen, wenn die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Das Stromunternehmen hat kein Interessen daran, unnötige Kosten zu produzieren. _________________ Irren ist menschlich.
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